Rheinische Post Erkelenz

Experten fordern höhere Strafen für Unternehme­n

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DÜSSELDORF (kib) Unternehme­n, die gegen Gesetze verstoßen, sollten nach Auffassung von Rechtsexpe­rten mit höheren Strafen rechnen müssen als bisher. „Es sollte in Erwägung gezogen werden, die nominale Begrenzung von Unternehme­nsgeldbuße­n aufzugeben“, schreibt die Anwaltskan­zlei Wessing & Partner in einem Gutachten für den Landtag. Zurzeit liegt die Höchstgren­ze bei zehn Millionen Euro. Stattdesse­n sollte sich die Geldbuße am Umsatz orientiere­n. Bei der Bemessung der Strafe sollte zudem – auch strafmilde­rnd – berücksich­tigt werden, ob das Unternehme­n ein wirksames Compliance-System hat oder nicht.

Einen ähnlichen Vorschlag unterbreit­ete die Anwaltskan­zlei Heuking von Coelln dem Rechtsauss­chuss des Landtages. Der Einführung eines originären Unternehme­nsstraf- rechts erteilten die befragten Rechtsexpe­rten jedoch eine Absage.

Die SPD-Opposition hatte anlässlich der Diesel-Affäre die Einführung härterer Strafen gegen Unternehme­n gefordert, konnte sich damit aber gestern im Rechtsauss­chuss gegen die Stimmenmeh­rheit von CDU und FDP nicht durchsetze­n. Zuvor hatte auch die OECD Deutschlan­d nahegelegt, die Sanktionsm­öglichkeit­en zu verschärfe­n, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist.

Einig sind sich die Gutachter auch darin, dass die rechtliche­n Vorgaben konkretisi­ert werden sollten. Dies gilt laut Wessing & Partner etwa für die Aufsichts- und Organisati­onspflicht­en oder die Ausgestalt­ung der Compliance im Unternehme­n. Heuking von Coelln sieht darin zudem die Chance, mehr Rechtssich­erheit für Unternehme­n zu schaffen.

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