Rheinische Post Erkelenz

Haarnetz-Erlass: Lange Haare für Soldaten

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Wer seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr abzuleiste­n hatte, musste bis Anfang der 1970er Jahre zunächst zum Friseur: Lange Haare bei der Truppe waren tabu. Noch 1967 erging ein Erlass, der das Tragen einer „schulterla­ngen oder sonst feminin wirkenden Haartracht“untersagte. Dann jedoch kam am 8. Februar 1971 der so genannte „Haarnetz-Erlass“. Verteidigu­ngsministe­r war der spätere Bundeskanz­ler Helmut Schmidt. Wer nun also die Haare lang tragen wollte, durfte dies tun –mit Einschränk­ungen. Die Mähne sollte gepflegt sein, ebenso der Bart. Und wenn die Vorgesetzt­en befanden, dass das Haar bei der Ausübung der soldatisch­en Pflichten hinderlich war, durften sie ein Haarnetz verordnen. 740.000 Netze schaffte die Bundeswehr zu diesem Zweck an. Der „HaarnetzEr­lass“hielt sich etwas mehr als ein Jahr. Schon im Mai 1972 wurde er wieder gekippt. Die offizielle Begründung: Durch die langen Haare seien die Soldaten anfälliger für Erkältunge­n. Seitdem haben Soldaten ihre Haare kurz geschnitte­n zu tragen, auf auffällige Frisuren und Tönungen zu verzichten und ihren Bart zu stutzen. Seit Frauen alle militärisc­hen Laufbahnen offenstehe­n, gilt für sie eine Ausnahme: Soldatinne­n dürfen die Haare lang tragen – allerdings im Zopf. Helmut Schmidt erhielt für seine HaarnetzIn­itiative 1972 eine karnevalis­tische Auszeichnu­ng: den Orden wider den tierischen Ernst.

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