Rheinische Post Erkelenz

Betrug: Ex-Infinus-Manager verurteilt

Das Landgerich­t Dresden hat fünf Ex-Manager des Finanzdien­stleisters zu Freiheitss­trafen von bis zu acht Jahren verurteilt. Der Schlusspun­kt in einem der größten Wirtschaft­sstrafverf­ahren dieser Art in Deutschlan­d ist das nicht.

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DRESDEN (dpa) Viereinhal­b Jahre nach dem Ende des Dresdner Finanzdien­stleisters Infinus sind am Montag fünf ehemalige Manager zu Freiheitss­trafen zwischen acht Jahren sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts sprach sie des gewerbsund bandenmäßi­gen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanl­agebetrug schuldig. Gegen einen weiteren Angeklagte­n verhängten die Richter viereinhal­b Jahre wegen Beihilfe.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer ein „Schneeball­system“betrieben und Anleger bewusst täuschten. In einem der größten und längsten Wirtschaft­sstrafverf­ahren Deutschlan­ds geht es laut Anklage um etwa 22.000 Anleger und rund 312 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, Verteidige­r hatten schon im Vorfeld eine Überprüfun­g angekündig­t. Bei einem „Schnellbal­lsystem“werden neue Anleger angeworben, um Verspreche­n gegenüber bisherigen Anlegern erfüllen zu können. Dabei profitiere­n die Drahtziehe­r.

Infinus sei bis zuletzt eine „nach außen brillieren­de, nach innen aber brüchige“und wohl nicht dauerhafte Erfolgsges­chichte gewesen, sagte der Vorsitzend­e Richter Hans Schlüter-Staats. „Tatsächlic­h gab es überhaupt kein echtes Geschäft zum Zweck der Renditegew­innung.“Bei Infinus habe es sich um ein wirtschaft­lich eng verwobenes, von außen kaum durchschau­bares Geflecht von Firmen gehandelt, die täglich neu gesteuert untereinan­der Geschäfte machten. „Der Schneeball­effekt ist nicht nur ein Risiko“, erklärte der Vorsitzend­e. „Jeder, der es weiterhin betreibt, wird zum Betrüger, weil er weiß, dass der Schaden umso größer ist, je länger es läuft.“

Nach Überzeugun­g der Richter schlossen die zuletzt 22 Gesellscha­ften untereinan­der mehrere Luftgeschä­fte ab. Es seien Gewinne generiert worden, die aber nur auf dem Papier existierte­n, erklärte Schlüter-Staats. Gegenüber den Vermittler­n und Anlegern sei ein funktionie­rendes Geschäftsm­odell dargestell­t worden, das es nicht gab. Tatsächlic­h aber seien Orderschul­dverschrei­bungen und Nachrangda­rlehen mit zu hohen Renditever­sprechen gehandelt worden, die nur mit dem Geld von zusätzlich eingeworbe­nen Anlegern hätten bedient werden können.

Der „Schneeball­effekt“habe sich verstärkt, da immer neue, großvolumi­ge Eigenvertr­äge abgeschlos­sen werden mussten, um in der Gewinnzone zu bleiben. „Es war eine sich immer schneller drehende Spirale“, sagte Schlüter-Staats. Das Unternehme­n hätte auch ohne das Einschreit­en der Staatsanwa­ltschaft nicht überlebt. Indem die Eigengesch­äfte verstetigt wurden, „haben Sie den ersten Sargnagel für Infinus geschlagen“, sagte er, an den Gründer des Mutterkonz­erns Future Business (Fubus) und Ex-Infinus-Boss Jörg B. gerichtett.

Bei der Verkündung des Richterspr­uchs gab es Proteste im Publikum des voll besetzten Saals im Landgerich­t. Seit November 2015 hatte die Kammer in über 160 Verhandlun­gstagen fast 240 Zeugen aus dem In- und Ausland befragt: ehemalige Infinus-Angestellt­e, Vermittler, Anleger und Gutachter.

Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdien­stleistung­saufsicht BaFin hatte die Ermittlung­en bei Infinus Mitte 2012 ins Rollen gebracht, gut ein Jahr später klickten dann die Handschell­en. Bei einer Razzia am 5. November 2013 waren Villen, Luxuswagen und anderes Vermögen beschlagna­hmt worden. Seit Herbst 2016 sind alle Beschuldig­ten wieder auf freiem Fuß, gegen Kaution oder unter Auflagen.

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FOTO: DPA Infinus-Büro.

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