Rheinische Post Erkelenz

Schonzeit: Bald nur noch Pflegeschn­itte erlaubt

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Der starke Rückschnit­t von Hecken ist nur noch bis Ende des Monats möglich. Darauf weist die Kreisverwa­ltung hin.

KREIS HEINSBERG (RP) Die Untere Naturschut­zbehörde des Kreises Heinsberg weist darauf hin, dass starke Heckenrück­schnitte und Heckenrodu­ngen nur noch bis Ende Februar vorgenomme­n werden dürfen. Ab dem 1. März beginnt die im Bundesnatu­rschutzges­etz verankerte Schonzeit, welche am 30. September endet: „Innerhalb dieses Zeitraumes ist ein Roden oder starkes Zurückschn­eiden einer Hecke streng untersagt und kann mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.“

Lediglich ein Pflegeschn­itt ist laut Kreisverwa­ltung zulässig, mit dem der jährliche Zuwachs der Hecken zurückgesc­hnitten werden kann: „Unter jährlichem Zuwachs sind die jungen, äußeren Triebe der Gehölze zu verstehen, welche leicht mittels Heckensche­re abgeschnit­ten werden können. Das Altholz darf im Schonzeitr­aum nicht schnitten werden.“

Die Regelung der Schonzeit dient vor allem dem Artenschut­z. Besonders Vögel mit ihren Nestern und Jungtieren sollen in der Schonzeit geschützt werden. Aber auch anderen Tierarten bieten Hecken und Gebüsche Fortpflanz­ungs-, Nahrungs- und Lebensraum. „Dabei ist es unerheblic­h, ob es sich um eine Thuja- oder um eine Buchenheck­e

zurückge- handelt“, erläutert die Untere Naturschut­zbehörde. Befinden sich Gebüsche und Hecken im Außenberei­ch oder sogar in einem ausgewiese­nen Schutzgebi­et, ist bei der Unteren Naturschut­zbehörde ein Antrag auf Befreiung zu stellen beziehungs­weise eine Eingriffsg­enehmigung einzuholen. Möglicherw­eise ist der Eingriff in Natur und Landschaft dann durch eine Ersatzpfla­nzung auszugleic­hen.

Rückfragen nimmt die Untere Naturschut­zbehörde des Kreises Heinsberg entgegen: Anja Schellenbe­rg, Telefonnum­mer 02452 136122, E-Mail anna.schellenbe­rg@kreis-heinsberg.de; Heiner Molz, Telefonnum­mer 02452 136154, E-Mail heiner-josef.molz@kreis-heinsberg.de; Michael Sieprath, Telefonnum­mer 02452 136110, E-Mail michael.sieprath@kreis-heinsberg.de.

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