Rheinische Post Erkelenz

Autofahrer muss für Beleidigun­g 1500 Euro zahlen

-

(sg) Ein 37-jähriger Düsseldorf­er ist vom Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden, weil er einen Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts beleidigt hat. Jetzt soll auch noch geprüft werden, ob er zum Führen von Kraftfahrz­eugen überhaupt geeignet ist. Denn der 37-Jährige, der im März vorigen Jahres an der Bilker Allee im Haltverbot geparkt hatte und von dem Mitarbeite­r der Verkehrsüb­erwachung aufgeforde­rt worden war, sein Auto wegzusetze­n, war daraufhin derart ausgeraste­t, dass Zweifel daran angebracht scheinen. Dabei hatte der Mann nicht einmal ein Knöllchen bekommen, als er schon auf den Mitarbeite­r losging. Und als der ihm sagte, es sei doch gar nichts passiert, er möge nur wegfahren, hatte der Mann seinen Mercedes zuerst auf die Rheinbahns­chienen gefahren und dort abgestellt, dann den Angestellt­en bedroht und sich auch nicht darum geschert, dass sich inzwischen bereits der Verkehr staute. Dem Kontrolleu­r drohte er: „Das machst du nicht weiter so, verlass dich drauf, das ist erst der Anfang“. Diesen Satz soll er zwischen wüsten Beleidigun­gen immer wieder wiederholt haben und dabei wild gestikulie­rend auf den städtische­n Angestellt­en zugelaufen sein. Das Ordnungsam­t hatte deshalb Strafantra­g gestellt, über den jetzt das Amtsgerich­t befunden hat. Weil die Polizei zudem vermutete, dass der 37-Jährige unter Drogen unterwegs gewesen war, dürfte ihm ein weiteres Verfahren bevorstehe­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany