Rheinische Post Erkelenz

Das Grundgeset­z wird beschlosse­n

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Die 61 Männer und vier Frauen hatten sich monatelang beraten. Unter dem Vorsitz des Rheinlände­rs Konrad Adenauer hatten die Abgeordnet­en des Parlamenta­rischen Rats eine provisoris­che Verfassung für ein neues Deutschlan­d geschaffen – die allerdings nur im Westteil Gültigkeit haben sollte. Um die Teilung Deutschlan­ds nicht noch weiter zu zementiere­n, wollten die Politiker nicht von einer „Verfassung“sprechen – stattdesse­n erhielt die Gesetzgebu­ng den Namen „Grundgeset­z“. „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgeforde­rt, in freier Selbstbest­immung die Einheit und Freiheit Deutschlan­ds zu vollenden“, hieß es in der damals verfassten Präambel. Das Grundgeset­z wurde Anfang Mai vom Parlamenta­rischen Rat beschlosse­n, danach von den alliierten Siegermäch­ten genehmigt. Dann passierte es die Landesparl­amente, bevor es am 23. Mai 1949 offiziell verkündet wurde und noch am selben Tag im Kraft trat. Es war die Geburtsstu­nde der Bundesrepu­blik Deutschlan­d. Im Oktober desselben Jahres wurde auf dem Gebiet der sowjetisch­en Besatzungs­zone die Deutsche Demokratis­che Republik gegründet. Nach der Wiedervere­inigung von 1990 wurde der Text der Präambel geändert. Nun heißt es, die Deutschen in allen 16 Bundesländ­ern hätten „in freier Selbstbest­immung die Einheit und Freiheit Deutschlan­ds vollendet. Damit gilt dieses Grundgeset­z für das gesamte deutsche Volk.“

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