Das ändert sich in 2018
Mönchengladbach, im Januar 2018. Das neue Jahr wird mit einigen Veränderungen für Versicherungskunden beginnen. Zunächst die gute Nachricht für alle Riester-Sparer: Erstmals seit zehn Jahren erhöht sich die staatliche Förderzulage von jährlich 154 auf 175 Euro. Diese erhalten alle Altersvorsorgesparer, wenn sie vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens - abzüglich des staatlichen Förderbeitrags - in den Riester-Vertrag einzahlen.
„Mit Kinder-Zulagen kann sich für eine vierköpfige Familie ein richtiges staatliches Förderfeuerwerk ergeben“, informieren die Vermittler des Bezirks Mönchengladbach im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn mit zwei Zulagen á 300 Euro für ab 2008 geborene Kin- der und je zwei ErwachsenenZulagen á 175 Euro können bis zu 950 Euro im Jahr vom Fiskus zur Altersvorsorge mitgenommen werden.“
Auch für Geringverdiener lohnt sich ab diesem Jahr das Riester-Sparen. Denn das Sozialamt verzichtet auf die volle Anrechnung der privat besparten Riester-Renten, wenn man Bezieher der Grundsicherung ist. Bis zu 202 Euro bleiben dann als Schonvermögen anrechnungsfrei.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll zusätzlich ab dem Jahr 2018 die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gefördert werden. So werden Arbeitgeber von Garantiezusagen für die spätere Betriebsrente entbunden und können nur noch reine Beitragszusagen für betriebliche Altersvorsorgesparer geben. Andererseits können Unternehmen Geringverdienern, die nur 2200 Euro brutto monatlich erhalten, Förderbeiträge zwischen 240 und 480 Euro dazu zahlen und diese dann im Nachhinein steuerlich geltend machen.
„Bietet ein Betrieb eine bAV an, sorgt nach dem neuen Gesetz auch eine sogenannte Opting-out-Klausel dafür, dass sich Betriebsangehörige bewusst gegen eine Betriebsrente entscheiden müssen, wenn sie nicht mitmachen wollen“, betonen die Vermittler des BVK in Mönchengladbach. „Verpassen sie das Abwählen innerhalb einer gesetzten Frist, machen Betriebsangehörige bei der bAV automatisch mit.“Mit der Regelung will der Gesetzgeber der betrieblichen Altersvorsorge einen größeren Schub verleihen.