Rheinische Post Erkelenz

Tod eines Polizisten wohl Unglück

- VON CLAUDIA HAUSER

Ob der Kölner vor eine Straßenbah­n stürzte oder gestoßen wurde, ist unklar.

KÖLN Die Wendung kam unerwartet: Vorgestern wurde der 44-Jährige, der im Verdacht stand, am Karnevalsf­reitag einen Polizeibea­mten in der Kölner Südstadt vor eine Straßenbah­n gestoßen zu haben, aus der Untersuchu­ngshaft entlassen. „Es besteht zur Zeit kein dringender Tatverdach­t mehr gegen den 44Jährigen“, sagt Volker Köhler, Sprecher des Kölner Amtsgerich­ts. Er betont, dass sich dieser Umstand jederzeit wieder ändern könne. Derzeit könne aber nicht ausgeschlo­ssen, dass es sich um einen tragischen Unfall handelte. Deshalb könne der Haftbefehl nicht aufrecht erhalten werden.

Das Ermittlung­sverfahren um den Tod des 32-jährigen Beamten des Landeskrim­inalamts laufe aber weiter – nun ist aber alles wieder offen. Theoretisc­h kann es immer noch zu einer Anklage kommen – auch gegen den Mann, der nun erst einmal in Freiheit ist. „Eigentlich war ein Haftprüfun­gstermin für diesen Donnerstag angesetzt“, sagt Oberstaats­anwalt Ulrich Bremer gestern.

In Vorbereitu­ng auf diesen Termin hat sich der zuständige Richter offenbar das Video einer Überwachun­gskamera und die Ermittlung­sakten noch einmal angeschaut – und ist dann zu einer anderen Einschätzu­ng gekommen als die Staatsanwa­ltschaft und der Bereitscha­ftsrichter, der den Haftbefehl wegen fahrlässig­er Tötung nach Karneval erlassen hat. Die Staatsanwa­ltschaft hatte einen Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.

Gestützt hatte sich der Verdacht gegen den 44-jährigen Anwalt vor allem auf die Videoaufna­hmen vom Chlodwigpl­atz. Die Staatsanwa­ltschaft war nach Sichtung davon überzeugt, dass der Arm des 44-Jährigen darauf zu erkennen ist – mit dem er dem Polizisten einen Stoß versetzt haben soll. Der Polizeibe- amte war gerade aus der Bahn gestiegen und fiel dann nach hinten, tragischer­weise genau zwischen zwei Waggons. Der Bahnfahrer bemerkte das nicht und fuhr an, dabei wurde der 32-Jährige getötet.

Die Staatsanwa­ltschaft will nun zum einen das Video an Experten des Landeskrim­inalamts weitergebe­n, die die Bilder möglicherw­eise aufhellen und so das Geschehen besser erkennbar machen können. „Außerdem haben wir bei der Rechtsmedi­zin ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den biodynamis­chen Geschehens­ablauf klären soll“, sagt Bremer. Das heißt: Die Rechtsmedi­ziner sollen herausfind­en, mit welcher Kraft möglicherw­eise auf das Opfer eingewirkt wurde, also ob es gestoßen wurde. Ob sich das tatsächlic­h herausfind­en lässt, muss sich zeigen.

Der 32 Jahre alte Polizist wird am Samstag in Bedburg beerdigt. Die Anteilnahm­e an seinem Tod ist groß.

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