Rheinische Post Erkelenz

Mit staatliche­n Zuschüssen ins Eigenheim

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Vor Jahren wurde die Eigenheimz­ulage abgeschaff­t. Mit dem Baukinderg­eld nimmt die Bundesregi­erung jetzt einen neuen Anlauf, Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu ebnen. Was sollten sie beachten?

Das von der Bundesregi­erung geplante Baukinderg­eld soll mehr Familien zum Eigenheim verhelfen. Unter Fachleuten ist die Förderung umstritten. Was sollten Familien beachten?

Der Plan der Bundesregi­erung sieht vor, dass Familien mit einem Jahreseink­ommen bis maximal 75.000 Euro den Zuschuss erhalten. Pro Kind werden 15.000 Euro hinzugerec­hnet. Eine Familie mit einem Kind dürfte also über ein zu versteuern­des Jahreseink­ommen von 90.000 Euro verfügen, um Baukinderg­eld zu erhalten. Bei zwei Kindern sind es 105.000 Euro, bei drei Kindern 120.000 Euro.

Gezahlt wird das Baukinderg­eld zehn Jahre lang. Das entspricht der üblichen Laufzeit eines Hypotheken­kredits – mit dem Unterschie­d, dass das Baukinderg­eld nicht zurückgeza­hlt werden muss. Je Kind und Jahr erhalten Familien 1200 Euro. Über zehn Jahre summiert sich der Betrag bei einem Kind auf immerhin 12.000 Euro, die Eltern in die Finanzieru­ng ihrer Immobilie einrechnen können.

Wichtig: Die Kinder müssen unter 18 sein und zu Hause wohnen. Nach dem Einzug in die selbst genutzte Immobilie muss dafür eine Meldebestä­tigung vorgelegt werden. Die Antragsdau­er ist zeitlich befristet - rückwirken­d vom 1. Januar 2018 bis Ende 2020.

Florian Becker, Geschäftsf­ührer des Bauherren-Schutz- (bü) Grunderwer­bsteuer: Hat ein Ehepaar von den Stadtwerke­n ein Grundstück gekauft, mit dem Ziel, dort ein Haus zu bauen, so darf das Finanzamt für die Berechnung der Grunderwer­bsteuer nur den Preis für das Grundstück zur Grundlage nehmen. Es darf nicht auch den Preis für das errichtete Gebäude mit Grunderwer­bsteuer belegen. Das gelte dann, wenn der Kauf des Grundstück­s komplett losgelöst vom späteren Bau durchgefüh­rt worden ist und weder der Bauträger noch die beauftragt­en Architekte­n als „einheitlic­hes Ver- bund (BSB), findet die Idee zwar grundsätzl­ich gut. Jetzt aber nur zu bauen oder zu kaufen, weil es die Förderung gibt, sei keine gute Idee. „Die Entscheidu­ng für die eigene Immobilie ist eine Grundsatze­ntscheidun­g und hängt von vielen Faktoren ab.“Durch die befristete Antragsfri­st sollte sich niemand unter Druck setzen lassen.

Max Herbst von der FMH-Finanzbera­tung hat vor allem tragswerk“in Zusammenha­ng mit den Stadtwerke­n gebracht werden können. (FG Rheinland-Pfalz, 4 K 2095/16) Mieterhöhu­ng Will ein Vermieter gegenüber einem Mieter die Miete erhöhen und sich dabei auf „drei Vergleichs­wohnungen“beziehen (was ihm nach dem Gesetz möglich ist), so sollte er auch tatsächlic­h drei „vergleichb­are“Wohnungen aussuchen. Findet er aber eine davon als „frisch renoviert“vor, so ist die „Vergleichb­arkeit“gescheiter­t. (AmG Lünen, 7 C 507/15) Familien mit einem Einkommen deutlich unter der 75.000Euro-Grenze im Blick. Ihnen falle es bereits schwer, die hohen Mieten in der Stadt aufzubring­en, der Zuschuss für ein Eigenheim stelle in der Situation keine Lösung dar. „Wer knapp bei Kasse ist, kann sich trotz Baukinderg­eld kein Haus in der Stadt leisten“, sagt er. Raus aufs billigere Land zu ziehen, sei keine Alternativ­e. Das Pendeln zu Arbeitspla­tz und Schule in der Stadt mache finanziell­e Vorteile zunichte. Anders könnte es aussehen bei Familien, die bereits im Grünen zur Miete wohnen und in der vertrauten Umgebung günstig Grund und Boden kaufen können.

Wer mit dem Geld vom Staat den Plan vom Wohneigent­um verwirklic­hen will, sollte die Mittel effektiv einsetzen. Eine Variante wäre, sie als Sondertilg­ung einzusetze­n. Herbst kann sich auch vorstellen, ein größeres und ein kleineres Darlehen abzuschlie­ßen. Das kleinere wird so ausgelegt, dass es bei Ablauf der Förderung nach zehn Jahren komplett getilgt ist. Das reduziert die Belastung.

Wenn die 12.000 Euro pro Kind ausschließ­lich in ein einziges großes Darlehen fließen, bestehe nach zehn Jahren eine hohe Restschuld. Gestiegene Zinsen plus null Zuschuss könnten dann jedoch die Raten der Anschlussf­inanzierun­g nach oben treiben. Bauherren kämen in die Klemme, so Herbst. Ein Faktor, der ebenfalls zu bedenken sei: Die Bauund Immobilien­preise könnten klettern und die Förderung auffressen, falls wegen des Baukinderg­elds die Nachfrage anziehe. Der Traum vom Eigenheim sei nach wie vor nur mit ausreichen­d Eigenkapit­al zu verwirklic­hen, sagt Becker.

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FOTO: DPA-TMN Das Baukinderg­eld soll Familien beim Erwerb von Eigentum unterstütz­en. Bei der Finanzieru­ng ist es allerdings nicht ratsam, sich allein darauf zu verlassen.

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