Rheinische Post Erkelenz

Versuchter Mord? Asylbewerb­er wird begutachte­t

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WEGBERG (gala) Im August hatte der Asylbewerb­er in der Unterkunft Petersholz mit einem Messer auf zwei Männer eingestoch­en – jetzt muss er sich vor Gericht verantwort­en. Es geht um versuchten Mord in zwei Fällen: Die 7. große Strafkamme­r des Landgerich­ts Mönchengla­dbach hat als Schwurgeri­cht die Anklage der Staatsanwa­ltschaft gegen Barwa S. zugelassen. Die Hauptver- handlung beginnt am 2. Februar. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Angeklagte­n versuchten Mord in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung, vor.

Was war das Motiv? Der Angeklagte, im Irak geborener Asylbewerb­er, habe am 5. August 2017 hinter den später geschädigt­en Zeugen K. und E. in der Schlange der Essensausg­abe in der Asylunterk­unft in Peters- holz gewartet. Er habe dann „unvermitte­lt und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigk­eit der Geschädigt­en“auf diese mit einem mitgebrach­ten Küchenmess­er mit etwa 7,5 Zentimeter­n Klingenlän­ge eingestoch­en, um diese umzubringe­n. Dabei habe er den Zeugen K. zweimal mit dem Messer in den Rücken geschnitte­n und danach vergeblich versucht, ihn auch am Bauch zu ver- letzen, bevor dieser davonlaufe­n konnte, so die Staatsanwa­ltschaft. Danach habe der Angeklagte dem Zeugen E. ebenfalls zwei Schnitte in den Rücken versetzt. Der Angeklagte sei unmittelba­r darauf vom Sicherheit­spersonal überwältig­t worden. Als Motiv habe der Angeklagte den Ermittlung­en zufolge einen Streit um ein Handy einer Mitbewohne­rin angegeben, das die ge- schädigten Zeugen angeblich gestohlen hätten.

Die Kammer hat in Vorbereitu­ng der Hauptverha­ndlung eine psychiatri­sche Begutachtu­ng des Angeklagte­n zur Beurteilun­g seiner Schuldfähi­gkeit und zur Frage veranlasst, ob eine Unterbring­ung des Angeklagte­n in einem psychiatri­schen Krankenhau­s in Betracht kommt.

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