Erste Anklage in Deutschland wegen Cum-Ex-Deals
FRANKFURT (rtr) In Deutschland soll es erstmals zu einem Strafprozess wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte kommen. Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den Rechtsanwalt Hanno Berger und fünf ehemalige Händler der HypoVereinsbank (HVB) wegen schwerer Steuerhinterziehung erhoben. Sie sollen dem Fiskus mit umstrittenen Tricks mit Dividendenpapieren einen Schaden von mehr als 100 Millionen Euro zuge- fügt haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Bei den Steuertricks gilt Berger als eine der Schlüsselfiguren. Seit Ermittler 2012 sein Frankfurter Büro und seine Wohnungen durchsucht hatten, lebt er in der Schweiz. Der 67-Jährige hat die Vorwürfe wiederholt bestritten. Gestern lehnte er eine Stellungnahme ab.
Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendi-
an Midea
an Weichai Power
Wvidenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: „Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenanspruch. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums haben Banken und andere Verdächtige die Finanzämter um mehr als fünf Milliarden Euro erleichtert.
Im konkreten Fall geht es um Geschäfte in den Jahren 2006 bis 2008, an denen neben Berger fünf ehemalige Aktienhändler der HypoVer- einsbank beteiligt waren. Sie sollen über eine Gesellschaft Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben. Laut Anklage wurde den Angeschuldigten bescheinigt, sie hätten 113,3 Millionen an Steuern und Solidaritätszuschlag abgeführt, obwohl sie diese nie gezahlt hatten. Nach Verrechnungen mit Steuerverbindlichkeiten seien der Gesellschaft 106,4 Millionen Euro unrechtmäßig ausgezahlt worden. Der Steuerschaden wurde von der Bank bereits vor Jahren erstattet, für sie ist der Fall abgeschlossen.
Ob es zum ersten Strafprozess in Deutschland wegen der umstrittenen Aktiengeschäfte kommt, steht noch nicht fest. Das Landgericht Wiesbaden muss über die Zulassung der Anklage noch entscheiden.
Steuerexperten hatten Cum-ExGeschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet, seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhinterziehung. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu bislang nicht.