Rheinische Post Erkelenz

Rundfunkbe­itrag verstößt nicht gegen EU-Recht

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KOBLENZ (epd/dpa) Der Rundfunkbe­itrag verstößt nicht gegen geltendes EU-Recht. Das rheinland-pfälzische Oberverwal­tungsgeric­ht stellte in einer Entscheidu­ng klar, dass für die Neuregelun­g der Rundfunkfi­nanzierung in Deutschlan­d 2013 keine Zustimmung der EUKommissi­on erforderli­ch war (AZ: 7 A 11938/17.OVG). Das Nebeneinan­der von öffentlich-rechtliche­n und privaten Rundfunkse­ndern in Deutschlan­d stehe im Einklang mit der einschlägi­gen EU-Richtlinie. Damit sei zwangsläuf­ig eine unterschie­dliche Finanzieru­ng verbunden. Die öffentlich-rechtliche­n Sendeansta­lten seien wegen der stark eingeschrä­nkten Werbezeite­n auf die Abgaben angewiesen.

Wegen vermuteter Verstöße gegen die Verfassung und europäisch­es Recht hatte ein Privatmann aus Trier gegen die Abgaben geklagt, war aber vor dem Trierer Verwaltung­sgericht erfolglos geblieben. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Koblenz bestätigte die erstinstan­zliche Entscheidu­ng und lehnte die Zulassung der Berufung ab.

Die Bundesländ­er haben ARD und ZDF gebeten, bis Ende April eine Stellungna­hme zu den laufenden Einsparung­süberlegun­gen vorzulegen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbeda­rfs der Rundfunkan­stalten erwartet für die Beitragspe­riode bis 2020 einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro. Daher gebe es derzeit keine Notwendigk­eit, den Ländern eine Beitragsän­derung zu empfehlen.

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