Rheinische Post Erkelenz

IHK Aachen ordnet das Diesel-Urteil ein

-

„Das Urteil ist kein Freibrief für Dieselfahr­verbote“, erklärt Hauptgesch­äftsführer Michael F. Bayer.

AACHEN (RP) Mit einer „gewissen Erleichter­ung“hat die Industrieu­nd Handelskam­mer Aachen das Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts zur Luftreinha­ltung in Düsseldorf und Stuttgart aufgenomme­n. „Die Entscheidu­ng zeigt, dass Dieselfahr­verbote nur als letztes Mittel für saubere Luft infrage kommen – und auch nur unter Beachtung des Grundsatze­s der Verhältnis­mäßigkeit“, kommentier­t IHKHauptge­schäftsfüh­rer Michael F. Bayer. Zudem begrüßt es die Kammer, dass das Gericht ausreichen­de Übergangsf­risten und Ausnahmege­nehmigunge­n anerkennt, für den Fall, dass räumlich beschränkt­e Fahrverbot­e unvermeidb­ar sind. „Das Urteil ist kein Freibrief für Dieselfahr­verbote“, erklärt Bayer in einer Pressemitt­eilung.

Für die Wirtschaft wären kurzfristi­ge Fahrverbot­e nach Ansicht der IHK nicht verkraftba­r und würden zudem die Mobilität in den Innenstädt­en als zentrale Wirtschaft­sund Lebensräum­e infrage stellen. „Das Urteil verschafft Aachen und anderen Städten in der Region Zeit, um innerstädt­ische Logistikko­nzepte mit deutlichem Vorrang für Elektromob­ile oder sonstige schadstoff­freie Fahrzeuge zu entwickeln. Das Potenzial hat Aachen: Schon heute werden Pakete mit Lasten-Pedelecs oder StreetScoo­tern transporti­ert“, fügt Bayer hinzu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany