Rheinische Post Erkelenz

Kölner Raser geben sich vor Gericht reumütig

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KÖLN (dpa) Fast drei Jahre nach dem Tod einer jungen Radfahreri­n bei einem illegalen Autorennen in Köln geht es vor Gericht darum, ob die beiden bereits verurteilt­en Raser doch ins Gefängnis müssen. Die Neuauflage des Prozesses vor dem Kölner Landgerich­t begann gestern mit Schuldeing­eständniss­en der zwei Angeklagte­n. Er sei verantwort­lich für den Tod der Studentin, sagte der Ältere der beiden. Der heute 25-Jährige bat die Familie der 19-Jährigen um Verzeihung.

Die beiden türkischst­ämmigen Männer waren in einem ersten Prozess wegen fahrlässig­er Tötung zu Bewährungs­strafen verurteilt worden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) beanstande­te die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Die Angeklagte­n hatten sich im April 2015 ein Rennen geliefert. Einer von ihnen verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die Studentin. Sie starb an ihren schweren Verletzung­en. „Am liebsten würde ich die Zeit zurückdreh­en“, sagte der zweite Angeklagte, ein 24-Jähriger. Die junge Frau sei durch seine Sorglosigk­eit gestorben. Er selbst werde seitdem überall als „Totraser“betrachtet.

In der Neuauflage des Prozesses geht es allein um die Frage, ob die bereits verhängten Haftstrafe­n von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht. Nach Auffassung des BGH hatte das Kölner Landgerich­t bei seinem ersten Urteil von 2016 unter anderem nicht berücksich­tigt, wie sich die Bewährungs­strafen auf das allgemeine Rechtsempf­inden der Bevölkerun­g auswirken würden. Außerdem hätten die Angeklagte­n die Gefahrensi­tuation durch ihren aggressive­n Fahrstil bewusst herbeigefü­hrt. Eigentlich sollte der Prozess schon im Dezember sein, doch nach dem ersten Verhandlun­gstag wurde er wegen der möglichen Befangenhe­it eines Schöffen abgebroche­n.

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