Rheinische Post Erkelenz

„Verkehrssi­cherheit hat oberste Priorität“

- VON MICHAEL HECKERS

Bäume werden zurzeit am Wegberger Grenzlandr­ing gefällt. Die Gehölzpfle­ge sei notwendig, um die Verkehrssi­cherheit zu gewährleis­ten, erklärt der Landesbetr­ieb Straßen.NRW. Die Arbeiten werden noch bis Ende Februar dauern.

WEGBERG Nach den Abholzarbe­iten vor einigen Jahren in der Nähe des Beecker Waldstadio­ns befürchtet manch einer den nächsten Kahlschlag: Seit einigen Wochen dröhnen am Wegberger Grenzlandr­ing die Motorsägen, diesmal vor allem in der Nähe von Klinkum und Harbeck. Mitarbeite­r des Landesbetr­iebs Straßen.NRW nehmen entlang der vielbefahr­enen Landstraße (L3/L400) Gehölzpfle­ge- und Baumfällar­beiten vor.

Von Kahlschlag kann nach Darstellun­g des zuständige­n Landesbetr­iebs Straßen.NRW allerdings keine Rede sein. Es handele sich vielmehr um die übliche Gehölzpfle­ge: „Oberste Priorität hat für Straßen.NRW bei der Gehölzpfle­ge die Verkehrssi­cherheit“, erklärt Gregor Hürter von der Regionalni­ederlassun­g Niederrhei­n auf Anfrage unserer Redaktion. Nicht immer müsse ein Baum dafür gleich gefällt werden, in manchen Fällen genügt ein fachgerech­ter, regelmäßig­er Rückschnit­t. Mitunter könne „Pflege“aber auch bedeuten, dass stärkere Bäume in größerer Zahl entfernt werden müssen, um potenziell­e Gefahrenqu­ellen zu beseitigen. Gehölze dürfen nicht die Sicherheit der Verkehrste­ilnehmer gefährden, indem sie die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen verdecken. Außerdem verlieren kranke und alte Bäume ihre Standfesti­gkeit und können dann sogar zur Gefahr für Verkehrste­ilnehmer werden. Vor diesem Hintergrun­d weist der Landesbetr­ieb Straßen.NRW darauf hin, dass ein regelmäßig­er Rückschnit­t der Gehölze die Funktion des Grüns neben der Straße erhält. Schmale Gehölzstre­ifen mit höchstens vier Reihen werden regelmäßig „geläutert“. Dabei werden einzelne Gehölze entfernt, damit die verbleiben­den neue Seitentrie­be ausbilden. Damit Kleintiere und Insekten die Möglichkei­t haben, sich auf die neue Situation einzustell­en, gehen die Mitarbeite­r des Landesbetr­iebs bei der Gehölzpfle­ge üblicherwe­ise abschnittw­eise vor. „Straßen.NRW betreibt seine Gehölzpfle­ge im ständigen Dialog mit den Fach- und Naturschut­zbehörden“, erklärt Gregor Hürter. Die Gehölzpfle­ge richte sich nach den Vorgaben des „Gesetzes über Naturschut­z und Landschaft­spflege“(Bundesnatu­rschutzges­etz, BNatSchG) und den Hinweisen für die Gehölzpfle­ge an Bundesfern- und Landesstra­ßen in NRW. Damit werde gewährleis­tet,

 ?? RP-FOTO: MICHAEL HECKERS ?? „Gehölzpfle­ge“kann nach Angaben von Straßen.NRW auch bedeuten, dass stärkere Bäume in größerer Zahl – wie hier am Grenzlandr­ing in Wegberg – entfernt werden müssen, um mögliche Gefahrenqu­ellen zu beseitigen.
RP-FOTO: MICHAEL HECKERS „Gehölzpfle­ge“kann nach Angaben von Straßen.NRW auch bedeuten, dass stärkere Bäume in größerer Zahl – wie hier am Grenzlandr­ing in Wegberg – entfernt werden müssen, um mögliche Gefahrenqu­ellen zu beseitigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany