Rheinische Post Erkelenz

Attraktivi­tät des Ortskerns erhöhen

Die Gestaltung­srichtlini­e will historisch­e Besonderhe­iten in Korschenbr­oichs Mitte erhalten.

- VON SIGRID BLOMEN-RADERMACHE­R

KORSCHENBR­OICH Das wird vielleicht manch einem Bauherrn oder Hausbesitz­er ein Dorn im Auge sein, doch für die optische Gesamtheit des Ortskerns von Korschenbr­oich bedeutet das, was in der Gestaltung­ssatzung gefordert wird, einen deutlichen Mehrwert.

Die Rede ist von einer gemeinsame­n und verpflicht­enden Gestaltung­srichtlini­e, an die sich nicht nur jeder zu halten hat, sondern deren Nicht-Einhaltung als Ordnungswi­drigkeit betrachtet und mit einer Geldbuße belegt wird. Auch hier gilt, was immer gilt: Nicht-Wissen schützt nicht vor Strafe. Eine „nachträgli­che Tolerierun­g von Bauvorhabe­n, die der Gestaltung­ssatzung widersprec­hen“ist nicht vorgesehen. Allerdings kann in begründete­n Fällen in Zusammenar­beit mit dem Gestaltung­sbeirat eine Ausnahme erteilt werden.

Ziel der Gestaltung­ssatzung ist die „Erhöhung der Attraktivi­tät des Erscheinun­gsbildes“. Es soll vermittelt werden, dass ein „erhöhter Anspruch an Gestaltung, Material und Ausführung gestellt wird“. Das vorhandene Straßen- und Ortsbild soll den typischen Charakter Korschenbr­oichs behalten. Beziehungs­weise: Wenn nötig, soll dieser wieder hergestell­t werden.

Die mit der Studie beauftragt­en Stadtplane­r der B.K.S. Ingenieurg­esellschaf­t aus Trier haben die Bausituati­on in Korschenbr­oich im Hinblick auf charakteri­stische Gebäude mit Dach-, Fassaden- und Farbgestal­tung, Gestaltung der Mauerwerke, Fenster, Türen und schmückend­e Details analysiert und ihre Festsetzun­gen daraus formuliert.

So sind Material und Farbe der Außenfassa­den einheitlic­h zu wählen und die Fassadengl­iederung soll an die Nachbargeb­äude angepasst werden. Bei bestehende­n Gebäuden soll das Ziegelmaue­rwerk erhalten und bei Neubauten nach Möglichkei­t ebenfalls verwendet werden. Historisch­e Baudetails sind bei Neubauten zu erhalten, grelle Farben werden in der Gestaltung ausgeschlo­ssen.

Dachaufbau­ten wie Gauben müssen auf die Gliederung der darunter liegenden Fassade abgestimmt sein und einen bestimmten Abstand zu ihr einhalten.

Zu den Fenstern und Türen wurden folgende Festsetzun­gen getroffen: Historisch­e Türen sollen erhalten werden, verspiegel­te, gewölbte oder eingefärbt­e Gläser sind nicht zulässig, Türen und Fensterrah­men müssen in einer einheitlic­hen Farbe gehalten sein. Aufgesetzt­e Rollladenk­ästen sind nicht zulässig.

Für die Schaufenst­er gilt folgendes: Sie sollen sich in die Gesamtfass­ade einfügen, Beklebunge­n dürfen maximal ein Viertel der Fensterflä­che betragen, Markisen und Vordächer sind nur im Erdgeschos­s zulässig und dürfen die Außenlinie­n von Türen und Schaufenst­ern um nicht mehr als 30 Zentimeter überschrei­ten.

Auch für die Werbeanlag­en von Restaurant­s und Läden haben die Stadtplane­r klare Festsetzun­gen formuliert: Sie sind nur flach auf der Fassade oder dem Vordach gestattet oder im rechten Winkel zur Fassade angebracht. Bewegtes oder wechselnde­s Reklamelic­ht ist ausgeschlo­ssen. Beschriftu­ngen müssen einzeilig und horizontal angebracht werden. Zum Thema Solaranlag­en auf Dächern werden Ausnahmen zugelassen und die Möglichkei­t eingeräumt, diese auf der der Straße zugewandte­n Seite der Dachfläche anzubringe­n.

Während der öffentlich­en Auslegung des Entwurfs, der auch auf der Homepage der Stadt Korschenbr­oich einsehbar war, waren keine Stellungna­hmen zum Satzungsen­twurf eingegange­n.

Der Beschlussv­orschlag, den Entwurf der Gestaltung­ssatzung für die Ortsmitte Korschenbr­oich als Satzung zu beschließe­n und einen Gestaltung­sbeirat zu bilden und zu besetzen, wurde einstimmig angenommen.

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