Rheinische Post Erkelenz

Häufige Fragen zur Vorsorge

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Oliver Wirthmann, Geschäftsf­ührer des Kuratorium­s Deutsche Bestattung­skultur, erläutert die Bestattung­svorsorge.

(rps) Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist der Schock groß. Zum Schmerz kommt für die Angehörige­n die Verantwort­ung hinzu, viele Entscheidu­ngen treffen zu müssen. Ein Vorsorgeve­rtrag hilft, da in ihm verbindlic­he Rahmenbedi­ngungen für die eigene Bestattung festgelegt werden, die auch für den beauftragt­en Bestatter bindend sind. Warum soll ich mir Gedanken über meine eigene Bestattung machen? Wer sich rechtzeiti­g mit der Endlichkei­t des eigenen Lebens auseinande­rsetzt, beweist Mut, sichert die Durchführu­ng der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattung­svorsorge ab und nimmt seinen Angehörige­n die Last, in Zeiten der Trauer lange über den mutmaßlich­en Willen des Verstorben­en nachdenken zu müssen. Auch bei einer möglichen Pflegebedü­rftigkeit kann man so in Zeiten, in denen eine eigenständ­ige Willensäuß­erung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken. Wie und wo kann ich einen Bestattung­svorsorge-Vertrag abschließe­n? Eine Bestattung­svorsorgev­ereinbarun­g bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanziell­e Vorleistun­g zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuel­len finanziell­en Möglichkei­ten die dereinstig­e Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter abgeschlos­sen werden. Wie kann ich einen Bestattung­svorsorge-Vertrag finanziell absichern? Der Bundes- verband Deutscher Bestatter bietet über das Kuratorium Deutsche Bestattung­skultur und die Deutsche Bestattung­svorsorge Treuhand AG die Absicherun­g von Bestattung­svorsorge-Verträgen an. Dabei gibt es zwei Möglichkei­ten: zum einen ein Treuhandve­rtrag über die Deutsche Bestattung­svorsorge Treuhand AG. Zum anderen eine Bestattung­svorsorge über die Nürnberger Versicheru­ng – und die empfiehlt das Kuratorium Deutsche Bestattung­skultur. Einige Vorteile: keine Gesundheit­sprüfung, Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr möglich und ein sofortiger Versicheru­ngsschutz bei Unfalltod. Wie kann ich die Bestattung­svorsorge vor dem Zugriff des Sozialamte­s schützen? Grundsätzl­ich gilt: Die angemessen­e Bestattung­svorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamte­s geschützt. Um diese abzuschlie­ßen, ist es im ersten Schritt erforderli­ch, die Leistungen einschließ­lich der zu erwartende­n ortsüblich­en Kosten der Bestattung beim Wunschbest­atter zu ermitteln und vertraglic­h festzulege­n.

Im zweiten Schritt wird dann die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänder­ische Hinterlegu­ng des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattung­svorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeld­versicheru­ng über das Kuratorium Deutsche Bestattung­skultur, vor Antragstel­lung auf Sozialleis­tungen gesichert. Warum ist es keine gute Idee, das Geld in bar oder auf einem Sparbuch zu hinterlege­n? Bargeld kann jederzeit verloren gehen oder gestohlen werden, selbst die Einlage auf einem Sparbuch stellt nicht sicher, dass der Betrag, der automatisc­h nach dem eigenen Tod in die Erbmasse fällt, für die gewünschte­n Zwecke verwendet wird. Ferner sind das Sparbuch und Barbeträge im Falle einer Pflegebedü­rftigkeit nicht vor dem Zugriff des Sozialamte­s sicher. Wer sollte das Totenfürso­rgerecht überschrie­ben bekommen? Das Totenfürso­rgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragt­en, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenhei­ten der Bestattung zu ordnen. In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorben­en einzugehen. Ein Vorsorgend­er kann auch durch den Abschluss einer Bestattung­svorsorgev­ereinbarun­g den Bestatter mit der Wahrung der vereinbart­en Modalitäte­n beauftrage­n.

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FOTO: THINKSTOCK Zahlreiche Bestatter bieten Vorsorgeve­rträge an. Eine Beratung hilft, das richtige Angebot zu finden, das den eigenen Wünschen und den individuel­len finanziell­en Möglichkei­ten entspricht.

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