Tagebau-Prozess – Polizist fehlte
ERKELENZ (kl) Weil ein wichtiger Zeuge unentschuldigt fehlte, muss das Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen eine 52-jährige Hamburgerin, das gestern vor dem Amtsgericht in Erkelenz terminiert war, zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Sie wird des Landfriedensbruchs beschuldigt, da sie am 15. August 2015 während der Protestaktion „Ende Gelände“in einer Gruppe von rund 250 Personen in den Tagebau Garzweiler – mit weißem Maleranzug und Gesichtsmaske vermummt und mit Fahnen, Regenschirmen und Strohsäcken als Schutzbewaffnung ausgerüstet – eingedrungen war und dabei Widerstand gegen Polizisten geleistet haben soll.
Bei der gestrigen Verhandlung lief es zunächst gut für die Angeklagte, da zwei Polizisten als Zeugen sie nicht konkret als Täterin erkennen konnten. Entscheidend ist aber der Umstand, ob die Angeklagte tatsächlich aktiv eine Polizeisperre an einer Unterführung unter die Autobahn, die zum Tagebau führt, durchbrochen hat. Darüber hätte der unentschuldigt fehlende Polizist Auskunft geben sollen. Er wird nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes zum nächsten Verhandlungstermin geladen.
Längst nicht mehr ein Thema sind die Anzeigen von RWE wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit dem Tagebausturm. Die entsprechenden Strafanzeigen wurden entweder zurückgezogen, die Strafverfahren eingestellt oder erlassene Strafbefehle aufgehoben, wie mehrere Prozessbeobachter bestätigten. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach im Dezember ihre Bedenken gegen Urteile der Amtsgerichte Erkelenz und Grevenbroich aufgehoben. Nach den nun unanfechtbaren Urteilen ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht gegeben.