Freies W-Lan startet im August in den beiden Innenstädten
Die Innenstädte von Gladbach und Rheydt sollen ab August frei zugängliches Internet via W-Lan anbieten. Benjamin Schmidt, Breitbandkoordinator der Stadt bei der Wirtschaftsförderung WFMG, bestätigte den Starttermin unserer Redaktion am Rande des Smart City Forums Niederrhein. „Wir sind froh, dass wir das zeitnah nach dem Ratsbeschluss im März umsetzen konnten“, sagte Schmidt. Ursprünglich war die Umsetzung allerdings für das erste Halbjahr dieses Jahres vorgesehen.
Die Standorte für die geplanten 41 Zugangspunkte in den beiden Innenstädten lägen größtenteils bereits fest. Sie befinden sich zumeist an städtischen Gebäuden und an denen von Stadttochter NEW und der Stadtsparkasse. „Lediglich an der Hauptstraße in Rheydt fehlen uns noch Partner“, sagte Schmidt. Die Zugangspunkte werden in Kürze eingerichtet. Ab Anfang August soll das freie W-Lan dann funken.
Möglicherweise stehen dem Nutzer dann auch mehr als zwei Stunden freies Surfen zur Verfügung. Mindestens zwei Stunden sei die Voraussetzung gewesen, möglich seien bis zu vier Stunden, so Schmidt. Dies befinde sich noch in der Abstimmung. „Wir wollen nicht, dass Anwohner ihr privates Netzwerk durch das freie W-Lan ersetzen“, sagte Schmidt. Ursprünglich war von einer Begrenzung auf zwei Stunden die Rede gewesen, danach sollte der Nutzer Gutscheine für Extrakontingente kaufen müssen.
Betreiber des Netzes ist der private Anbieter „The Cloud“, ein Unternehmen mit Sitz in München. „Ein öffentliches W-Lan-Netz ist die optimale Infrastruktur, um eine Stadt smart werden zu lassen“, sagt Christoph Kuchenreuther von „The Cloud“. Dies erlaube ganz andere Datenmengen als mobile Netze. Eine Startseite (Landing-Page), die die Nutzer begrüßt, ist noch in Arbeit. Auf Basis anonymisierter Datenerfassung will die Stadt aber auch Besucherfrequenzen und -ströme in den Innenstädten messen.
Der Rat entscheidet nach der dreijährigen Pilotphase, ob das freie W-Lan in den Innenstädten fortgesetzt werden soll. Darüber hinaus soll die Einrichtung von W-Lan-Netzen mit dem System Freifunk in öffentlich zugänglichen Bereichen der Verwaltungsstandorte, städtischen Gesellschaften und weiteren städtischen Einrichtungen geprüft werden.