„Verkehrssicherheit hat oberste Priorität“
Bäume werden zurzeit am Wegberger Grenzlandring gefällt. Die Gehölzpflege sei notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, erklärt der Landesbetrieb Straßen.NRW. Die Arbeiten werden noch bis Ende Februar dauern.
WEGBERG Nach den Abholzarbeiten vor einigen Jahren in der Nähe des Beecker Waldstadions befürchtet manch einer den nächsten Kahlschlag: Seit einigen Wochen dröhnen am Wegberger Grenzlandring die Motorsägen, diesmal vor allem in der Nähe von Klinkum und Harbeck. Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW nehmen entlang der vielbefahrenen Landstraße (L3/L400) Gehölzpflege- und Baumfällarbeiten vor.
Von Kahlschlag kann nach Darstellung des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW allerdings keine Rede sein. Es handele sich vielmehr um die übliche Gehölzpflege: „Oberste Priorität hat für Straßen.NRW bei der Gehölzpflege die Verkehrssicherheit“, erklärt Gregor Hürter von der Regionalniederlassung Niederrhein auf Anfrage unserer Redaktion. Nicht immer müsse ein Baum dafür gleich gefällt werden, in manchen Fällen genügt ein fachgerechter, regelmäßiger Rückschnitt. Mitunter könne „Pflege“aber auch bedeuten, dass stärkere Bäume in größerer Zahl entfernt werden müssen, um potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen. Gehölze dürfen nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden, indem sie die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen verdecken. Außerdem verlieren kranke und alte Bäume ihre Standfestigkeit und können dann sogar zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden. Vor diesem Hintergrund weist der Landesbetrieb Straßen.NRW darauf hin, dass ein regelmäßiger Rückschnitt der Gehölze die Funktion des Grüns neben der Straße erhält. Schmale Gehölzstreifen mit höchstens vier Reihen werden regelmäßig „geläutert“. Dabei werden einzelne Gehölze entfernt, damit die verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden. Damit Kleintiere und Insekten die Möglichkeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen, gehen die Mitarbeiter des Landesbetriebs bei der Gehölzpflege üblicherweise abschnittweise vor. „Straßen.NRW betreibt seine Gehölzpflege im ständigen Dialog mit den Fach- und Naturschutzbehörden“, erklärt Gregor Hürter. Die Gehölzpflege richte sich nach den Vorgaben des „Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege“(Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) und den Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW. Damit werde gewährleistet,