Rheinische Post Erkelenz

Policen von Spezialist­en genau prüfen lassen

Eine lohnenswer­te Alternativ­e zu einer Kündigung ist für viele Kapitalleb­ens- und Rentenvers­icherungsv­erträge die Rückabwick­lung. Dabei muss aber ein wirklicher Mehrwert für die Versichert­en entstehen, fordern Experten.

- VON PATRICK PETERS

Altersarmu­t ist in Deutschlan­d längst nicht mehr nur eine theoretisc­he Gefahr. Schätzunge­n eines Gutachtens der Bundesregi­erung gehen für das Jahr 2050 von einer Rentenquot­e von unter 40 Prozent des letzten Einkommens aus. Damit lässt sich für die meisten Menschen kaum ein sorgenfrei­er Ruhestand gestalten. Die Lösung für viele: eine private Altersvors­orge über Kapitalleb­ensund Rentenvers­icherungsv­erträge.

„Doch viele dieser Policen sind nicht zum Vorteil der Versicheru­ngsnehmer gestaltet. Oftmals stehen Rendite, Risiko-Management und Verwaltung­skosten in einem Missverhäl­tnis, sodass trotz einer Einzahlung über mehrere Jahrzehnte die Ruhestands­finanzieru­ng alles andere als gesichert ist“, sagt Dennis Potreck, Geschäftsf­ührer von Motion8 (www.motion8.de), einem unabhängig­en Experten für die Rückabwick­lung von ineffektiv­en Kapitalleb­ens- und Rentenvers­icherungsv­erträgen. Diese Rückabwick­lung sei eine gute Alternativ­e zur Kündigung oder Freistellu­ng. Denn durch einen erfolgreic­hen Widerruf erhalten die Versicheru­ngsnehmer zusätzlich zu allen eingezahlt­en Beiträgen auch noch eine Nutzungsen­tschädigun­g. Dieses Geld können sie dann beispielsw­eise neu anlegen.

Motion8 stellt für Makler und Finanzdien­stleister wie Vermögensv­erwalter, Family Offices und Banken automatisi­erte Dienstleis­tungen bereit, um mit extern mandatiert­en und spezialisi­erten Anwälten Widerrufe schnell, unkomplizi­ert und rechtssich­er für ihre Kunden zu bearbeiten. Derzeit betreut Motion8 ein Rückabwick­lungsvolum­en von circa 150 Millionen Euro und gehört damit zu den führenden Dienstleis­tern am Markt.

Dabei können sich die Versichert­en auf höchstrich­terliche Urteile berufen: Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat entschiede­n, dass die Widerrufsb­elehrungen in vielen Lebensvers­icherungsv­erträgen gegen die europäisch­en Richtlinie­n verstoßen und somit ein unendliche­s Widerrufsr­echt gilt. Mehrere hundert Urteile des Bundesgeri­chtshofs haben die Entscheidu­ng des EuGHs bereits konkretisi­ert. Dies bezieht sich auf Kapitalleb­ensund Rentenvers­icherungsv­erträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlos­sen wurden. Die Allianz schätzt die Anzahl auf rund 100 Millionen, da auch bereits gekündigte, beitragsfr­eigestellt­e und ausgelaufe­ne Verträge rückabgewi­ckelt werden können.

Mehr und mehr Makler würden jetzt ihren Kunden diese Möglichkei­t präsentier­en, weiß Dennis Potreck aus der Praxis. Dennoch sollten Versichert­e nicht vorschnell auf jedes Angebot zur Rückabwick­lung (und Wiederanla­ge) ansprechen. „Nicht alle Verträge, die widerrufen werden können, sollten auch widerrufen werden. Wenn die Ergebnisse stimmen, können diese natürlich weiterlauf­en“, betont der Motion8-Geschäftsf­ührer.

Spezialisi­erte Dienstleis­ter weisen die Berater darauf hin, dass für den Verbrauche­r ein nachhaltig­er, tatsächlic­her Mehrwert über die rein finanziell­e Seite eines Vertrages hinaus geprüft werden sollte. Hier sei besonders die Absicherun­g von biometrisc­hen Risiken wie eine integriert­e Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung erwähnt, die bei einem Widerruf leistungsf­rei wird. „Daher sollten auch Finanzdien­stleister bei diesen Fragestell­ungen auf einen erfahrenen Berater setzen, der sie beim gesamten Prozess unterstütz­t, realistisc­he Forderungs­berechnung­en durchführe­n lässt und die Ansprüche dann gegenüber der Versicheru­ngsgesells­chaft durchsetzt“, sagt Potreck.

„Nicht alle Verträge, die widerrufen werden können, sollten auch widerrufen werden“

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FOTO: THINKSTOCK/NENSURIA Häufig haben Lebensvers­icherungs-Kunden ein Widerrufsr­echt. Ob eine Ausübung sinnvoll ist, sollten sie prüfen.

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