Tod eines Polizisten wohl Unglück
Ob der Kölner vor eine Straßenbahn stürzte oder gestoßen wurde, ist unklar.
KÖLN Die Wendung kam unerwartet: Vorgestern wurde der 44-Jährige, der im Verdacht stand, am Karnevalsfreitag einen Polizeibeamten in der Kölner Südstadt vor eine Straßenbahn gestoßen zu haben, aus der Untersuchungshaft entlassen. „Es besteht zur Zeit kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 44Jährigen“, sagt Volker Köhler, Sprecher des Kölner Amtsgerichts. Er betont, dass sich dieser Umstand jederzeit wieder ändern könne. Derzeit könne aber nicht ausgeschlossen, dass es sich um einen tragischen Unfall handelte. Deshalb könne der Haftbefehl nicht aufrecht erhalten werden.
Das Ermittlungsverfahren um den Tod des 32-jährigen Beamten des Landeskriminalamts laufe aber weiter – nun ist aber alles wieder offen. Theoretisch kann es immer noch zu einer Anklage kommen – auch gegen den Mann, der nun erst einmal in Freiheit ist. „Eigentlich war ein Haftprüfungstermin für diesen Donnerstag angesetzt“, sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer gestern.
In Vorbereitung auf diesen Termin hat sich der zuständige Richter offenbar das Video einer Überwachungskamera und die Ermittlungsakten noch einmal angeschaut – und ist dann zu einer anderen Einschätzung gekommen als die Staatsanwaltschaft und der Bereitschaftsrichter, der den Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung nach Karneval erlassen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.
Gestützt hatte sich der Verdacht gegen den 44-jährigen Anwalt vor allem auf die Videoaufnahmen vom Chlodwigplatz. Die Staatsanwaltschaft war nach Sichtung davon überzeugt, dass der Arm des 44-Jährigen darauf zu erkennen ist – mit dem er dem Polizisten einen Stoß versetzt haben soll. Der Polizeibe- amte war gerade aus der Bahn gestiegen und fiel dann nach hinten, tragischerweise genau zwischen zwei Waggons. Der Bahnfahrer bemerkte das nicht und fuhr an, dabei wurde der 32-Jährige getötet.
Die Staatsanwaltschaft will nun zum einen das Video an Experten des Landeskriminalamts weitergeben, die die Bilder möglicherweise aufhellen und so das Geschehen besser erkennbar machen können. „Außerdem haben wir bei der Rechtsmedizin ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den biodynamischen Geschehensablauf klären soll“, sagt Bremer. Das heißt: Die Rechtsmediziner sollen herausfinden, mit welcher Kraft möglicherweise auf das Opfer eingewirkt wurde, also ob es gestoßen wurde. Ob sich das tatsächlich herausfinden lässt, muss sich zeigen.
Der 32 Jahre alte Polizist wird am Samstag in Bedburg beerdigt. Die Anteilnahme an seinem Tod ist groß.