Attraktivität des Ortskerns erhöhen
Die Gestaltungsrichtlinie will historische Besonderheiten in Korschenbroichs Mitte erhalten.
KORSCHENBROICH Das wird vielleicht manch einem Bauherrn oder Hausbesitzer ein Dorn im Auge sein, doch für die optische Gesamtheit des Ortskerns von Korschenbroich bedeutet das, was in der Gestaltungssatzung gefordert wird, einen deutlichen Mehrwert.
Die Rede ist von einer gemeinsamen und verpflichtenden Gestaltungsrichtlinie, an die sich nicht nur jeder zu halten hat, sondern deren Nicht-Einhaltung als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit einer Geldbuße belegt wird. Auch hier gilt, was immer gilt: Nicht-Wissen schützt nicht vor Strafe. Eine „nachträgliche Tolerierung von Bauvorhaben, die der Gestaltungssatzung widersprechen“ist nicht vorgesehen. Allerdings kann in begründeten Fällen in Zusammenarbeit mit dem Gestaltungsbeirat eine Ausnahme erteilt werden.
Ziel der Gestaltungssatzung ist die „Erhöhung der Attraktivität des Erscheinungsbildes“. Es soll vermittelt werden, dass ein „erhöhter Anspruch an Gestaltung, Material und Ausführung gestellt wird“. Das vorhandene Straßen- und Ortsbild soll den typischen Charakter Korschenbroichs behalten. Beziehungsweise: Wenn nötig, soll dieser wieder hergestellt werden.
Die mit der Studie beauftragten Stadtplaner der B.K.S. Ingenieurgesellschaft aus Trier haben die Bausituation in Korschenbroich im Hinblick auf charakteristische Gebäude mit Dach-, Fassaden- und Farbgestaltung, Gestaltung der Mauerwerke, Fenster, Türen und schmückende Details analysiert und ihre Festsetzungen daraus formuliert.
So sind Material und Farbe der Außenfassaden einheitlich zu wählen und die Fassadengliederung soll an die Nachbargebäude angepasst werden. Bei bestehenden Gebäuden soll das Ziegelmauerwerk erhalten und bei Neubauten nach Möglichkeit ebenfalls verwendet werden. Historische Baudetails sind bei Neubauten zu erhalten, grelle Farben werden in der Gestaltung ausgeschlossen.
Dachaufbauten wie Gauben müssen auf die Gliederung der darunter liegenden Fassade abgestimmt sein und einen bestimmten Abstand zu ihr einhalten.
Zu den Fenstern und Türen wurden folgende Festsetzungen getroffen: Historische Türen sollen erhalten werden, verspiegelte, gewölbte oder eingefärbte Gläser sind nicht zulässig, Türen und Fensterrahmen müssen in einer einheitlichen Farbe gehalten sein. Aufgesetzte Rollladenkästen sind nicht zulässig.
Für die Schaufenster gilt folgendes: Sie sollen sich in die Gesamtfassade einfügen, Beklebungen dürfen maximal ein Viertel der Fensterfläche betragen, Markisen und Vordächer sind nur im Erdgeschoss zulässig und dürfen die Außenlinien von Türen und Schaufenstern um nicht mehr als 30 Zentimeter überschreiten.
Auch für die Werbeanlagen von Restaurants und Läden haben die Stadtplaner klare Festsetzungen formuliert: Sie sind nur flach auf der Fassade oder dem Vordach gestattet oder im rechten Winkel zur Fassade angebracht. Bewegtes oder wechselndes Reklamelicht ist ausgeschlossen. Beschriftungen müssen einzeilig und horizontal angebracht werden. Zum Thema Solaranlagen auf Dächern werden Ausnahmen zugelassen und die Möglichkeit eingeräumt, diese auf der der Straße zugewandten Seite der Dachfläche anzubringen.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs, der auch auf der Homepage der Stadt Korschenbroich einsehbar war, waren keine Stellungnahmen zum Satzungsentwurf eingegangen.
Der Beschlussvorschlag, den Entwurf der Gestaltungssatzung für die Ortsmitte Korschenbroich als Satzung zu beschließen und einen Gestaltungsbeirat zu bilden und zu besetzen, wurde einstimmig angenommen.