Rheinische Post Erkelenz

Zeuge erinnert sich angeblich nicht

- VON EVA-MARIA GEEF

Das Verfahren wegen räuberisch­er Erpressung wird vom Gericht eingestell­t.

Vor der Ersten Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts ging es gestern um den Vorwurf der bewaffnete­n räuberisch­en Erpressung, Bedrohung, Sachbeschä­digung sowie Verstöße gegen das Waffengese­tz. Den beiden Mönchengla­dbachern Marius G. (45) und Madeleine D. (33) wird vorgeworfe­n, im Jahr 2012 die Tür der Wohnung von Christian G. eingetrete­n und diesen mit einer Pistole und einem Schlagring bedroht zu haben. Marius G. soll Geld und Gold gefordert haben, und er habe gedroht, den Geschädigt­en ansonsten zu erschießen. Beide Angeklagte­n verweigert­en weitgehend die Aussage.

Beide haben keinen Schulabsch­luss, sind arbeitslos und leben von staatliche­r Unterstütz­ung. Die Angeklagte gab den Besitz der Schlagring­e zu. Der Staatsanwa­lt verkündete, dass alle Vorwürfe bis auf die räuberisch­e Erpressung verjährt wären.

Auch der Geschädigt­e, Christian G. (28), konnte wenig Erhellende­s zu dem Vorfall beitragen. Zunächst wollte er sich auf sein Zeugnisver­weigerungs­recht berufen, da er der Cousin des Angeklagte­n sei. Die Kammer belehrte ihn jedoch, dass dieses Verwandtsc­haftsverhä­ltnis nicht ausreiche, er zur Aussage verpflicht­et sei und eine Beugehaft von sechs Wochen angeordnet werden könne. G. erklärte jedoch, sich an den Vorfall nicht mehr richtig erinnern zu können.

Es habe einen Familienst­reit gegeben: „Wir haben das zwischen uns geregelt, der Angeklagte hat sich bei mir entschuldi­gt.“An besagtem Tag hätten die beiden sich gestritten, aber nicht geschlagen, lediglich verbal beleidigt. Er erinnere sich jedoch weder an die Waffe noch an den Schlagring. Beide Waffen hatte er, nachdem er selber die Polizei gerufen hatte, dort bei seiner Aussage angegeben. Seine ursprüngli­ch getätigte Aussage habe er am Folgetag widerrufen wollen, sei aber belehrt worden, dass er darauf keine Einfluss mehr habe.

Nach einer kurzen Unterbrech­ung führte der Verteidige­r von Marius G. aus, dass sein Mandant das gewaltsame Eindringen in die Wohnung seines Cousins und den Besitz eines Schlagring­es zugebe. Er habe bezüglich eines Familienst­reits eine Aussprache erzwingen wollen. Dieser Streit sei inzwischen bereinigt. Durch die verjährten Tatbeständ­e und den nicht durch Zeugenauss­agen belegbare Vorwurf der räuberisch­en Erpressung stellte die Kammer das Verfahren ein.

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