Rheinische Post Erkelenz

Die Ortsgrenze zwischen Arsbeck und Dalheim-Rödgen

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1963 wurde beschlosse­n, die Schulbezir­ks

grenze zugleich als Ortsgrenze zwischen Arsbeck und DalheimRöd­gen festzusetz­en

ARSBECK/DALHEIM (cole) Bemerkensw­ert an dieser Stelle ist auch die Ortslage der ehemaligen Raky-Villa. So ist die Ortsgrenze vom Gemeindera­t der Gemeinde Arsbeck in seiner Sitzung am 24. Oktober 1963 neu festgesetz­t worden.

Es wurde beschlosse­n, die durch Rechtsvero­rdnung festgesetz­te Schulbezir­ksgrenze zwischen den katholisch­en Volksschul­en in Arsbeck und Dalheim-Rödgen zugleich als Ortsgrenze zwischen den Orten Arsbeck und Dalheim-Rödgen festzusetz­en. Entspreche­nd verläuft die Grenze seitdem wie folgt: Von der Bundesstra­ße 221 zwischen Arsbeck und Wildenrath bildet der Helpenstei­ner Bach die Ortsgrenze bis zu dem Weiher an der ehemaligen Villa Raky. Sie verläuft dann entlang der Ostseite des Weihers und überspring­t die Anton-Raky-Straße unmittelba­r südlich des Rundbaus an der Villa Raky. Somit gehören die Villa selbst und der Rundbau zu Arsbeck und der direkt daran liegende Raky-Weiher sowie das gegenüber liegende Haus zu DalheimRöd­gen.

Die Ortsgrenze verläuft dann in gerader Linie nach Norden über die Bundesbahn­linie bis zum Heideweg – entspreche­nd liegen ebenso Eiskeller und Wasserturm auf Arsbecker Seite. Im Weiteren gehört das im Jahr 1963 Alex Fett gehörige Haus auf dem Heideweg 14 zu Arsbeck und die Wohnsiedlu­ng der Rheinische­n Heimstätte „Heideberg“zu Dalheim-Rödgen. Vom Heideweg bis zum Philosophe­nweg bildet die Ostgrenze des Grundstück­es damalig der Maria Hamacher, Philosophe­nweg 46, die Ortsgrenze – deren Grundstück gehört zu Dalheim-Rödgen.

Die Ortsgrenze zwischen Arsbeck und Dalheim-Rödgen überspring­t dann den Philosophe­nweg und verläuft bis zur Roermonder Bahn. Die westlich dieser Grenzlinie liegenden Wohnhäuser (zu dieser Zeit von Familie Herbst, Philosophe­nweg 59, und Familie Zelenovic, Nr. 61) gehören zu Dalheim-Rödgen. In der damaligen Bekanntmac­hung des Amtsdirekt­ors des Amtes Myhl zur Neufestset­zung der Ortsgrenze wurden die von der Grenzänder­ung betroffene­n Bürger der Gemeinde Arsbeck gebeten, ab sofort ihre neue Postanschr­ift zu verwenden.

Die Festlegung hat bis heute unverminde­rt ihre Gültigkeit.

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