Rheinische Post Erkelenz

NRW kann islamistis­chen Gefährder nicht abschieben

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DÜSSELDORF (kib) Die Landesregi­erung fordert bei der bisher vergeblich­en Abschiebun­g eines algerische­n Islamisten die Unterstütz­ung des Bundes ein. „Ich erwarte von den Ministern Seehofer und Maas, dass sie umgehend der Verbesseru­ng von Rücknahmea­bkommen höchste Priorität einräumen. Statt starker Sprüche brauchen wir starken Einsatz etwa für die schnellere Beschaffun­g von Passersatz­papieren“, sagte Integratio­nsminister Joachim Stamp (FDP).

Wie das NRW-Innenminis­terium bestätigte, handelt es sich um eine Person, die das Landeskrim­inalamt als Gefährder einstuft. Nach Spiegel-Informatio­nen gilt der Algerier Hamza C. als hochgefähr­lich. Er war einst angeklagt, ein Attentat auf die Düsseldorf­er Altstadt geplant zu haben, wurde aber freigespro­chen. Vor Prozessbeg­inn hatte er zugegeben, dass er kein Syrer sei, wie er die Be- hörden bis dahin hatte glauben gemacht. Außerdem wurde klar, dass er zahlreiche Alias-Personalie­n nutzte, er soll unter einem Dutzend verschiede­ner Namen bekannt gewesen sein. Unter anderem waren bei ihm ein Kleidungss­tück mit ISLogo und Videos von Selbstmord­attentäter­n und brutalen Hinrichtun­gen gefunden worden.

Der Fall erinnert an den Terroriste­n Anis Amri, der auch verschiede­ne Identitäte­n nutzte. Stamp hatte aufgrund dieser Erfahrunge­n angekündig­t, den Paragrafen 58a künftig häufiger anzuwenden. Danach kann ein Ausländer schon bei begründete­m Terrorverd­acht abgeschobe­n werden. Dazu kam es in NRW bisher nur ein einziges Mal. Gebremst wird die Landesregi­erung im Fall Hamza C. offenbar auch, weil er einen Asylfolgea­ntrag gestellt haben soll. Als Islamisten drohe ihm Folter, so seine Begründung.

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