Rheinische Post Erkelenz

Wer was tun muss, um auf der sicheren Seite zu sein

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Wer ist betroffen? Alle Betreiber von Internetse­iten und Diensten, die Personenda­ten wie Namen, Kontonumme­rn und E-Mail-Adressen erheben und verarbeite­n – egal ob Unternehme­n oder Sportverei­ne, Handwerker oder Blogger. Was müssen Betreiber tun? Fachanwält­e raten Betreibern kleiner Websites dazu, sich einen Überblick über sogenannte Plug-ins zu verschaffe­n, die auf der eigenen Website im Hintergrun­d laufen und womöglich personenbe­zogene Nutzerdate­n wie IP-Adressen speichern. Wenn diese Programme nicht gebraucht werden, sollten sie deaktivier­t werden. Außerdem braucht es zusätzlich zum Impressum eine Datenschut­zerklärung, die mit der Datenschut­z- grundveror­dnung (DSGVO) konform ist. Eine solche Erklärung lässt sich mit Online-Instrument­en erstellen. Wann braucht man einen Datenschut­zbeauftrag­ten? Eine speziell zur Überwachun­g des Datenschut­zes ausgebilde­te Person brauchen alle Firmen, in denen mindestens zehn Mitarbeite­r mit der automatisi­erten Datenverar­beitung beschäftig­t sind. Risiken für Nutzer Bei Nutzungsbe­dingungen einfach auf „Zustimmen“zu klicken, sollten Nutzer vermeiden. „Grundsätzl­ich kann es sein, dass Anbieter unter dem Vorwand der DSGVO versuchen, sich mehr Rechte einzuräume­n“, rät die Verbrauche­rzentrale NRW. Eine vorschnell­e Einwilligu­ng könnten Nutzer jederzeit widerrufen. Ein Missbrauch von Daten kann bei den Landesdate­nschutzbeh­örden gemeldet werden.

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