Rheinische Post Erkelenz

Angeklagte­r erscheint nach Pause nicht mehr vor Gericht

- VON EVA-MARIA GEEF

WEGBERG Der zweite Verhandlun­gstag am Landgerich­t Mönchengla­dbach gegen Asylbewerb­er Barwa S. wegen eines Messerangr­iffs wurde gestern vorzeitig beendet. Bereits zu Beginn der Verhandlun­g erklärte S., er fühle sich nicht gut, sein Kopf sei blockiert und er habe Herzrasen. Daher sei er erneut nicht in der Lage, etwas zur Sache zu sagen.

Ihm wird vorgeworfe­n, im August 2017 zwei Mitbewohne­rn einer Un-

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Der zweite Verhandlun­gstag gegen Barwa S. endet vorzeitig: Nur ein Zeuge konnte im Gladbacher Landgerich­t verhört werden.

terkunft in Petersholz jeweils mehrere Schnittver­letzungen in Bauch und Rücken zugefügt zu haben. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung.

Einer von insgesamt acht Zeugen wird gehört, es ist der Sicherheit­sbeamte Michael B. Er habe am Tattag in der Asylunterk­unft die ID-Karten der Bewohner gescannt, um zu prüfen, wer essen gehe. Plötzlich habe eine Sozialarbe­iterin gerufen: „Er hat ein Messer, er hat ein Messer.“ Er sei zum Bereich der Theke gelaufen, wo der Angeklagte mit dem Messer in der Hand mit dem Rücken zur Wand stand. Michael B. habe sich nicht von diesem bedroht gefühlt. Barwa S. rannte um den Zeugen herum in den Essensbere­ich und zwängte sich durch zwei Stuhlreihe­n, dort sei er zu Fall gekommen. „Er lag halb auf einem Tisch, halb auf dem Boden und mir gelang es, sein Handgelenk, dass das Messer hielt, zu fassen“, so der Sicherheit­sbeamte. Danach hätten viele Hände gleichzeit­ig nach dem Messer gegriffen, wer es an sich genommen habe, konnte er nicht sagen.

Bei dem Messer habe es sich um ein Kartoffels­chälmesser mit gebogener Klinge gehandelt. Zum eigentlich­en Vorfall könne er nichts sagen. Während der Zeuge die Vorkommnis­se schildert, legt sich der Angeklagte auf den Boden, erklärt, ihm sei schwindeli­g. Die Sachverstä­ndige, die den Prozess begleitet, stellt einen leicht beschleuni­gten Puls fest. Nach einer vom Richter eingeräumt­en Pause erscheint der Angeklagte nicht mehr. Er fühle sich nicht in der Lage, weiter teilzunehm­en, erklärt ein Justizmita­rbeiter. Die Sachverstä­ndige erläuterte, der Angeklagte sei stark verhaltens­auffällig und daher in einer Einzelzell­e mit Kameraüber­wachung untergebra­cht. Die im Januar angeordnet­e Medikament­engabe verweigere er zumeist, nehme die Mittel gegen Schizophre­nie nur unregelmäß­ig. „Er ist hoch psychotisc­h, wahnhaft und hält sich für den Propheten“, so die Sachverstä­ndige. Er äußere Ängste, die Ärzte wollten ihn töten, verweigere Getränke. „Er tränkt Handtücher in der Toilette und wringt sie über seinem Kopf aus.“

Die Kammer hatte bereits in Vorbereitu­ng der Hauptverha­ndlung eine psychiatri­sche Begutachtu­ng angeordnet. Nun muss die Frage geklärt werden, inwieweit er verhandlun­gsfähig ist. Zunächst haben die weiteren Verhandlun­gstermine Bestand, bis zum 20. Februar prüft die Kammer die Vorgehensw­eise.

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