Autofahrer muss für Beleidigung 1500 Euro zahlen
(sg) Ein 37-jähriger Düsseldorfer ist vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden, weil er einen Mitarbeiter des Ordnungsamts beleidigt hat. Jetzt soll auch noch geprüft werden, ob er zum Führen von Kraftfahrzeugen überhaupt geeignet ist. Denn der 37-Jährige, der im März vorigen Jahres an der Bilker Allee im Haltverbot geparkt hatte und von dem Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung aufgefordert worden war, sein Auto wegzusetzen, war daraufhin derart ausgerastet, dass Zweifel daran angebracht scheinen. Dabei hatte der Mann nicht einmal ein Knöllchen bekommen, als er schon auf den Mitarbeiter losging. Und als der ihm sagte, es sei doch gar nichts passiert, er möge nur wegfahren, hatte der Mann seinen Mercedes zuerst auf die Rheinbahnschienen gefahren und dort abgestellt, dann den Angestellten bedroht und sich auch nicht darum geschert, dass sich inzwischen bereits der Verkehr staute. Dem Kontrolleur drohte er: „Das machst du nicht weiter so, verlass dich drauf, das ist erst der Anfang“. Diesen Satz soll er zwischen wüsten Beleidigungen immer wieder wiederholt haben und dabei wild gestikulierend auf den städtischen Angestellten zugelaufen sein. Das Ordnungsamt hatte deshalb Strafantrag gestellt, über den jetzt das Amtsgericht befunden hat. Weil die Polizei zudem vermutete, dass der 37-Jährige unter Drogen unterwegs gewesen war, dürfte ihm ein weiteres Verfahren bevorstehen.