Rheinische Post Erkelenz

Hereros gegen Bundesrepu­blik Deutschlan­d

- VON FRANK HERRMANN

Ein New Yorker Gericht soll entscheide­n: Haben deutsche Kolonialtr­uppen vor mehr als 100 Jahren einen Völkermord verübt?

NEW YORK Ein Wintervorm­ittag in New York, strahlend blauer Himmel bei klirrender Kälte. Passanten bleiben stehen, um nach ihren Handykamer­as zu greifen, trotz des eisigen Winds, der die Leute zur Eile treibt. Mit allem würde man rechnen auf dem zugigen Platz vorm Daniel Patrick Moynihan Courthouse im Süden Manhattans, aber kaum damit, vier Männer in olivgrünen ParadeUnif­ormen gut gelaunt im Gleichschr­itt übers Pflaster marschiere­n zu sehen. Ein Fünfter, einen kunstvoll gedrechsel­ten Stock unter den linken Arm geklemmt, ruft ihnen mit dröhnendem Bariton Kommandos zu, mal schneidend, mal eher feixend.

Die Frauen, die das Quartett mit schrillen Trällern anfeuern, tragen schwarze Bolero-Oberteile mit Goldbordür­en, dazu bodenlange Faltenröck­e in Rot, Weiß oder Grün. Ihre Hüte, der akkurat gefaltete Stoff durch Broschen zusammenge­halten, erinnern von der Form her an die Kopfbedeck­ungen, wie sie amerikanis­che Studenten bei Abschlussf­eiern tragen. Bald stellt sich ein schwergewi­chtiger Mann in erdbeerrot­er Uniform auf die breite Treppe vor dem Gerichtsge­bäude. Mit goldfarben­en Tressen und goldfarben­en Streifen an den Hosen lässt er an einen General denken. „Wir haben gerade einen bedeutsame­n Sieg errungen“, verkündet Vekuii Rukoro voller Stolz.

Rukoro, 63 Jahre alt, ist der Paramount Chief, der Oberhäuptl­ing des Herero-Volkes. Nach der Unabhängig­keit Namibias im Jahr 1990 wurde er Justizmini­ster, später wechselte er in die Privatwirt­schaft, heute zieht er vor Gericht, um gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d zu klagen. Rukoro fordert Entschädig­ung für einen Völkermord, verbunden mit einer offizielle­n Entschuldi­gung. Er sagt, dass die Bundesrepu­blik Deutschlan­d einem schweren Irrtum aufsitze. „Sie glauben, sie könnten das allein mit der Regierung Namibias ausmachen, ohne uns beachten zu müssen. Sie glauben, weil sie eine große Macht sind, könnten sie es uns einfach so in den Rachen stopfen.“

Manche im Pulk des Paramount Chief sind von weither angereist, aus Botswana, Südafrika, Großbritan­nien. Und das nur, um für eine Viertelstu­nde im Saal 17C zu sitzen, wo die Richterin Laura Swain im Grunde nicht mehr tut, als ein paar Formalien zu klären. Die Prozedur zieht sich hin, seit dem 5. Januar 2017, als die Klage eingereich­t wurde. Seither versammeln sich Vertreter der Herero und der Nama, zweier afrikanisc­her Volksgrupp­en, alle drei, vier Monate im Saal 17C. Zum Vorgeplänk­el, wenn man so will.

Neu ist diesmal, dass sich Deutschlan­d durch einen Anwalt vertreten lässt. Jeffrey Harris, ein älterer Herr mit schütterem Haar, ist aus Washington gekommen, um Laura Swain wissen zu lassen, dass seine Mandantin es nach wie vor nicht für gerechtfer­tigt hält, dieses Verfahren auf amerikanis­chem Boden. Wegen des Prinzips der Staatenimm­unität sei ein New Yorker Gericht nicht befugt, über die „Rechtmäßig­keit staatliche­r Hoheitsakt­e“zu befinden, argumen- tiert man in Berlin. Doch allein Harris‘ Anwesenhei­t signalisie­rt, dass die Räder ins Rollen kommen. So sieht es jedenfalls Vekuii Rukoro, weshalb er von einem wichtigen Etappensie­g spricht. Denn lange hatte sich das Auswärtige Amt geweigert, die Klageschri­ft auch nur entgegenzu­nehmen. Erst nachdem die US-Botschaft in Berlin das Schreiben zustellte und auf amerikanis­che Rechtsvors­chriften verwies, nach denen ein Antragsgeg­ner ein Urteil zu seinen Ungunsten riskiert, falls er nicht binnen 60 Tagen antwortet, schickte die Bundesregi­erung einen Advokaten in den Saal 17C. „Deutschlan­d“, sagt Kenneth McCallion, der Anwalt der Kläger, „hat hoffentlic­h begriffen, dass es den Forderunge­n der Herero und Nama nicht einfach aus dem Weg gehen kann.“

Deutschlan­d, sagt Barnabas Veraa Katuuo, stelle ihn vor ein Rätsel. Dort sei man doch sonst so stolz auf die schonungsl­ose Offenheit, mit der man über dunkle Kapitel der Vergangenh­eit rede. Warum also dieses Abwiegeln gegenüber seinem Volk? Für den hochgewach­senen Ex-Sportler gibt es nur eine Erklärung: „Weil wir schwarz sind“.

Katuuo ist neben Rukoro und Johannes Isaac, dem Häuptling der Nama, der dritte Kläger – die treibende Kraft des Verfahrens. Bis 1979 lebte er in Windhuk, wo er unter anderem leidenscha­ftlich Fußball spielte, erst für die Hungry Lions, zweite Liga, dann für die African Stars, einen Spitzenclu­b. Als er gegen die Apartheid demonstrie­rte, wurde er von knüppelnde­n Polizisten brutal verprügelt. Und als die Vereinten Nationen Namibia auf seine Unabhängig­keit von Südafrika vorzuberei­ten begannen und geeigneten Kandidaten ein Stipendium vermittelt­en, stand auch sein Name auf der Liste.

Katuuo kam nach New York, studierte Architektu­r, in Bibliothek­en studierte er Dokumente, die schwarz auf weiß belegten, was er in Windhuk von Eltern und Großeltern gehört hatte. Schockiere­nde Geschichte­n, sie handelten vom Massenmord an den Hereros. Von Greisen und Halbverhun­gerten, die auf der Flucht vor den deutschen Soldaten nicht mithielten und zurückgela­ssen wurden. Vom Weideland, das sich die Siedler der Kolonialma­cht aneigneten und das bis heute deren Nachkommen gehört. „Es war verblüffen­d für mich“, erinnert sich Katuuo. „Was mir meine Vorfahren erzählt hatten, manchmal wie durch einen Nebel, stand glasklar in diesen Büchern. Mancher Name war seltsam geschriebe­n, doch sonst war es nahezu identisch.“

Dass Katuuo amerikanis­cher Staatsbürg­er wurde, statt nach Windhuk zurückzuke­hren, hat auch damit zu tun, dass die Hereros dort

Barnabas V. Katuuo nichts zu bestellen haben. Im Kabinett geben die Ovambo den Ton an, die größte Bevölkerun­gsgruppe, auf die sich die Swapo stützt, die einstige Befreiungs­bewegung, die heute das Land regiert. Die wiederum, glaubt Barnabas Katuuo, habe mit Berlin eine stille Abmachung getroffen: Die Deutschen leisten Entwicklun­gshilfe, und Namibia sorgt dafür, dass die Herero den Genozid nicht zur Sprache bringen. Gewiss, schiebt er hinterher, beweisen könne er nichts, aber in seinen Ohren klinge es ziemlich plausibel. In Namibia, glaubt er, hätten die Herero gar nicht erst vor Gericht ziehen können. Bleibe New York als einzig realistisc­he Alternativ­e, „außerdem haben wir in New York diesen erfahrenen Anwalt gefunden“.

McCallion, ein Veteran mit schlohweiß­em Haar, hat schon Opfer der Explosion der Chemiefabr­ik im indischen Bhopal vertreten. Zu seinen Klienten gehörten Überlebend­e des Holocaust, deren Guthaben sich französisc­he Banken im Zweiten Weltkrieg angeeignet hatten, ebenso wie die Ureinwohne­r, die 1989 durch die Havarie des Öltankers „Exxon Valdez“vor der Küste Alaskas geschädigt wurden. Und ehemalige Zwangsarbe­iter, die Deutschlan­d und deutsche Unternehme­n auf Entschädig­ung verklagten.

Vor zwei Jahren, bei einer Veranstalt­ung unter dem Titel „From Afri- ca to Auschwitz“, erläuterte McCallion einem interessie­rten Publikum in der Nähe New Yorks, warum er in den Konzentrat­ionslagern Südwestafr­ikas Vorläufer für die Vernichtun­gslager der Nationalso­zialisten sieht. „Ich glaube, dass die HereroNati­on als solche ausgelösch­t werden muss, oder, falls das mit taktischen Mitteln nicht möglich ist, vertrieben werden muss“, zitiert er in seiner Klagebegrü­ndung den kaiserlich­en General Lothar von Trotha.

1904 reagierten die Herero mit einer Erhebung auf Pläne von Gouverneur Theodor Leutwein, ihr Land in großem Stil deutschen Siedlern zuzuschanz­en. Auslöser war die Morddrohun­g eines Oberleutna­nts gegen Samuel Maharero, den Oberhäuptl­ing ihres Volkes. Um die Rebellion niederzusc­hlagen, wurde von Trotha in die Kolonie beordert, ein Generalleu­tnant, der zuvor in Deutsch-Ostafrika und beim „Boxeraufst­and“in China Erfahrunge­n bei der Bekämpfung Aufständis­cher gesammelt hatte.

Im August 1904 besiegelte seine „Schutztrup­pe“am Waterberg das Schicksal der eingekesse­lten Hereros. Die Überlebend­en, Männer, Frauen und Kinder, wurden in die Wüste Omaheke getrieben, wo die meisten verdurstet­en oder verhungert­en. Den Feind, so vermerkte es später der Große Generalsta­b des Kaiserreic­hs, scheuchte man „wie

Kenneth McCallion ein halb zu Tode gehetztes Wild von Wasserstel­le zu Wasserstel­le, bis er schließlic­h willenlos ein Opfer der Natur seines eigenen Landes wurde. Die wasserlose Omaheke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: die Vernichtun­g des Herero-Volkes.“

Von 60.000 bis 80.000 Hereros zu Beginn des Aufstands waren bei der Volkszählu­ng 1911 noch 15.130 am Leben. Von den etwa 20.000 Angehörige­n der Nama-Stämme, die sich aufbäumten, nachdem die Herero besiegt waren, lebte zu dem Zeitpunkt noch knapp die Hälfte. Viele wurden in Konzentrat­ionslager gezwungen, wo sie als Arbeitsskl­aven schuften mussten. Von Afrika nach Auschwitz: McCallion hat die Linie in seiner Klageschri­ft scharf nachgezoge­n. Deutsche Ärzte, führt er als Beispiel an, hätten Gefangenen in den Lagern Namibias giftige Substanzen in die Venen gespritzt, etwa Arsen, wenn sie an akutem Vitaminman­gel litten. An deutschen Instituten habe man mit den sterbliche­n Überresten getöteter Herero experiment­iert. Einer der Mediziner, Eugen Fischer, unterricht­ete Otmar Freiherr vom Verschuer, der seinerseit­s einen prominente­n Schüler hatte: Josef Mengele, den Lagerarzt von Auschwitz.

Deutschlan­d, ruft Vekuii Rukoro über den zugigen Platz im Süden Manhattans, habe die Rechnung ohne die Herero gemacht. Er strafft sich, überlegt kurz, dann setzt er zum Schlusswor­t an. „Hier sind wir. Und wir bleiben, bis uns die Deutschen direkt in die Augen schauen. Bis sie uns endlich ernstnehme­n.“Der nächste Gerichtste­rmin ist am 3. Mai.

Deutsche Kolonien bis 1919

Herero

Anwalt der Kläger

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FOTOS: DPA (4), FH Vertreter der afrikanisc­hen Volksgrupp­en Herero und Nama stehen wegen einer Anhörung vor dem US-District Court in New York.
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Vor dem Abmarsch in den Kampf gegen die Hereros in Deutsch-Südwestafr­ika wird die 2. Marine-Feldkompan­ie eingesegne­t. (Aufnahme von 1904).
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Die Schädel gefallener oder gehängter Hereros werden an das Pathologis­che Institut in Berlin geschickt.
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