Zeuge erinnert sich angeblich nicht
Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wird vom Gericht eingestellt.
Vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts ging es gestern um den Vorwurf der bewaffneten räuberischen Erpressung, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz. Den beiden Mönchengladbachern Marius G. (45) und Madeleine D. (33) wird vorgeworfen, im Jahr 2012 die Tür der Wohnung von Christian G. eingetreten und diesen mit einer Pistole und einem Schlagring bedroht zu haben. Marius G. soll Geld und Gold gefordert haben, und er habe gedroht, den Geschädigten ansonsten zu erschießen. Beide Angeklagten verweigerten weitgehend die Aussage.
Beide haben keinen Schulabschluss, sind arbeitslos und leben von staatlicher Unterstützung. Die Angeklagte gab den Besitz der Schlagringe zu. Der Staatsanwalt verkündete, dass alle Vorwürfe bis auf die räuberische Erpressung verjährt wären.
Auch der Geschädigte, Christian G. (28), konnte wenig Erhellendes zu dem Vorfall beitragen. Zunächst wollte er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, da er der Cousin des Angeklagten sei. Die Kammer belehrte ihn jedoch, dass dieses Verwandtschaftsverhältnis nicht ausreiche, er zur Aussage verpflichtet sei und eine Beugehaft von sechs Wochen angeordnet werden könne. G. erklärte jedoch, sich an den Vorfall nicht mehr richtig erinnern zu können.
Es habe einen Familienstreit gegeben: „Wir haben das zwischen uns geregelt, der Angeklagte hat sich bei mir entschuldigt.“An besagtem Tag hätten die beiden sich gestritten, aber nicht geschlagen, lediglich verbal beleidigt. Er erinnere sich jedoch weder an die Waffe noch an den Schlagring. Beide Waffen hatte er, nachdem er selber die Polizei gerufen hatte, dort bei seiner Aussage angegeben. Seine ursprünglich getätigte Aussage habe er am Folgetag widerrufen wollen, sei aber belehrt worden, dass er darauf keine Einfluss mehr habe.
Nach einer kurzen Unterbrechung führte der Verteidiger von Marius G. aus, dass sein Mandant das gewaltsame Eindringen in die Wohnung seines Cousins und den Besitz eines Schlagringes zugebe. Er habe bezüglich eines Familienstreits eine Aussprache erzwingen wollen. Dieser Streit sei inzwischen bereinigt. Durch die verjährten Tatbestände und den nicht durch Zeugenaussagen belegbare Vorwurf der räuberischen Erpressung stellte die Kammer das Verfahren ein.