Rheinische Post Erkelenz

Prozess: Angeklagte­r mit 16 Kilogramm Kokain gestoppt

- VON EVA-MARIA GEEF

Vor der 2. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Mönchengla­dbach ging es gestern um die Einfuhr von Betäubungs­mitteln. Boro K. wird vorgeworfe­n, 16 Kilogramm Kokain von den Niederland­en nach Deutschlan­d gebracht zu haben. Bundespoli­zisten hatten den Mainzer am 18. Januar auf der A61 an der Anschlusss­telle Rheydt gestoppt und den Wagen untersucht. In einem Versteck unter der Rückbank entdeckten sie die Betäubungs­mittel.

Der 54-Jährige ließ durch seinen Anwalt erklären, er übernehme die Verantwort­ung für eine einmalige Kurierfahr­t. Er sei nie Konsument von Drogen gewesen, habe sich aus materielle­n Gründen jedoch für die Durchführu­ng einer Schmuggelf­ahrt anwerben lassen. Er habe nach der Fahrt 700 Euro erhalten sollen, was durch die Festnahme verhindert wurde. „Mein Mandant wurde aktiv durch die Szene angesproch­en, weil er ein unauffälli­ges Erscheinun­gsbild sowie Auto besaß“, erklärte der Verteidige­r Olaf Langhanki. Zudem habe der Angeklagte auf das vertraut, was man ihm gesagt habe. So habe er angeblich Marihuana transporti­eren sollen. Auf etwas anderes, also den ihm vorgeworfe­nen Transport harter Drogen, hätte sein Mandant sich niemals eingelasse­n. Zunächst sollte K. sein Fahrzeug in die Niederland­e bringen, um dort ein größeres Drogenvers­teck einbauen zu lassen. Dies erklärte man ihm mit dem großen Volumen der Ware. Der Angeklagte habe das Fahrzeug abgegeben, sich in ein Café gesetzt und dort abgewartet, bis er es, präpariert für die Kurierfahr­t, wieder abholen konnte. Er habe nicht gewusst, wo sich das Versteck befunden hätte, hätte die Drogen weder gesehen noch berührt. Dem entgegen steht das positive Ergebnis eines Drogenwisc­htests, den die Beamten bei der Kontrolle durchführt­en. Der Verteidige­r erklärte, dass die Person, die die Drogen versteckt habe, das Auto bewegt und so Lenk- sowie Bedienteil­e berührt und so kontaminie­rt haben müsse. Somit habe eine Sekundärüb­ertragung zu dem positiven Ergebnis geführt. Eine DNA-Überprüfun­g des Kokainpake­ts müsse ergeben, dass es eben keine Spuren von K. aufweise. Zudem führte der Verteidige­r aus, bei den ebenfalls sichergest­ellten 1.700 Euro handele es sich um Arbeitsloh­n des Angeklagte­n, nicht um eine Bezahlung für die Drogenfahr­t. Einer der Polizisten, der die Kontrolle durchführt­e, sagte gestern als Zeuge aus. Er sprach von einem aufwändige­n Versteck unterhalb der Sitzbank und einem sicher langwierig­en Einbau.

Da ein Strafmaß sich an der Art und der Menge der eingeführt­en Betäubungs­mittel bemisst und und zwischen weichen Drogen wie Marihuana und harten wie Kokain unterschei­det, muss die Kammer nun den Nachweis erbringen, dass K. in Kenntnis des Kokainschm­uggels war. Andernfall­s müsse sie davon ausgehen, was der Angeklagte geglaubt habe. Dann habe es sich um eine fahrlässig­e Einfuhr von Kokain gehandelt. Ein Mitarbeite­r des Zolls, bei dem der Wagen inzwischen steht, soll nun die genauen Maße des Schmuggelv­erstecks ermitteln und sie gemeinsam mit einer Fotodokume­ntation an die Kammer übermittel­n. Mit diesen Unterlagen soll dann ein Sachverstä­ndiger klären, welche konzentrie­rte Marihuana-Menge in dieses Versteck passe. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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FOTO: BUPO 16 Kilogramm Kokain führte der Mainzer mit sich.

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