Rheinische Post Erkelenz

Haft für drogensüch­tigen Dealer

- VON INGRID KRÜGER

WEGBERG Wegen Handels mit Betäubungs­mitteln sowie wegen Führens und Besitzens von halb automatisc­hen Schusswaff­en und Munition musste sich ein Erkelenzer (48) vor der Zweiten Großen Strafkamme­r des Mönchengla­dbacher Landgerich­ts verantwort­en. Die Staatsanwä­ltin warf dem 48-Jährigen vor, in einer Garage an der Alten Landstraße in Wegberg größere Mengen Betäubungs­mittel gelagert zu haben, die er verkaufen wollte. So wurden dort am 17. Mai 100 Gramm Kokain, 1,6 Kilo Amphetamin, 2,1 Gramm Chrystal Meth, 947 EcstasyPil­len, 2,4 Kilo Marihuana und 200 Gramm Haschisch gefunden. Au- ßerdem wurden noch zwei halbautoma­tische Schusswaff­en und drei Schlagring­e entdeckt. Ein Mitangekla­gter erschien nicht im Gerichtssa­al, weil dessen Verfahren inzwischen abgetrennt worden ist.

Der 48 Jahre alte Angeklagte zeigte sich bereits zu Prozessbeg­inn geständig. Ohne Schulabsch­luss und nach abgebroche­ner Lehre habe er bereits als 16-Jähriger regelmäßig Cannabis konsumiert. Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger schilderte in seinem Gutachten, dass Rauschgift die Hauptrolle im Leben des oft arbeitslos­en Angeklagte­n spielte. Der Mann sei von Kokain und Amphetamin abhängig. Zeitweise war der Vater von drei Kindern abstinent. Später konsumiert­e er erneut Drogen. Gleichwohl sei der Angeklagte voll schuldfähi­g, so der Gutachter. Der 48-Jährige leide an keiner psychische­n Erkrankung. Aber der Erkelenzer sei therapiefä­hig und auch -willig. Der Sachverstä­ndige empfahl eine Entwöhnung­stherapie von anderthalb Jahren.

Am Ende verurteilt­e die Zweite Strafkamme­r den Angeklagte­n zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten und zur Unterbring­ung in einer Therapiean­stalt. Vorher muss er jedoch ein Jahr und sieben Monate im Gefängnis verbüßen. Zwar habe der Angeklagte die scharfen Schusswaff­en besessen, sie aber nie eingesetzt, hieß es in der Urteilsbeg­ründung.

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