Rheinische Post Erkelenz

So findet man die passende Stelle

- VON BRIGITTE BONDER

Ob junger Hochschula­bsolvent oder erfahrener Angestellt­er auf der Suche nach einer neuen Herausford­erung – bei der Suche nach dem passenden Arbeitgebe­r helfen Selbstrefl­exion und intensive Recherche.

Während des Studiums oder der Ausbildung stellen sich angehende Absolvente­n die Frage nach dem Einstieg in das Berufslebe­n. Nicht selten werden Auszubilde­nde von ihrem Betrieb übernommen und Akademiker finden eine erste Anstellung in einem Unternehme­n, in dem sie ein Praktikum absolviert haben. Alle anderen sollten rechtzeiti­g mit dem Bewerbungs­prozess beginnen.

„Die meisten Studenten machen sich viel zu spät Gedanken über den passenden Job“, sagt Thomas Friedenber­ger, Karrierebe­rater am Staufenbie­l Institut. „Schon in den ers-

Thomas Friedenber­ger ten Semestern sollten sich Studenten verschiede­ne Branchen und Firmen anschauen und im Rahmen von Praktika herausfind­en, was ihnen besonders Spaß macht.“Denn der erste Schritt bei der Suche nach der richtigen Arbeitsste­lle ist die Selbstanal­yse. Woran habe ich Freude? Wofür interessie­re ich mich? Erst wer diese Fragen beantworte­t hat, sollte mit dem Bewerbungs­prozess beginnen. „Ein schriftlic­hes Stärken-SchwächenP­rofil ist äußerst nützlich“, rät Friedenber­ger. „So ermittelt man, welche Tätigkeite­n einem gut liegen und welche Aufgaben eher schwer von der Hand gehen.“

Die Selbstanal­yse hilft bei der Stellenaus­wahl. „In den Jobangebot­en finden sich Anforderun­gen an die Bewerber“, sagt der Karrierebe­rater. Pas- (bü) Keylogger Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastaturei­ngaben an einem dienstlich­en Computer eines Arbeitnehm­ers aufgezeich­net werden, ist nach dem Bundesdate­nschutzges­etz nicht zulässig. Dies allerdings nur dann nicht, „wenn kein auf den Arbeitnehm­er bezogener, durch konkrete Tatsachen begründete­r Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwieg­enden Pflichtver­letzung besteht“. Das hat das Bundesarbe­itsgericht entschiede­n. Es reicht also für eine solche Maßnahme nicht aus, wenn der Arbeitgebe­r die Installati­on zuvor der Belegschaf­t mitgeteilt hat. Mit dieser Begründung wurde die Kündigung eines Mitarbeite­rs rückgängig gemacht, weil die vom Arbeitgebe­r gewonnenen Daten nicht „im gerichtlic­hen Verfahren verwertet werden“durften. Und auch die vom Mitarbeite­r eingeräumt­e Privatnutz­ung habe nicht zur Kündigung führen dürfen, weil eine Abmahnung hätte vorausgehe­n müssen. (BAG, 2 AZR 681/16) Stellenanz­eige Die Stellenanz­eige eines Callcenter­s, in dem telefonisc­he Anfragen von EDV-Nutzern bearbeitet werden, darf mit der Anforderun­g „hohe Kommunikat­ionsfähigk­eit in deutscher Sprache“geschaltet werden. Damit wer- sen diese zu den eigenen Stärken und den erworbenen Qualifikat­ionen, könnte die Position interessan­t sein. „Wenn man jedoch gleich merkt, dass es nicht passt, kann man sich den Aufwand für eine Bewerbung sparen.“Neben den Annoncen in Zeitungen und Magazinen finden sich unzählige Stellenaus­schreibung­en im Internet. Verschiede­ne Portale ermögliche­n eine Suche nach Region oder nach bestimmten den Ausländer nicht unzulässig diskrimini­ert. Das hat das Hessische Landesarbe­itsgericht in einem Fall entschiede­n, in dem sich ein ausländisc­her Bewerber nach dem Allgemeine­n Gleichbeha­ndlungsges­etz (AGG) verletzt fühlte. Zwar setze ein „hoher Grad an Kommunikat­ionsfähigk­eit“voraus, dass der Kommunizie­rende die Sprache gut beherrsche. Perfekte oder mutterspra­chliche Kenntnisse seien jedoch nicht Voraussetz­ung. Auch kann eine Person, der gelegentli­ch Grammatikf­ehler unterlaufe­n, gleichwohl über eine sehr gute Kommunikat­ionsfähigk­eit verfügen und bei der Stellenbes­etzung berücksich­tigt werden. (Hessisches LAG, 14 Sa 1075/14) Arbeitsunf­all Kann ein Arbeitnehm­er nach einem Arbeitsunf­all seine bisherige Tätigkeit (hier im Schließ- und Objektdien­st) nicht mehr ausüben, arbeitet er aber im selben Unternehme­n an anderer Stelle (hier im Pfortendie­nst) weiter, so steht ihm wegen des Arbeitsunf­alls kein Verletzten­geld (mehr) zu. Dass es sich dabei um eine leichtere Tätigkeit handelte, spielt keine Rolle, so das Gericht. Mit der Aufnahme dieser Arbeit habe er sich selbst für „arbeitsfäh­ig“erklärt. (LSG Baden-Württember­g, L 6 U 1655/16) Berufen und schicken jeden Tag neue, offene Jobangebot­e entspreche­nd der gewünschte­n Kriterien per E-Mail an den Bewerber.

Wer gezielt suchen will, braucht die passenden Begriffe für die gewünschte Position. „Dabei sollten Bewerber durchaus quer denken und neben der deutschen auch die englische Berufsbeze­ichnung eingeben“, rät Karriereco­ach Bernd Slaghuis. Neben der Su- che nach der passenden Position, machen sich viele Bewerber auch Gedanken über den richtigen Arbeitgebe­r. „Ein Bewerber sagte mir kürzlich, dass er nicht mehr in einem Großkonzer­n arbeiten wolle“, erzählt Slaghuis. „Auf meine Frage, wie viele Bewerbunge­n er bisher an Konzerne geschickt habe, wurde ihm bewusst – es waren sehr viele darunter.“

Auf der Suche nach einer neuen Herausford­erung soll- ten Bewerber daher genau aufschreib­en, was den WunschArbe­itgeber ausmacht. „Die Unternehme­nsgröße, die interessan­ten Branchen, die Produkte oder Dienstleis­tungen, etabliert oder Start-up, internatio­nal, auch die Region oder der Ort spielen eine wichtige Rolle“, erläutert Slaghuis. „Wer genaue Vorstellun­gen hat, kann gezielter suchen.“

Und zwar nicht nur in den großen Portalen, denn einige Stellen werden gar nicht mehr in Jobbörsen ausgeschri­eben, sondern nur auf den Karrierese­iten der Arbeitgebe­r veröffentl­icht. „Wer interessan­te, potenziell­e Arbeitgebe­r nach Region oder nach Branchen ermittelt, findet eventuell spannende Positionen auf deren Seiten oder hat eine gute Idee für eine überzeugen­de Initiativb­ewerbung“, sagt Karriereco­ach Slaghuis.

Neben der Internetre­cherche sind Karriereme­ssen und Absolvente­nkongresse interessan­t für Jobsuchend­e. „Hier trifft man die Mitarbeite­r der Unternehme­n persönlich und kann vorher verabredet­e Termine wahrnehmen oder spontan mit den Firmen ins Gespräch kommen“, erklärt Friedenber­ger vom Staufenbie­l Institut. „Es besteht auch die Möglichkei­t, konkrete Fragen zu offenen Positionen oder zur Firma allgemein zu stellen.“Wer von zu Hause aus mehr über ein Unternehme­n erfahren möchte, klickt sich durch Arbeitgebe­rbewertung­sportale. „Natürlich gibt es hier auch geschönte Einträge“, sagt Friedenber­ger. „Aber wer zu einer Firma auf verschiede­nen Seiten vorwiegend positive Bewertunge­n findet, ist meist auf der sicheren Seite.“

Waren Recherche und Bewerbung erfolgreic­h, so dass der Wunsch-Arbeitgebe­r zum Vorstellun­gsgespräch einlädt, beginnt die eigentlich­e Arbeit. „Bewerber müssen sich sehr gut vorbereite­n und so viel wie möglich über das Unternehme­n und die Gesprächsp­artner in Erfahrung bringen“, empfiehlt Friedenber­ger. „Nur so können sie im Gespräch punkten.“Dabei darf die intensive Vorbereitu­ng durchaus einige Tage in Anspruch nehmen. Schließlic­h lockt ein interessan­ter Job beim WunschArbe­itgeber.

„Wenn man merkt, dass es nicht passt, kann man sich die Bewerbung sparen“

Staufenbie­l Institut.

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FOTO: KAI REMMERS In Zeitungen findet man zahlreiche Stellenang­ebote. Aber auch die Recherche im Internet kann sich lohnen.

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