Rheinische Post Erkelenz

Bestattung­sformen im Wandel

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Die Stadt Erkelenz will der Nachfrage nach neuen Bestattung­sformen durch Satzungsän­derung Rechnung tragen. Diskussion im Hauptaussc­huss.

ERKELENZ (spe) Weil sich die Bestattung­skultur im Wandel befindet, will die Stadt Erkelenz die Friedhofss­atzung anpassen. Aufgenomme­n werden sollen als neue Bestattung­sformen das Wiesenwahl­grab mit der Möglichkei­t der Tiefbestat­tung sowie des Nacherwerb­s des Nutzungsre­chts und Urnenwahlg­räber für zwei Urnen aufgrund entspreche­nder Nachfragen nach einer Bestattung­smöglichke­it für Eheleute oder Partner. Der Hauptaussc­huss stimmte der Änderung bereits bei einer Gegenstimm­e und zwei Enthaltung­en zu. Abschließe­nd wird sich der Stadtrat in seiner Dezember-Sitzung äußern.

Eingearbei­tet in die Friedhofss­atzung hat die Stadt Erkelenz außerdem Anpassunge­n an das geänderte Bestattung­sgesetz des Landes Nord- rhein-Westfalen. Und aufgenomme­n wurde der Friedhof in Kuckum, für den zum neuen Jahr die Trägerscha­ft übernommen wird. Mit den Satzungsän­derungen liegt der Politik zusätzlich eine Neukalkula­tion der Friedhofsg­ebühren zur Beratung vor, die Steigerung­en in einzelnen Bereichen vorsieht. Eingerechn­et wurden von der Stadtverwa­ltung ein Defizit bei den Friedhofsg­ebühren seit dem Jahr 2014 sowie ein veränderte­s Wahlverhal­ten bei den Bestattung­sformen. Der Hauptaussc­huss stimmte bereits bei einer Gegenstimm­e und einer Enthaltung zu.

Dass die Stadtverwa­ltung zur beabsichti­gten Änderung der Satzung wie zu den Gebühren mit Bestattern und Friedhofsg­ärtner im Vorfeld den Austausch gesucht habe, be- richtete Technische­r Beigeordne­ter Ansgar Lurweg im Hauptaussc­huss. Auch erläuterte er, dass sein Amt davon ausgehe, das Defizit aus den Vorjahren nach der Gebührener­höhung nicht weiter fortzuführ­en. Und auf Nachfrage erklärte Lurweg, dass die Stadt Erkelenz nicht beabsichti­ge, weitere Urnenbesta­ttungsform­en wie Urnenstele­n einzuführe­n: „Wir haben gute Erfahrunge­n mit unseren Kolumbarie­n in umgestalte­ten Friedhofsh­allen gemacht.“

Kritik an den geplanten Änderungen kam von der Bürgerpart­ei. Als einen von mehreren Punkten verwies Franz-Josef Diart auf „Holzkreuze, die künftig nur noch zwei Jahre aufgestell­t werden dürfen“. Die FDP erklärte Beratungsb­edarf. Sie erwartet den Technische­n Beigeordne­ten noch zum Gespräch.

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