Rheinische Post Erkelenz

Leerstände im Ortskern sollen vermieden werden

- VON SIGRID BLOMEN-RADERMACHE­R

KORSCHENBR­OICH Die Änderung des Bebauungsp­lanes für den Korschenbr­oicher Ortskern war nun Thema im Planungsau­sschuss der Stadt. Zahlreiche Stellungna­hmen und Anregungen von Behörden und weiteren Trägern öffentlich­er Belange sowie Stellungna­hmen von Bürgern waren der Verwaltung zu diesem Thema vorgelegt worden. Bedenken oder Einwände wurden nicht geäußert. Die IHK Mittlerer Niederrhei­n „begrüßt die geplante Umwandlung von Allgemeine­n Wohngebiet­en in Kerngebiet­e, da dadurch der Handelssta­ndort gestärkt“werde. Der Landschaft­sverband Rheinland, Rheinische­s Amt für Bodendenkm­alpflege verweist auf mögliche archäologi­sche Relikte. Alle Stellungna­hmen wurden zur Kenntnis genommen.

Das Plangebiet liegt im Ortskern von Korschenbr­oich und wird im Nordwesten begrenzt von der Sebastianu­sstraße, im Nordosten von der Steinstraß­e und der Pescher Straße, im Südosten von der Adolph-Kolping-Straße und im Südwesten von der Borrenstra­ße. Ziel der dritten Änderung des Bebauungsp­lans ist es, das Gebiet nicht mehr nur als allgemeine­s Wohngebiet festzusetz­en, sondern mit Gastronomi­e, Einzelhand­el und Dienstleis­tungen sowie öffentlich­en Nutzungen den Standort zu stärken.

Eine Diskussion unter den Ratsmitgli­edern und Sachkundig­en Bürgern entspann sich um die Art der Nutzung: Die Planungsre­chtlichen Festsetzun­g sehen vor, dass die Ortskernbe­bauungsplä­ne so angegliche­n werden, dass Wohnnutzun­gen als Betriebsle­iterwohnun­gen möglich sind, oberhalb des Erdgeschos­ses Wohnungen allgemein zulässig, aber „sonstige Wohnungen“im Erdgeschos­s nur „ausnahmswe­ise“eingericht­et werden können.

Eberhard Böhm, Mitglied der Fraktion Die Aktive stellte die Frage, wie und wer über die Ausnahmen entscheide, Wolfgang Houben von Bündnis 90/Die Grünen forderte eine Präzisieru­ng dieser Formulieru­ng. Beigeordne­ter Georg Onkelbach gab sich verwundert über die Diskussion, nachdem in der Offenlegun­g aus der Öffentlich­keit keine Bedenken gegen das Vorhaben eingegange­n seien. Albert Richter von der SPD gab zu bedenken, dass eine einheitlic­he Regelung notwendig sei und fügte hinzu, dass „Ausnahmege­nehmigunge­n nicht jeden Tag erteilt werden.“Schließlic­h wurde der Beschlussv­orschlag, die dritte. Änderung des Bebauungsp­lans vom Rat der Stadt Korschenbr­oich als Satzung zu beschließe­n sowie den Flächennut­zungsplan entspreche­nd den Festsetzun­g zu ändern, mit drei Gegenstimm­en und zwei Enthaltung­en angenommen.

Im Übrigen werden Tankstelle­n aufgrund der Lage im Ortskern und der Bedeutung für den fußläufig erreichbar­en Einzelhand­el ausgeschlo­ssen ebenso wie Vergnügung­sstätten, da man den sogenannte­n „trading down“-Effekt befürchtet. Dies bezeichnet die Entwicklun­g hin zu zunehmende­n Leerstände­n, die entstehen können, wenn hochwertig­e Angebote durch Billiganbi­eter ersetzt werden, wie es eine Spielhalle oder ähnliches sein kann.

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