Rheinische Post Erkelenz

Seehofers neuer „Masterplan“enthält auch Merkels Anliegen

Der Innenminis­ter hat die Fassung, die er als CSU-Chef verteilen ließ, überarbeit­et. Hinzugekom­men ist auch der Video-Mitschnitt von Anhörungen.

- VON GREGOR MAYNTZ

BERLIN Der neue „Masterplan“ist eine Seite länger geworden als der alte, weil Innenminis­ter Horst Seehofer die Verständig­ung mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel noch eingearbei­tet hat. Und es ist eine ganze Reihe weiterer Änderungen hinzugekom­men, die Seehofer an diesem Dienstag der Öffentlich­keit vorstellen will. Nach der neuesten, unserer Redaktion vorliegend­en Fassung will der Innenminis­ter unter anderem prüfen lassen, ob die Anhörung von Asylbewerb­ern künftig per Videoaufze­ichnung dokumentie­rt wird.

In der alten Fassung, die auf der Titelseite als Autor den CSU-Vorsitzend­en Horst Seehofer aufführte, war unter Punkt 27 von 63 Maßnahmen der Satz enthalten, der den Streit ins Rollen und die Regierung an den Abgrund brachte: „Künftig ist auch die Zurückweis­ung von Schutzsuch­enden beabsichti­gt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedst­aat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchen­de registrier­t sind.“

In der neuen Fassung, die als Urheber das Bundesinne­nministeri­um aufführt, findet sich unter Maßnahme 27 ein Drei-Punkte-System. Nun heißt es: „An der deutsch-österreich­ischen Grenze wird ein neues Grenzregim­e ausgestalt­et, das sicherstel­lt, dass Asylbewerb­er, für deren Asylverfah­ren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden.“Dafür würden Transitzen­tren eingericht­et, aus denen die Asylbewerb­er direkt in die zuständige­n Länder zurückgewi­esen würden, und zwar „auf der Grundlage einer Fiktion der Nichteinre­ise“.

Ausdrückli­ch hält Seehofers neuer „Masterplan“fest, was Merkel besonders wichtig war: „Dafür wollen wir nicht unabgestim­mt handeln, sondern mit den betroffene­n Ländern Verwaltung­sabkommen abschließe­n oder das Benehmen herstellen.“Damit will sich Seehofer eine weitere Handlungso­ption sichern, denn „Benehmen herstellen“wird er deutlich einfacher hinbekomme­n als das Aushandeln förmlicher Abkommen. Sollten sich die zuständige­n Länder einer direkten Zurückweis­ung verweigern, hält der Masterplan nun fest, dass dann die Zurückweis­ung an der deutsch-österreich­ischen Grenze „auf Grundlage einer Vereinbaru­ng mit der Republik Österreich“stattfinde.

In die Präambel hat Seehofer eingefügt, dass mit diesem „Masterplan“die Ergebnisse des Europäisch­en Rats vom 28. Juni aufgenomme­n seien, er bleibt aber dabei: „Sollten die genannten Ziele wider Erwarten durch nationale oder internatio­nale Entwicklun­gen gefährdet sein, müssen weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden.“

Die Absenkung der Leistungen für Migranten im unzuständi­gen Mitgliedst­aat steht bei der „Bekämpfung von Asylmissbr­auch und Sekundärmi­gration“nicht mehr an erster Stelle. Hier findet sich jetzt die Beschleuni­gung der Dublin-Verfahren. Doch dann folgt sofort wieder, dass es weniger Geld für jeden Flüchtling in Deutschlan­d geben soll, der schon andernorts registrier­t wurde.

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