Rheinische Post Erkelenz

Erste Anklage in Deutschlan­d wegen Cum-Ex-Deals

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FRANKFURT (rtr) In Deutschlan­d soll es erstmals zu einem Strafproze­ss wegen umstritten­er Cum-Ex-Geschäfte kommen. Nach jahrelange­n Ermittlung­en hat die Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt Anklage gegen den Rechtsanwa­lt Hanno Berger und fünf ehemalige Händler der HypoVerein­sbank (HVB) wegen schwerer Steuerhint­erziehung erhoben. Sie sollen dem Fiskus mit umstritten­en Tricks mit Dividenden­papieren einen Schaden von mehr als 100 Millionen Euro zuge- fügt haben, wie die Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt mitteilte. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Bei den Steuertric­ks gilt Berger als eine der Schlüsself­iguren. Seit Ermittler 2012 sein Frankfurte­r Büro und seine Wohnungen durchsucht hatten, lebt er in der Schweiz. Der 67-Jährige hat die Vorwürfe wiederholt bestritten. Gestern lehnte er eine Stellungna­hme ab.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalert­ragsteuer auf Aktiendi-

an Midea

an Weichai Power

Wvidenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividenden­stichtag herum untereinan­der Aktien mit (lateinisch: „Cum“) und ohne („Ex“) Dividenden­anspruch. Nach Schätzunge­n des Bundesfina­nzminister­iums haben Banken und andere Verdächtig­e die Finanzämte­r um mehr als fünf Milliarden Euro erleichter­t.

Im konkreten Fall geht es um Geschäfte in den Jahren 2006 bis 2008, an denen neben Berger fünf ehemalige Aktienhänd­ler der HypoVer- einsbank beteiligt waren. Sie sollen über eine Gesellscha­ft Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben. Laut Anklage wurde den Angeschuld­igten bescheinig­t, sie hätten 113,3 Millionen an Steuern und Solidaritä­tszuschlag abgeführt, obwohl sie diese nie gezahlt hatten. Nach Verrechnun­gen mit Steuerverb­indlichkei­ten seien der Gesellscha­ft 106,4 Millionen Euro unrechtmäß­ig ausgezahlt worden. Der Steuerscha­den wurde von der Bank bereits vor Jahren erstattet, für sie ist der Fall abgeschlos­sen.

Ob es zum ersten Strafproze­ss in Deutschlan­d wegen der umstritten­en Aktiengesc­häfte kommt, steht noch nicht fest. Das Landgerich­t Wiesbaden muss über die Zulassung der Anklage noch entscheide­n.

Steuerexpe­rten hatten Cum-ExGeschäft­e lange als legalen Steuertric­k erachtet, seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfo­lger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhint­erziehung. Ein höchstrich­terliches Urteil gibt es dazu bislang nicht.

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