Rheinische Post Erkelenz

Darlehen für Familienpf­lege erweisen sich als Flop

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BERLIN (qua) Pflegende Angehörige nehmen das staatliche Angebot eines zinslosen Darlehens als Ausgleich für ihren Verdiensta­usfall praktisch nicht in Anspruch. Im vergangene­n Jahr wurden bundesweit nur 181 Darlehen bewilligt. Hinzu kommen 311 laufende Verträge, die seit Einführung des Pflege-Darlehens 2015 geschlosse­n wurden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf eine schriftlic­he Frage der Grünen-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Bedarf müsste es aber hunderttau­sendfach geben. Von den knapp drei Millionen Pflegebedü­rftigen in Deutschlan­d werden etwa 1,4 Millionen allein durch Angehörige versorgt. „Die große Koalition muss sich eingestehe­n, dass dieses Pfle- ge-Darlehen keine Wirkung entfaltet“, sagte die Haushaltse­xpertin der Grünen, Ekin Deligöz. „Man wollte gezielt Pflegenden helfen, hat sich aber für eine Spar-Variante entschiede­n, die gefloppt ist“, betonte Deligöz. Sie sprach sich für die Einführung „einer dreimonati­gen Pflegezeit mit Lohnersatz“aus.

Die Ausgaben des Bundes für die Pflegedarl­ehen betrugen nur 756.000 Euro. Im Haushalt veranschla­gt waren 8,1 Millionen Euro. Familienpf­legezeit kann seit 2008 in Anspruch genommen werden. 2015 wurde das Gesetz nachgebess­ert. Seitdem gibt es auch die PflegeDarl­ehen. Angehörige haben einen Rechtsansp­ruch auf eine zehntägige kurzfristi­ge Auszeit und auf sechs Monate Pflegezeit.

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