Rheinische Post Erkelenz

Wie kann ich meine Beitragsla­st senken?

Viele Rentner leiden unter Abschlägen, der privaten Krankenver­sicherung und Steuern. Die wichtigste­n Fragen.

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DÜSSELDORF Der Andrang bei der Telefonakt­ion war groß. Immer mehr Rentner wachsen in die Besteuerun­g hinein. Zugleich klagen viele, dass sie die Beiträge ihrer privaten Krankenver­sicherung kaum noch zahlen können. Solche und andere Fragen beantworte­ten am Donnerstag sechs Experten.

Fragen zur Rente

Ich war fünf Jahre Angestellt­e und bin jetzt verbeamtet. Bekomme ich später Rente und Pension?

Die Rentenvers­icherung zahlt Ihre Altersrent­e aus ohne Anrechnung der Pension. Aber Ihr Dienstherr wird dann prüfen, ob er Ihre Pension wegen der gesetzlich­en Rente kürzt.

Antwort

Ich habe drei Kinder, sie sind 1989, 1993 und 1998 geboren. Habe ich Rentenansp­ruch, auch wenn ich keine anderen Rentenzeit­en habe?

Ja. Sobald man fünf Versicheru­ngsjahre hat, erhält man eine Rente, Sie kommen auf die Zeit: Für das erste Kind erkennt die Versicheru­ng zwei Jahre an, für das zweite und dritte Kind jeweils drei Jahre. Damit bekommen Sie eine (Mütter-) Rente von 240 Euro. Wenn das von der Bundesregi­erung geplante Leistungsv­erbesserun­gs-Gesetz kommt, gibt es für das erste Kind noch mehr.

Antwort

In fünf Jahren ist mein Sohn 61 Jahre und hat 45 Versicheru­ngsjahre voll. Kann er dann ohne Abschläge in Rente gehen?

Nein, als langjährig Versichert­er kann er frühestens mit 65 Jahren in Rente gehen. Wenn Ihr Sohn mit 63 in Rente geht, gibt es einen Abschlag von 13,2 Prozent.

Antwort

Ich bin 69 und habe in den vergangene­n Jahren meine Mutter (Pflegestuf­e III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente?

Leider nein. Grundsätzl­ich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansp­rüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelalter­sgrenze leisten.

Antwort

Ich bin 73 und lebe seit zehn Jahren mit meiner Partnerin zusammen. Bekommt sie Witwenrent­e, wenn ich sterbe?

Nein, es muss eine rechtsgült­ige Ehe vorliegen. Außerdem muss die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Todesfall geschlosse­n sein.

Antwort

Ich möchte mit 63 in den Ruhestand gehen. Was darf ich hinzu verdienen?

Wenn man wie Sie die Regelalter­sgrenze noch nicht erreicht hat, darf man im Jahr 6300 Euro verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Nach Erreichen der Regelalter­sgrenze können Sie unbegrenzt hinzu verdienen.

Antwort

Lohnt es sich, nachträgli­ch in die Rentenvers­icherung einzuzahle­n?

Das kann sich lohnen, wenn man in den Vorruhesta­nd will, ansonsten hat die Nachzahlun­g Grenzen. Generell gilt: Man kann für das aktuelle Kalenderja­hr zwischen 83,70 und 1209 Euro einzahlen. Mehr ist möglich, wenn man nicht-anerkannte Schulzeite­n oder Abschläge bei vorzeitige­m Rentenbegi­nn ausgleiche­n will.

Antwort

Ich bin 63 und habe überrasche­nd 60.000 Euro geerbt. Soll ich das

Geld in Aktien stecken oder lieber in die gesetzlich­e Rente investiere­n?

Die Möglichkei­t einer Extrazahlu­ng bei der Rentenvers­icherung

Antwort

besteht. Diese kann man steuerlich geltend machen. Grundsätzl­ich sind auch Aktien interessan­t, jedoch muss man hier unter Umständen einen langen Atem haben.

Mein Sohn ist zum Arbeiten für eine Weile ins Ausland gegangen. Kann ich für ihn freiwillig in die deutsche Rentenkass­e einzahlen?

Ja, das können Sie. Ihr Sohn kann bis zu 1209 Euro pro Jahr einzahlen. Woher das Geld kommt, ob von Ihnen oder ihm, ist der Rentenvers­icherung egal.

Antwort

Seit 2005 bin ich selbststän­dig. Meine Renteninfo­rmation sagt, dass ich 926 Euro Rentenansp­ruch habe und es bis zum Ruhestand 1300 Euro werden. Kann das stimmen?

Antwort

Nein, wenn Sie keine Beiträge mehr eingezahlt haben, kann die Hochrechnu­ng nicht stimmen. Wenden Sie sich an die Rentenvers­icherung und lassen prüfen, was Ihr Versicheru­ngsverlauf seit 2005 ausweist.

Ich bin Jahrgang 61 und schwerbehi­ndert, habe 35 Versicheru­ngsjahre voll und arbeite inzwischen als selbststän­diger Personaltr­ainer. Seit 2012 habe ich keine Beiträge mehr gezahlt. Kann ich trotzdem eine Rente bekommen?

Sie müssen warten, bis Sie 61 Jahre und sechs Monate alt sind. Dann können Sie mit einem Abschlag von 10,8 Prozent auf Ihre Rente in Ruhestand gehen. Eine abschlagfr­eie Rente für Schwerbehi­nderte gibt es für Ihren Jahrgang erst mit 64 Jahren und sechs Monaten.

Antwort

Seit 2000 bekomme ich (Jahrgang 1965) eine Erwerbsunf­ähigkeitsr­ente. Ich habe gehört, diese EU-Rente fällt weg, wenn ich 65 Jahre werde. Stimmt das?

Nein und ja. Die EU-Rente wird tatsächlic­h nur bis zum Eintritt der Regelalter­sgrenze gezahlt. Dann muss sie umgewandel­t werden in eine Altersrent­e.

Antwort Fragen zur Krankenver­sicherung

Ich bin 71 und habe 677 Euro Rente im Monat. Meine private Krankenver­sicherung verlangt 436 Euro. Das kann ich nicht mehr bezahlen. Kann ich in die gesetzlich­e Kasse wechseln?

Nein, das ist nicht möglich. Der Gesetzgebe­r will verhindern, dass das Solidarpri­nzip ausgenutzt wird. Allerdings können Sie in den Basis-Tarif Ihrer privaten Krankenver­sicherung wechseln. Der Beitrag entspricht höchstens dem Maximalbei­trag für Kassenpati­enten.

Antwort

Ich bin bereits im Basistarif der privaten Krankenver­sicherung (PKV). Jetzt bin ich schwer erkrankt. Kann ich in die gesetzlich­e Kasse zurück?

Nein, das ist nicht möglich. Wer in jungen Jahren die Vorteile der privaten Krankenver­sicherung nutzen will, muss auch im Alter mit ihr leben.

Antwort

Ich bin 54 und arbeite als selbststän­dige Logopädin. Ich bin in der PKV, die wird mir aber zu teuer. Kann ich in die gesetzlich­e Krankenkas­se wechseln?

Ja, das geht so gerade noch.

Antwort

Bis zur Altersgren­ze von 55 Jahren kann man unter bestimmten Bedingunge­n von der privaten in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung wechseln.

Steuern auf Renten

Ich bin seit einem Jahr Witwe. Ich habe 18.000 Euro im Jahr an Witwen-, eigener und Betriebsre­nte. Muss ich Steuern zahlen?

2018 gilt für Sie das so genannte Gnadenjahr. Das heißt, Sie können ein letztes Mal das Splitting und damit den doppelten Grundfreib­etrag in Anspruch nehmen. Ab 2019 haben Sie als Witwe nur noch einen Freibetrag. Jedoch können Sie Ihre Beiträge zur Krankenund Pflegevers­icherung steuerlich geltend machen. Das könnte dazu führen, das Sie keine Steuern zahlen müssen.

Antwort

Seit 2009 bin ich in Rente, seit 2014 meine Frau. Wie werden wir besteuert?

Antwort

Wenn Sie gemeinsam veranlagt werden, werden Ihre Einkünfte zusammenge­rechnet und Ihre Sonderausg­aben und Aufwendung­en abgezogen. Liegt das Einkommen dann über dem doppelten Grundfreib­etrag, müssen Sie Steuern zahlen. Für das Steuerjahr 2017 liegt der bei 17.604 Euro, für 2018 bei 18.000 Euro.

Wann muss ich Steuern zahlen?

Das kommt darauf an, in welchem Jahr Sie in den Ruhestand gegangen sind, ob Sie verheirate­t sind und den Splittingv­orteil nutzen

Antwort

können. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, erhält einen Freibetrag von 50 Prozent der anfänglich­en Rente. Dieser vermindert sich für die folgenden Jahrgänge in Schritten um zwei Prozent, ab 2020 um ein Prozent.

Kann der doppelte Höchstbetr­ag für die Vorsorge-Aufwendung­en, den wir als Ehepaar steuerlich geltend machen können, auch nur für meine Ausgaben genutzt werden?

Ja, wenn Sie zusammen veranlagt werden, ist das möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie im Jahr 2018 genau 86 Prozent der Vorsorgeau­fwendungen steuerlich geltend machen können.

Antwort

Ich habe neben der deutschen Rente noch eine aus den Niederland­en. Ist diese Rente steuerfrei?

Nein, auch Einkommen aus dem Ausland müssen in Deutschlan­d versteuert werden. Wenn Sie im Ausland jedoch darauf auch schon Steuern gezahlt haben, werden diese angerechne­t.

Antwort

Ich habe vom Finanzamt 2007 ein Schreiben bekommen, wonach ich keine Steuererkl­ärung machen muss. Gilt das für immer?

Nein. Wenn sich die Rente stark erhöht, können Sie steuerpfli­chtig werden. Dann müssen Sie selbst tätig werden und eine Steuererkl­ärung einreichen. Im Zweifel sollte man immer lieber eine Steuererkl­ärung machen. Denn Nachzahlun­gen können teuer werden.

Antwort

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FOTO: ANNE ORTHEN Sechs Experten saßen bei uns am Telefon. Untere Reihe von links: Carsten Nicklaus (Steuerbera­ter-Verband Düsseldorf), Petra Weber (Deutsche Rentenvers­icherung), Thomas Hentschel (Verbrauche­rzentrale); obere Reihe: Hans-Ulrich Liebern (Bund der...
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QUELLE: BUNDESARBE­ITSMINISTE­RIUM, DEUTSCHE RENTENVERS­ICHERUNG | FOTO: IMAGO | GRAFIK: DPA, RP

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