Wie Seehofer ordnen und steuern will
Der „Masterplan“enthält viele Details für eine Verschärfung der Asylpolitik. Flüchtlinge sollen weniger Leistungen und mehr Sanktionen bekommen.
BERLIN Über Wochen war er ein gut gehütetes Geheimnis. Am Dienstag stellte Innenminister Horst Seehofer (CSU) nun seinen „Masterplan Migration“vor. Er enthält viele Punkte, die den Flüchtlingen einen starken und konsequenten Staat demonstrieren sollen. Die wichtigsten innenpolitischen Punkte:
Grenzen
So lange die EU-Außengrenzen noch nicht wirksamer geschützt sind, sollen deutsche Grenzen weiter kontrolliert werden können. Flüchtlinge mit Wiedereinreisesperre sollen weiterhin sofort zurückgewiesen werden. Wer aufgegriffen wird und nicht berechtigt ist, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, soll auf Grundlage von noch zu verhandelnden Abkommen in das für ihn zuständige EULand zurückgebracht werden. Das soll möglichst schnell geschehen. Die Flüchtlinge sollen einen Status behalten, als seien sie nie eingereist. Die Schleierfahndung soll ausgebaut sowie Autobahnen und Bundesstraßen verstärkt kontrolliert werden.
Verfahren
Asylverfahren sollen schneller und besser werden. Dafür soll ein unabhängiger Beauftragter künftig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf ) überwachen. Flüchtlinge sollen Seehofers Plan zufolge so lange in den noch einzurichtenden Ankerzentren bleiben, bis über ihren Antrag entschieden wurde. Nur noch Flüchtlinge mit Schutzstatus könnten dann auf die Kommunen verteilt werden. Seehofer lockt die Länder, diese Ankerzentren einzurichten, indem er verspricht, dass sich künftig der Bund um Rückführungen aus diesen Zentren kümmert.
Leistungen
Flüchtlinge in den Ankerzentren sollen nur noch Sachleistungen erhalten. Bislang erhalten Flüchtlinge nach 18 Monaten Leistungen auf dem Niveau von Hartz IV. In Zukunft sollen sie drei Jahre lang geringere Leistungen erhalten. Wer sich weigert, bei seiner Identitätsfindung mitzuwirken, soll sanktioniert werden können. Wer Integrationskurse schwänzt, soll noch schärfer bestraft werden können als bisher.
Rückkehr
Dazu heißt es im Plan: „Der negative Abschluss eines Asylverfahrens muss gleichzeitig der Beginn des Abschiebungsverfahrens sein.“Zugleich soll die freiwillige Rückkehr mit neuen Programmen und mehr Beratung gestärkt werden. Für die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern will Seehofer eine „Task Force“einrichten. Flüchtlingshelfer, die eine Ausreisepflicht konterkarieren, sollen Seehofer zufolge ebenfalls sanktioniert werden. Die Möglichkeiten, Menschen in Abschiebehaft zu nehmen, sollen deutlich ausgeweitet werden. Mit den Herkunftsländern will Seehofer Vereinbarungen über die Rücknahme der abgelehnten Asylbewerber schließen.