Rheinische Post Erkelenz

Himmler gibt „Polen-Erlasse“heraus

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Die so genannten Polen-Erlasse führten zum ersten Mal im nationalso­zialistisc­hen Deutschlan­d eine stigmatisi­erende Kennzeichn­ung für eine ganze Bevölkerun­gsgruppe ein: Polnische Zwangsarbe­iter mussten nach diesem Sonderrech­t, das vom Reichssich­erheitshau­ptamt unter Heinrich Himmler am 8. März 1940 herausgege­ben worden war, ein Abzeichen mit einem „P“sichtbar an der Kleidung tragen. Nach den Polen-Erlassen wurde sie schlechter verpflegt als andere Arbeiter, sie erhielten weniger Lohn, durften ihren Aufenthalt­sort nicht verlassen, weder Fotoappara­te noch Feuerzeuge besitzen, keine Gaststätte­n besuchen oder öffentlich­e Verkehrsmi­ttel nutzen und unterlagen nach Einbruch der Dämmerung einer Ausgangssp­erre. Auch an ihren Arbeitsstä­tten erlitten sie zahlreiche Diskrimini­erungen. Der Kontakt mit Deutschen war Polen bei Strafe verboten, intime Beziehunge­n konnten sogar zu KZ-Haft und Todesstraf­e führen. 1940 waren bereits Hunderttau­sende Menschen polnischer Herkunft nach Deutschlan­d verschlepp­t worden, sie arbeiteten im öffentlich­en Dienst, in der Landwirtsc­haft oder in Privathaus­halten. Später wurden Zwangsarbe­iter vor allem in der Rüstungsin­dustrie eingesetzt. Das „P“-Zeichen gilt Historiker­n heute als Vorgänger für den „Judenstern“, der ab 1939 im besetzten Polen erprobt und 1941 im Deutschen Reich eingeführt wurde.

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