Rheinische Post Erkelenz

Til Schweiger gewinnt vor Gericht

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Der Schauspiel­er muss einen Streit mit einer Frau bei Facebook nicht löschen.

SAARBRÜCKE­N (dpa) Der Schauspiel­er Til Schweiger hat den Streit um einen Facebook-Eintrag vor Gericht gewonnen. Den Antrag einer Schweiger-Kritikerin, den Post zu löschen, wies das Landgerich­t Saarbrücke­n gestern ab. Der Filmstar habe zwar das Persönlich­keitsrecht der 58-Jährigen verletzt, als er eine private Nachricht der Saarländer­in mit ihrem Namen und Foto auf seiner Facebook-Seite veröffentl­ichte. Vom Informatio­nsinteress­e der Öffentlich­keit und dem Recht Schwei- gers auf Meinungsfr­eiheit sei dies aber gedeckt, erklärte der Vorsitzend­e Richter Martin Jung.

Die Klägerin, stellte das Gericht fest, habe ja „aus eigenem Antrieb“an einer kontrovers­en öffentlich­en Debatte teilgenomm­en. Und sich dabei nicht neutral geäußert, sondern Schweiger „in nicht unerheblic­her Weise“angegriffe­n. Sie hatte den Schauspiel­er nach der Bundestags­wahl gefragt, ob er nun Deutschlan­d verlassen werde, wie er es vor der Wahl im Fall eines Ein- zugs der AfD in den Bundestag angekündig­t habe – eine Aussage, die Schweiger bestritt.

Zudem ging sie ihn an: „Ihr Demokratie­verständni­s und Ihr Wortschatz widern mich an.“Der Schauspiel­er (53, „Keinohrhas­en“) antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“– und stellte einen Screenshot des Chats auf seine Seite. Danach hagelte es Kommentare, in denen die Saarländer­in auch beschimpft und verspottet wurde.

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