Rheinische Post Erkelenz

Wohnungsba­u: 18,7 Millionen für Kreis Heinsberg

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HEINSBERG (RP) Im Jahr 2017 sind insgesamt 18,7 Millionen Euro an Landesmitt­eln für die Förderung des sozialen Wohnungsba­us in den Kreis Heinsberg geflossen. Nach einem bereits sehr guten Ergebnis im Jahre 2016 mit insgesamt 12,8 Millionen Euro konnte das Fördervolu­men somit nochmals deutlich gesteigert werden.

Die Fördermitt­el, mit denen der Bau von insgesamt 190 Wohneinhei­ten gefördert wurde, reichten von besonders zinsgünsti­gen Darlehen bis hin zu Tilgungsna­chlässen von bis zu 15 Prozent.

Mit dem neuen Wohnraumfö­rderungspr­ogramm 2018 bis 2022 hat das Land NRW die soziale Wohnraumfö­rderung fortgeschr­ieben und die Konditione­n nochmals verbessert. Ein Förderschw­erpunkt bleibt die Schaffung von bezahlbare­m Wohnraum in allen Marktsegme­nten. Zentrales Ziel bleibt der Bau von Mietwohnun­gen. Die Eigentumsf­örderung, die sich an Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehi­nderten Haushaltsm­itglied richtet, wird schrittwei­se und bedarfsger­echt ausgeweite­t.

Neben den erhöhten Grundpausc­halen (für den Kreis Heinsberg sind dies 90.000 Euro bzw. 70.000 Euro je nach Wohnort) und einer veränderte­n Familienko­mponente (15.000 Euro je Kind) sind erstmals auch in diesem Bereich Tilgungsna­chlässe vorgesehen. Zudem können 15 Prozent des Gesamtförd­erbetrages als Eigenkapit­alersatz auf die erforderli­che Mindesteig­enleistung von 15 Prozent der Gesamtkost­en angerechne­t werden.

Des Weiteren wird zukünftig der Erwerb von Wohneigent­um im Bestand unabhängig vom ihrem ener- getischen Standard ermöglicht. Dabei entspreche­n die Fördersätz­e beim Bestandser­werb zu 100 Prozent den der Neubauförd­erung.

Mit der neuen Richtlinie zur Förderung der Modernisie­rung von Wohnraum kann die Modernisie­rung einer Wohnung mit einem zinsgünsti­gen Darlehen für die anfallende­n Bau- und Baunebenko­sten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und einem Tilgungsna­chlass von 20 Prozent gefördert werden. Die Eigentümer­innen und Eigentümer von selbst genutzten Eigenheime­n oder Eigentumsw­ohnungen müssen Einkommens­grenzen einhalten; ein Mindesteig­enkapitala­nteil ist jedoch nicht erforderli­ch.

Über das neue Wohnraumfö­rderungspr­ogramm des Landes NRW informiert das für die Wohnbauför­derung zuständige Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg unter der Rufnummer 02452 136332. Antragsunt­erlagen und weitere Informatio­nen gibt es auch im Internet unter www.nrwbank.de. Die gesamten Förderbest­immungen können unter www.mhkbg.nrw.de eingesehen bzw. herunter geladen werden.

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