Das Grundgesetz wird beschlossen
Die 61 Männer und vier Frauen hatten sich monatelang beraten. Unter dem Vorsitz des Rheinländers Konrad Adenauer hatten die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats eine provisorische Verfassung für ein neues Deutschland geschaffen – die allerdings nur im Westteil Gültigkeit haben sollte. Um die Teilung Deutschlands nicht noch weiter zu zementieren, wollten die Politiker nicht von einer „Verfassung“sprechen – stattdessen erhielt die Gesetzgebung den Namen „Grundgesetz“. „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“, hieß es in der damals verfassten Präambel. Das Grundgesetz wurde Anfang Mai vom Parlamentarischen Rat beschlossen, danach von den alliierten Siegermächten genehmigt. Dann passierte es die Landesparlamente, bevor es am 23. Mai 1949 offiziell verkündet wurde und noch am selben Tag im Kraft trat. Es war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Im Oktober desselben Jahres wurde auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik gegründet. Nach der Wiedervereinigung von 1990 wurde der Text der Präambel geändert. Nun heißt es, die Deutschen in allen 16 Bundesländern hätten „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.“