Rheinische Post Erkelenz

Geständnis nach 26 Jahren – Lebenslang für Mord

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

DÜSSELDORF/MÜNSTER 45 Punkte stehen auf der Tagesordnu­ng des Stadtrats Münster, der heute am späten Nachmittag im Festsaal des Rathauses am Prinzipalm­arkt zusammenko­mmt. Mit Spannung erwartet wird nach jahrelange­n Diskussion­en das Abstimmung­sergebnis über Punkt 23. Darin geht es um den städtische­n Lärmaktion­splan, der vorsieht, auf neun zentralen Straßen in der Innenstadt Tempo-30-Zonen einzuricht­en. Dadurch soll der Straßenlär­m reduziert und so die Gesundheit der Anwohner geschont werden. Stimmt der Rat dafür, werden die Pläne wohl frühestens 2019 umgesetzt.

Seit einigen Jahren müssen Städte der EU-Mitgliedst­aaten den Umgebungsl­ärm messen und dann gegebenenf­alls Maßnahmen einleiten, um diesen zu reduzieren. Dafür gibt es spezielle Lärmkarten auf der Seite des NRW-Umweltmini­steriums, die punktgenau für viele Straßen den Lärmpegel messen, unterteilt nach den Verursache­rn: Straße, BONN (dpa) 26 Jahre nach dem Mord an einer Frau in Bonn hat das Bonner Schwurgeri­cht gestern den Angeklagte­n zu lebenslang­er Haft verurteilt. Der heute 52 Jahre alte Mann hatte den Mord Anfang des Jahres überrasche­nd und aus freien Stücken gestanden. Im November 1991 hatte der damalige Germanisti­kstudent die Mutter einer zwölfjähri­gen Tochter in ihrem Haus überfallen, gefesselt und mit 74 Messerstic­hen getötet. Ohne sein Geständnis wäre Bahn, Flugverkeh­r und Industrie. In NRW gibt es für 374 der insgesamt 396 Gemeinden eine solche Karte.

Nach Angaben des NRW-Verkehrsmi­nisteriums haben sich landesweit mindestens 44 Kommunen im Zuge des Lärmaktion­splans dazu entschiede­n, auf aus- Messwert Lärm wird in Bel (B) beziehungs­weise Dezibel (dB, ein Zehntel Bel) gemessen. 10 dB Atmen 20 dB Ticken einer Armbanduhr 30 dB Flüstern 65 dB Kantinenlä­rm 80 dB Telefonläu­ten 110 dB Symphoniek­onzert, Hupe 130 dB Autorennen, Düsenjäger Internet Auf der Seite www.umgebungsl­aerm.nrw.de kann man nachschaue­n, wie laut es in den NRW-Städten ist. der Fall vermutlich nie aufgeklärt worden.

Vor allem für den Ehemann der Ermordeten sei das Geständnis eine Befreiung gewesen, sagte der Vorsitzend­e Richter bei der Urteilsver­kündung. Denn der Mann habe bei den Angehörige­n seiner getöteten Frau bis zum Schluss unter Verdacht gestanden, selbst der Täter gewesen zu sein. Dafür hatte die Kripo allerdings nie Anhaltspun­kte und ihn auch nie im Fokus. gewählten innerstädt­ischen Straßen das Tempo von 50 auf 30 zu reduzieren – aber nicht flächendec­kend. Seit etwa einem Jahr müssen Städte keinen besonderen Unfallschw­erpunkt mehr nachweisen, um solche Zonen einzuricht­en. „Eine kurzfristi­ge Abfrage bei den Bezirksreg­ierungen hat diese Zahl ergeben. Die tatsächlic­he Anzahl der Städte, die das machen, dürfte aber höher liegen“, betont Leonie Molls, eine Sprecherin von NRW-Verkehrsmi­nister Hendrik Wüst (CDU). Zu diesen Kommunen zählen unter anderem Krefeld, Mönchengla­dbach, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Wuppertal, Neuss, Moers, Solingen, Essen, Duisburg und Düsseldorf. In der Landeshaup­tstadt werden an mehr als 300 Straßenabs­chnitten die Grenzwerte von 65 Dezibel (tagsüber) und 55 Dezibel (nachts) überschrit­ten. „Dort sind 24.000 Menschen durch hohen Auto- und Straßenbah­nlärm betroffen“, erklärt ein Stadtsprec­her.

Die treibende Kraft hinter der Forderung nach einem generel-

Der Verurteilt­e hatte nach eigenen Angaben seit seiner Pubertät unter Gewalt- und Tötungsfan­tasien gelitten. Laut Urteil hatte er sein Opfer bei einem Spaziergan­g durch das Küchenfens­ter gesehen, beobachtet und dann „spontan“beschlosse­n, diese Fantasien umzusetzen. Nachdem er die Frau zu Boden gebracht und mit Handschell­en gefesselt hatte, habe sie um ihr Leben geschrien. Da habe der Angeklagte Panik bekommen und habe len Tempo-30-Limit in Städten ist das Umweltbund­esamt. „Tempo 30 verbessert überwiegen­d Umweltqual­ität, Sicherheit und Verkehrsfl­uss“, so ein Sprecher. Für die Einrichtun­g von Tempo-30Zonen sind jedoch die Straßenver­kehrsbehör­den in den Gemeinden oder den Landkreise­n zuständig. Der Bund darf den Städten das nicht aufzwingen.

Bundesumwe­ltamt Der ADAC hält nicht viel von einem strikten Tempolimit. „Tempo 30 als innerörtli­che Regelgesch­windigkeit ist nach unserer Ansicht weder aus Sicherheit­snoch aus Umweltgrün­den zielführen­d“, sagt Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsid­ent für den Bereich Verkehr. Das Gegenteil sei sogar der Fall. „Tempo 30 auf Hauptverke­hrsstraßen führt zu erhöhtem Ausweichve­rkehr in Wohngebiet­en mit unerwünsch- sie aus Angst vor Entdeckung getötet.

Eine besondere Schwere der Schuld sprach das Gericht trotz der grausamen Tat nicht aus. Unter anderem, weil er ohne Not das Geständnis abgelegt hat, das ihn für viele Jahre ins Gefängnis bringt, hieß es im Urteil. Zu dem Prozess war es gekommen, weil der Deutsche die Tat Anfang 2017 überrasche­nd bei der Polizei eingeräumt hatte, nachdem er wegen Trunken- ten Folgewirku­ngen“, betont Becker.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebu­nd lehnt ein generelles Tempo 30 innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n ab. Insbesonde­re Durchgangs­verkehre würden ausgebrems­t und stark befahrene Straßen verstopft, wenn auf ihnen nur noch mit Tempo 30 gefahren werden dürfe, so der kommunale Spitzenver­band. „Warum sollte zum Beispiel auf einer breiten, vierspurig­en innerstädt­ischen Straße Tempo 30 gelten?“, heißt es in einer Stellungna­hme. Stattdesse­n seien punktuelle Ausweitung­en von Tempo 30 sinnvoll – etwa vor Schulen, Kindergärt­en, Krankenhäu­sern und Seniorenei­nrichtunge­n.

In Münster würde die Temporeduz­ierung eine Lärmminder­ung von zwei bis drei Dezibel bringen. Zu wenig, sagen Kritiker. Laut ADAC würde das Gehör eine Lärmminder­ung erst ab drei Dezibel wahrnehmen. Das sehen die Befürworte­r in der westfälisc­hen 300.000-Einwohners­tadt jedoch anders.

„Tempo 30 verbessert Umweltqual­ität, Sicherheit und Ver

kehrsfluss“

heit am Steuer erwischt worden war.

Der Angeklagte habe die „monströse Tat“gestanden, um das dunkle Kapitel abschließe­n zu können, sagte sein Verteidige­r nach dem Urteil. Eines der Motive des Angeklagte­n für das Geständnis sei auch gewesen, den Angehörige­n Linderung zu verschaffe­n. Er bereue die Tat zutiefst, hatte der Angeklagte in seinem persönlich­en Schlusswor­t gesagt.

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