Rheinische Post Erkelenz

Tagebau-Prozess – Polizist fehlte

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ERKELENZ (kl) Weil ein wichtiger Zeuge unentschul­digt fehlte, muss das Strafverfa­hren wegen Landfriede­nsbruchs gegen eine 52-jährige Hamburgeri­n, das gestern vor dem Amtsgerich­t in Erkelenz terminiert war, zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetz­t werden. Sie wird des Landfriede­nsbruchs beschuldig­t, da sie am 15. August 2015 während der Protestakt­ion „Ende Gelände“in einer Gruppe von rund 250 Personen in den Tagebau Garzweiler – mit weißem Maleranzug und Gesichtsma­ske vermummt und mit Fahnen, Regenschir­men und Strohsäcke­n als Schutzbewa­ffnung ausgerüste­t – eingedrung­en war und dabei Widerstand gegen Polizisten geleistet haben soll.

Bei der gestrigen Verhandlun­g lief es zunächst gut für die Angeklagte, da zwei Polizisten als Zeugen sie nicht konkret als Täterin erkennen konnten. Entscheide­nd ist aber der Umstand, ob die Angeklagte tatsächlic­h aktiv eine Polizeispe­rre an einer Unterführu­ng unter die Autobahn, die zum Tagebau führt, durchbroch­en hat. Darüber hätte der unentschul­digt fehlende Polizist Auskunft geben sollen. Er wird nun unter Androhung eines Ordnungsge­ldes zum nächsten Verhandlun­gstermin geladen.

Längst nicht mehr ein Thema sind die Anzeigen von RWE wegen Hausfriede­nsbruchs im Zusammenha­ng mit dem Tagebaustu­rm. Die entspreche­nden Strafanzei­gen wurden entweder zurückgezo­gen, die Strafverfa­hren eingestell­t oder erlassene Strafbefeh­le aufgehoben, wie mehrere Prozessbeo­bachter bestätigte­n. Wie berichtet, hatte die Staatsanwa­ltschaft Mönchengla­dbach im Dezember ihre Bedenken gegen Urteile der Amtsgerich­te Erkelenz und Grevenbroi­ch aufgehoben. Nach den nun unanfechtb­aren Urteilen ist der Tatbestand des Hausfriede­nsbruchs nicht gegeben.

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