Wohnungsbau: 18,7 Millionen für Kreis Heinsberg
HEINSBERG (RP) Im Jahr 2017 sind insgesamt 18,7 Millionen Euro an Landesmitteln für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den Kreis Heinsberg geflossen. Nach einem bereits sehr guten Ergebnis im Jahre 2016 mit insgesamt 12,8 Millionen Euro konnte das Fördervolumen somit nochmals deutlich gesteigert werden.
Die Fördermittel, mit denen der Bau von insgesamt 190 Wohneinheiten gefördert wurde, reichten von besonders zinsgünstigen Darlehen bis hin zu Tilgungsnachlässen von bis zu 15 Prozent.
Mit dem neuen Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 hat das Land NRW die soziale Wohnraumförderung fortgeschrieben und die Konditionen nochmals verbessert. Ein Förderschwerpunkt bleibt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in allen Marktsegmenten. Zentrales Ziel bleibt der Bau von Mietwohnungen. Die Eigentumsförderung, die sich an Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied richtet, wird schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet.
Neben den erhöhten Grundpauschalen (für den Kreis Heinsberg sind dies 90.000 Euro bzw. 70.000 Euro je nach Wohnort) und einer veränderten Familienkomponente (15.000 Euro je Kind) sind erstmals auch in diesem Bereich Tilgungsnachlässe vorgesehen. Zudem können 15 Prozent des Gesamtförderbetrages als Eigenkapitalersatz auf die erforderliche Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten angerechnet werden.
Des Weiteren wird zukünftig der Erwerb von Wohneigentum im Bestand unabhängig vom ihrem ener- getischen Standard ermöglicht. Dabei entsprechen die Fördersätze beim Bestandserwerb zu 100 Prozent den der Neubauförderung.
Mit der neuen Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum kann die Modernisierung einer Wohnung mit einem zinsgünstigen Darlehen für die anfallenden Bau- und Baunebenkosten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und einem Tilgungsnachlass von 20 Prozent gefördert werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten; ein Mindesteigenkapitalanteil ist jedoch nicht erforderlich.
Über das neue Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW informiert das für die Wohnbauförderung zuständige Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg unter der Rufnummer 02452 136332. Antragsunterlagen und weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.nrwbank.de. Die gesamten Förderbestimmungen können unter www.mhkbg.nrw.de eingesehen bzw. herunter geladen werden.