Rheinische Post Erkelenz

Messerangr­iff in Unterkunft: Angeklagte­r schweigt

- VON EVA-MARIA GEEF

Auftakt im Strafverfa­hren wegen versuchten Mordes vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach.

WEGBERG/MÖNCHENGLA­DBACH Nach einem Messerangr­iff auf zwei Mitbewohne­r einer Unterkunft in Petersholz im August vergangene­n Jahres muss sich seit gestern ein Asylbewerb­er vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem im Irak geborenen Angeklagte­n S. versuchten Mord in zwei Fällen vor, jeweils in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung.

Den späteren Zeugen E. und K. wurden am 5. August 2017 jeweils mehrere Schnittver­letzungen von bis zu 25 Zentimeter­n Länge in Bauch beziehungs­weise Rücken zugefügt. Die Taten ereigneten sich während der Essensausg­abe in der Unterkunft. E. und K. wurden laut Staatsanwa­lt „unvermitte­lt und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigk­eit der Geschädigt­en“mit einem Küchenmess­er mit 7,5 Zentimeter­n langer Klinge angegriffe­n. Dieses soll sich der Angeklagte nach einer zurücklieg­enden Streitigke­it mit dem Vorsatz, beide umzubringe­n, in den Hosenbund gesteckt haben. Zunächst stach S. zweimal auf den Zeugen K. ein, bevor dieser davonlaufe­n konnte. Anschließe­nd wurde E. mit Schnitten verletzt, bevor der Angeklagte durch anwesendes Sicherheit­spersonal überwältig­t werden konnte.

Als Motiv gab S. ein gestohlene­s Handy an. Zur Sache wollte er ges- tern keine Angaben machen. Er wolle nicht „dauernd darüber reden“, habe zum Hergang ja bereits alles erzählt. So beließ er es, immer übersetzt durch einen Dolmetsche­r, bei Angaben zu seiner Person. An sein genaues Geburtsdat­um könne er sich nicht erinnern, man habe ihm dieses nicht mitgeteilt. Er gehe jedoch davon aus, dass das vom Richter genannte Datum korrekt sei.

S. ist nach eigenen Angaben das älteste von neun Kindern, hat weitere sechs Brüder und zwei Schwestern. Nach einer vier- bis fünfjährig­en Schulzeit habe er begonnen, als Hilfsarbei­ter verschiede­ne Tätigkeite­n, unter anderem als Träger, zu verrichten, um Geld zu verdienen. Dieses habe er gespart, um irgend- wann das Land verlassen zu können. Seine Familie sei nach wie vor im Irak, während S. vor zwei bis drei Jahren über die Türkei und Griechenla­nd nach Deutschlan­d gekommen sei. Als er in Deutschlan­d angekommen sei, habe er begonnen, täglich Wodka zu trinken und Haschisch zu rauchen. Er sei krank gewesen, habe Probleme gehabt, klar zu denken, und Tabletten genommen. Erst als er zu Gott gefunden und begonnen habe zu beten, habe er sich stärker gefühlt.

Die Nachfrage des Richters, ob er zur Zeit dieser gesundheit­lichen Probleme auch Stimmen gehört habe, verneint er. Die Kammer hat in Vorbereitu­ng der Hauptverha­ndlung eine psychiatri­sche Begutachtu­ng von S. angeordnet, um seine Schuldfähi­gkeit beurteilen zu können. Darüber hinaus soll so die mögliche Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s geprüft werden. Die Verhandlun­g wird am 16. Februar fortgesetz­t, dann sollen die Zeugen gehört werden.

 ?? RP-FOTO: ILGNER (ARCHIV) ?? Landgerich­t
RP-FOTO: ILGNER (ARCHIV) Landgerich­t

Newspapers in German

Newspapers from Germany