Seehofers neuer „Masterplan“enthält auch Merkels Anliegen
Der Innenminister hat die Fassung, die er als CSU-Chef verteilen ließ, überarbeitet. Hinzugekommen ist auch der Video-Mitschnitt von Anhörungen.
BERLIN Der neue „Masterplan“ist eine Seite länger geworden als der alte, weil Innenminister Horst Seehofer die Verständigung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel noch eingearbeitet hat. Und es ist eine ganze Reihe weiterer Änderungen hinzugekommen, die Seehofer an diesem Dienstag der Öffentlichkeit vorstellen will. Nach der neuesten, unserer Redaktion vorliegenden Fassung will der Innenminister unter anderem prüfen lassen, ob die Anhörung von Asylbewerbern künftig per Videoaufzeichnung dokumentiert wird.
In der alten Fassung, die auf der Titelseite als Autor den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer aufführte, war unter Punkt 27 von 63 Maßnahmen der Satz enthalten, der den Streit ins Rollen und die Regierung an den Abgrund brachte: „Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind.“
In der neuen Fassung, die als Urheber das Bundesinnenministerium aufführt, findet sich unter Maßnahme 27 ein Drei-Punkte-System. Nun heißt es: „An der deutsch-österreichischen Grenze wird ein neues Grenzregime ausgestaltet, das sicherstellt, dass Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden.“Dafür würden Transitzentren eingerichtet, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen würden, und zwar „auf der Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise“.
Ausdrücklich hält Seehofers neuer „Masterplan“fest, was Merkel besonders wichtig war: „Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abschließen oder das Benehmen herstellen.“Damit will sich Seehofer eine weitere Handlungsoption sichern, denn „Benehmen herstellen“wird er deutlich einfacher hinbekommen als das Aushandeln förmlicher Abkommen. Sollten sich die zuständigen Länder einer direkten Zurückweisung verweigern, hält der Masterplan nun fest, dass dann die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze „auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich“stattfinde.
In die Präambel hat Seehofer eingefügt, dass mit diesem „Masterplan“die Ergebnisse des Europäischen Rats vom 28. Juni aufgenommen seien, er bleibt aber dabei: „Sollten die genannten Ziele wider Erwarten durch nationale oder internationale Entwicklungen gefährdet sein, müssen weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden.“
Die Absenkung der Leistungen für Migranten im unzuständigen Mitgliedstaat steht bei der „Bekämpfung von Asylmissbrauch und Sekundärmigration“nicht mehr an erster Stelle. Hier findet sich jetzt die Beschleunigung der Dublin-Verfahren. Doch dann folgt sofort wieder, dass es weniger Geld für jeden Flüchtling in Deutschland geben soll, der schon andernorts registriert wurde.