Rheinische Post Erkelenz

Was Dieselfahr­er jetzt wissen müssen

- VON PETER LÖSCHINGER UND ARNE DÜSTERHÖFT

Für Dieselfahr­er sind es harte Zeiten: Es drohen Fahrverbot­e und Wertverlus­t. Wie sollten Autobesitz­er reagieren? Und lohnt es sich jetzt noch, einen Diesel zu kaufen?

Was kann ich tun, wenn ich meinen Diesel loswerden will? Wer sich in den vergangene­n Jahren einen Diesel zugelegt hat, kann ihn aufgrund von Vertragsfe­hlern unter Umständen wieder zurückgebe­n. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Das betrifft Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelt­en Kredit- oder Lea- singvertra­g finanziert haben. Darin hätten Auto-Banken oft falsch über das Widerrufsr­echt informiert. Die Folge: Betroffene Verträge lassen sich bis heute widerrufen.

In vier Fällen hätten inzwischen Gerichte in diesem Sinne entschiede­n, zuletzt das Landgerich­t München (Az.: 29 O 14138/17). Dieser Schritt kann eine Lösung sein, wenn Kunden ihren Diesel angesichts drohender Fahrverbot­e wieder loswerden wollen. Geht der Widerruf durch, bekommt der Händler das Auto und der Käufer sein Geld zurück. Allerdings muss der Autobesitz­er mit einem Abschlag für die Nutzungsen­tschädigun­g rechnen. Und wenn ich mir jetzt trotzdem einen Diesel kaufen will? Um auf der sicheren Seite zu sein, rät der Auto Club Europa (ACE), ein Modell mit der neuen Abgasnorm Euro 6d zu wählen. Einige Hersteller hätten bereits Modelle im Programm, die diese Norm erfüllen.

Vorsicht sei derzeit geboten bei der nur für ein Jahr geltenden Übergangsn­orm Euro 6dTEMP. „Denn bei einer durchschni­ttlich sechsjähri­gen Nutzungsda­uer könnten einen dann später doch Fahrverbot­e ereilen“, sagt Anja Smetanin vom ACE. Für gebrauchte Diesel rät der Club: Wer uneingesch­ränkt in Städten fahren will, kauft aktuell besser kein Auto mit Euro-Norm 5 oder niedriger. Kann ich einen älteren Diesel nachrüsten, damit er sauberer wird? Theoretisc­h geht das. In der Praxis ist es aber eher schwierig. Die Hersteller bieten bislang nur Software-Updates an und sperren sich gegen eine Hardware-Nachrüstun­g. Die sei technisch zwar durchaus machbar – zu Kosten von zurzeit etwa 1400 bis 3300 Euro, erklärt Reinhard Kolke, Leiter des ADAC-Technikzen­trums in Landsberg. Noch sei aber kein System einsatzber­eit auf dem Markt verfügbar. Es könne daher passieren, dass Dieselbesi­tzer von Fahrverbot­en betroffen sind, bevor es überhaupt eine Nachrüst-Lösung gibt. Für Autofahrer heißt es deshalb abwarten, bis die Politik verbindlic­he Richtlinie­n festlegt. Ist man denn mit einem Benziner auf der sicheren Seite? Benzinern gibt der ACE pauschal auch keinen Freifahrts­chein für die Zukunft. Gerade neue Modelle mit Direkteins­pritzung seien zwar sparsamer, stießen aber große Men- gen Feinstaub aus. So könnten auch solche Autos in Zukunft aus Umweltzone­n ausgesperr­t werden. Solche Direkteins­pritzer seien demnach nur noch mit Rußpartike­lfilter zu empfehlen. Neue Modelle mit Filter kämen ab September 2018 auf dem Markt. Darauf sollten Neuwagenkä­ufer bestenfall­s warten. Sollten betroffene Städter lieber gleich auf alternativ­e Antriebe umsteigen? Dazu rät der ACE. So kämen etwa Erdgas-, Autogas- oder Hybridfahr­zeuge infrage. Wer zu Hause oder am Arbeitspla­tz laden kann und auf kurzen bis mittleren Distanzen pendelt, für den ist auch ein Elektroaut­o interessan­t. „Bei E-Autos kommt hinzu, dass die Betriebsko­sten deutlich unter denen eines Verbrenner­s liegen“, erklärt Sprecherin Smetanin.

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