Arbeitsminister plant befristete Visa für Jobsuchende
Hubertus Heil will Fachkräften vor allem in stark gefragten Berufen wie der Pflege den Zugang nach Deutschland erleichtern.
BERLIN Ausländische Fachkräfte sollen künftig vor allem in stark gefragten Berufsfeldern die Möglichkeit bekommen, mit einem befristeten Visum auch ohne eine Jobzusage nach Deutschland zu kommen, um sich eine Beschäftigung zu suchen. Das zeichnet sich als erster Bestandteil eines neuen Fachkräftezuwanderungsgesetzes ab, das Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag als „zentrales Projekt“der Koalition bezeichnet hatte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Vorlage eines Eckpunktepapiers angekündigt.
„Ich kann mir vorstellen, dass Pflegekräfte aus dem Ausland für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen und sich hier Arbeit suchen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Sollten sie keine Stelle finden, müssten sie nach Ablauf der Zeit wieder zurück. Zudem solle der Bezug von Sozialleistungen „natürlich ausgeschlossen“sein.
Die Idee eines Jobsuche-Visums verfolgt auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Allerdings geht sie nicht von einem halben, sondern von einem ganzen Jahr aus. Angelehnt an den Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Akademiker im Aufenthaltsgesetz sollten „auch beruflich qualifizierte Fachkräfte unterhalb des akademischen Niveaus die Möglichkeit erhalten, ohne konkretes Arbeitsplatzangebot zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen“, heißt es in einem Sieben-Punkte-Plan der BDA zur Fachkräftezuwanderung. Darin revidieren die Arbeitgeber ihr früheres Eintreten für ein Punktesystem. Das sei vor dem Hintergrund eines zuvor viel restriktiveren Zuwanderungsrechts geschehen. In der Zwischenzeit habe es jedoch viele Verbesserungen gegeben, so dass die Arbeitgeber nun einen Systemwechsel nicht mehr für nötig halten. Stattdessen plädieren sie für eine „arbeitsplatzbezogene Zuwanderung“als zentralen Baustein eines Einwanderungssystems. Dies habe den Vorteil, dass die Auswahl der ausländischen Arbeitskräfte den Unternehmen selbst überlassen bleibe und dezentral gesteuert werde.
Mehr Flexibilität erwartet die BDA bei der Blauen Karte, dem Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte. Zuwanderung von Gehaltsgrenzen von 52.000 Euro abhängig zu machen, verperre vor allem Berufseinsteigern den Weg in den Arbeitsmarkt.