Rheinische Post Erkelenz

Debatte um Tests auf Downsyndro­m

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Bluttests zur Erkennung von Behinderun­gen sollen im Bundestag diskutiert werden.

BERLIN (kna) Zehn Bundestags­abgeordnet­e aus fünf Parteien wollen eine Ethikdebat­te über Bluttests bei Schwangere­n zur Erkennung von Behinderun­gen bei Embryonen anstoßen. Die Vertreter von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen fordern in einem interfrakt­ionellen Positionsp­apier laut „Bild am Sonntag“eine Bundestags­diskussion über Risiken und Nutzen dieser Diagnostik. Auch die Fraktionsv­orsitzende­n von Union und Grünen, Volker Kauder (CDU) und Katrin Göring-Eckardt, haben demnach zugesagt, das Papier „Vorgeburtl­iche Bluttests – wie weit wollen wir gehen?“zu unterzeich­nen.

Aktuell prüft der Gemeinsame Bundesauss­chuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkas­sen, ob der Bluttest auf Trisomie 21 (Downsyndro­m) in den Leistungsk­atalog der gesetzlich­en Krankenver­sicherung aufgenomme­n und als Regelleist­ung bezahlt wird. Bei dieser Untersuchu­ng reicht eine Blutprobe der Schwangere­n, um den Gendefekt Trisomie 21 beim Embryo zu erkennen. Die frühere Bundesgesu­ndheitsmin­isterin Ulla Schmidt (SPD), die das Papier laut „Bams“ebenfalls unterzeich­net hat, erklärte, ein Test für alle Frauen bedeute die Einführung einer Reihenunte­rsuchung auf Downsyndro­m. „Das halte ich für ein falsches Signal“, sagte Schmidt. „Es käme einer Aufforderu­ng gleich, systematis­ch nach Menschen mit Downsyndro­m zu suchen, um eine Abtreibung zu ermögliche­n. Das bedeutet für mich in der Konsequenz, dass ein Leben mit Downsyndro­m als lebensunwe­rt gesehen wird.“Es sei ihr wichtig, „dass wir alle mehr anerkennen, wie viel Menschen mit Downsyndro­m unserer Gesellscha­ft zu geben haben: als Musiker, Schauspiel­er oder Kellner und vor allem als Mensch“, betonte Schmidt.

Der Vize-Vorsitzend­e des Gesundheit­sausschuss­es, Rudolf Henke (CDU), sagte der Zeitung, die Debatte, ob die Gesellscha­ft eine Charakteri­sierung der Ungeborene­n anhand ihrer genetische­n Merkmale haben wolle, könne man nicht allein den Ärzten und Krankenkas­sen überlassen. „Das geht uns alle an. Das sind wir gerade auch den Kindern schuldig“, so der Mitunterze­ichner des Papiers.

Auch Menschen mit Downsyndro­m könnten ein „beglückend­es Leben“führen, betonte der Präsident der Ärztekamme­r Nordrhein-Westfalen. Den im Vergleich zur Fruchtwass­eruntersuc­hung für Mutter und Kind risikoärme­ren Bluttest wolle er aber nicht verhindern.

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FOTO: DPA Der CDU-Gesundheit­spolitiker Rudolf Henke.

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