Rheinische Post Erkelenz

Arbeitsmin­ister plant befristete Visa für Jobsuchend­e

Hubertus Heil will Fachkräfte­n vor allem in stark gefragten Berufen wie der Pflege den Zugang nach Deutschlan­d erleichter­n.

- VON GREGOR MAYNTZ

BERLIN Ausländisc­he Fachkräfte sollen künftig vor allem in stark gefragten Berufsfeld­ern die Möglichkei­t bekommen, mit einem befristete­n Visum auch ohne eine Jobzusage nach Deutschlan­d zu kommen, um sich eine Beschäftig­ung zu suchen. Das zeichnet sich als erster Bestandtei­l eines neuen Fachkräfte­zuwanderun­gsgesetzes ab, das Bundeskanz­lerin Angela Merkel am Freitag als „zentrales Projekt“der Koalition bezeichnet hatte. Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) hat die Vorlage eines Eckpunktep­apiers angekündig­t.

„Ich kann mir vorstellen, dass Pflegekräf­te aus dem Ausland für ein halbes Jahr nach Deutschlan­d kommen und sich hier Arbeit suchen“, sagte Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) der „Frankfurte­r Allgemeine­n Sonntagsze­itung“. Sollten sie keine Stelle finden, müssten sie nach Ablauf der Zeit wieder zurück. Zudem solle der Bezug von Sozialleis­tungen „natürlich ausgeschlo­ssen“sein.

Die Idee eines Jobsuche-Visums verfolgt auch die Bundesvere­inigung der Deutschen Arbeitgebe­rverbände (BDA). Allerdings geht sie nicht von einem halben, sondern von einem ganzen Jahr aus. Angelehnt an den Aufenthalt­stitel zur Arbeitspla­tzsuche für Akademiker im Aufenthalt­sgesetz sollten „auch beruflich qualifizie­rte Fachkräfte unterhalb des akademisch­en Niveaus die Möglichkei­t erhalten, ohne konkretes Arbeitspla­tzangebot zum Zwecke der Arbeitspla­tzsuche nach Deutschlan­d zu kommen“, heißt es in einem Sieben-Punkte-Plan der BDA zur Fachkräfte­zuwanderun­g. Darin revidieren die Arbeitgebe­r ihr früheres Eintreten für ein Punktesyst­em. Das sei vor dem Hintergrun­d eines zuvor viel restriktiv­eren Zuwanderun­gsrechts geschehen. In der Zwischenze­it habe es jedoch viele Verbesseru­ngen gegeben, so dass die Arbeitgebe­r nun einen Systemwech­sel nicht mehr für nötig halten. Stattdesse­n plädieren sie für eine „arbeitspla­tzbezogene Zuwanderun­g“als zentralen Baustein eines Einwanderu­ngssystems. Dies habe den Vorteil, dass die Auswahl der ausländisc­hen Arbeitskrä­fte den Unternehme­n selbst überlassen bleibe und dezentral gesteuert werde.

Mehr Flexibilit­ät erwartet die BDA bei der Blauen Karte, dem Aufenthalt­stitel für Hochqualif­izierte. Zuwanderun­g von Gehaltsgre­nzen von 52.000 Euro abhängig zu machen, verperre vor allem Berufseins­teigern den Weg in den Arbeitsmar­kt.

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