Wie kann ich meine Beitragslast senken?
Viele Rentner leiden unter Abschlägen, der privaten Krankenversicherung und Steuern. Die wichtigsten Fragen.
DÜSSELDORF Der Andrang bei der Telefonaktion war groß. Immer mehr Rentner wachsen in die Besteuerung hinein. Zugleich klagen viele, dass sie die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung kaum noch zahlen können. Solche und andere Fragen beantworteten am Donnerstag sechs Experten.
Fragen zur Rente
Ich war fünf Jahre Angestellte und bin jetzt verbeamtet. Bekomme ich später Rente und Pension?
Die Rentenversicherung zahlt Ihre Altersrente aus ohne Anrechnung der Pension. Aber Ihr Dienstherr wird dann prüfen, ob er Ihre Pension wegen der gesetzlichen Rente kürzt.
Antwort
Ich habe drei Kinder, sie sind 1989, 1993 und 1998 geboren. Habe ich Rentenanspruch, auch wenn ich keine anderen Rentenzeiten habe?
Ja. Sobald man fünf Versicherungsjahre hat, erhält man eine Rente, Sie kommen auf die Zeit: Für das erste Kind erkennt die Versicherung zwei Jahre an, für das zweite und dritte Kind jeweils drei Jahre. Damit bekommen Sie eine (Mütter-) Rente von 240 Euro. Wenn das von der Bundesregierung geplante Leistungsverbesserungs-Gesetz kommt, gibt es für das erste Kind noch mehr.
Antwort
In fünf Jahren ist mein Sohn 61 Jahre und hat 45 Versicherungsjahre voll. Kann er dann ohne Abschläge in Rente gehen?
Nein, als langjährig Versicherter kann er frühestens mit 65 Jahren in Rente gehen. Wenn Ihr Sohn mit 63 in Rente geht, gibt es einen Abschlag von 13,2 Prozent.
Antwort
Ich bin 69 und habe in den vergangenen Jahren meine Mutter (Pflegestufe III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente?
Leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten.
Antwort
Ich bin 73 und lebe seit zehn Jahren mit meiner Partnerin zusammen. Bekommt sie Witwenrente, wenn ich sterbe?
Nein, es muss eine rechtsgültige Ehe vorliegen. Außerdem muss die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Todesfall geschlossen sein.
Antwort
Ich möchte mit 63 in den Ruhestand gehen. Was darf ich hinzu verdienen?
Wenn man wie Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, darf man im Jahr 6300 Euro verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzu verdienen.
Antwort
Lohnt es sich, nachträglich in die Rentenversicherung einzuzahlen?
Das kann sich lohnen, wenn man in den Vorruhestand will, ansonsten hat die Nachzahlung Grenzen. Generell gilt: Man kann für das aktuelle Kalenderjahr zwischen 83,70 und 1209 Euro einzahlen. Mehr ist möglich, wenn man nicht-anerkannte Schulzeiten oder Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn ausgleichen will.
Antwort
Ich bin 63 und habe überraschend 60.000 Euro geerbt. Soll ich das
Geld in Aktien stecken oder lieber in die gesetzliche Rente investieren?
Die Möglichkeit einer Extrazahlung bei der Rentenversicherung
Antwort
besteht. Diese kann man steuerlich geltend machen. Grundsätzlich sind auch Aktien interessant, jedoch muss man hier unter Umständen einen langen Atem haben.
Mein Sohn ist zum Arbeiten für eine Weile ins Ausland gegangen. Kann ich für ihn freiwillig in die deutsche Rentenkasse einzahlen?
Ja, das können Sie. Ihr Sohn kann bis zu 1209 Euro pro Jahr einzahlen. Woher das Geld kommt, ob von Ihnen oder ihm, ist der Rentenversicherung egal.
Antwort
Seit 2005 bin ich selbstständig. Meine Renteninformation sagt, dass ich 926 Euro Rentenanspruch habe und es bis zum Ruhestand 1300 Euro werden. Kann das stimmen?
Antwort
Nein, wenn Sie keine Beiträge mehr eingezahlt haben, kann die Hochrechnung nicht stimmen. Wenden Sie sich an die Rentenversicherung und lassen prüfen, was Ihr Versicherungsverlauf seit 2005 ausweist.
Ich bin Jahrgang 61 und schwerbehindert, habe 35 Versicherungsjahre voll und arbeite inzwischen als selbstständiger Personaltrainer. Seit 2012 habe ich keine Beiträge mehr gezahlt. Kann ich trotzdem eine Rente bekommen?
Sie müssen warten, bis Sie 61 Jahre und sechs Monate alt sind. Dann können Sie mit einem Abschlag von 10,8 Prozent auf Ihre Rente in Ruhestand gehen. Eine abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte gibt es für Ihren Jahrgang erst mit 64 Jahren und sechs Monaten.
Antwort
Seit 2000 bekomme ich (Jahrgang 1965) eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich habe gehört, diese EU-Rente fällt weg, wenn ich 65 Jahre werde. Stimmt das?
Nein und ja. Die EU-Rente wird tatsächlich nur bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze gezahlt. Dann muss sie umgewandelt werden in eine Altersrente.
Antwort Fragen zur Krankenversicherung
Ich bin 71 und habe 677 Euro Rente im Monat. Meine private Krankenversicherung verlangt 436 Euro. Das kann ich nicht mehr bezahlen. Kann ich in die gesetzliche Kasse wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. Der Gesetzgeber will verhindern, dass das Solidarprinzip ausgenutzt wird. Allerdings können Sie in den Basis-Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln. Der Beitrag entspricht höchstens dem Maximalbeitrag für Kassenpatienten.
Antwort
Ich bin bereits im Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Jetzt bin ich schwer erkrankt. Kann ich in die gesetzliche Kasse zurück?
Nein, das ist nicht möglich. Wer in jungen Jahren die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen will, muss auch im Alter mit ihr leben.
Antwort
Ich bin 54 und arbeite als selbstständige Logopädin. Ich bin in der PKV, die wird mir aber zu teuer. Kann ich in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Ja, das geht so gerade noch.
Antwort
Bis zur Altersgrenze von 55 Jahren kann man unter bestimmten Bedingungen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Steuern auf Renten
Ich bin seit einem Jahr Witwe. Ich habe 18.000 Euro im Jahr an Witwen-, eigener und Betriebsrente. Muss ich Steuern zahlen?
2018 gilt für Sie das so genannte Gnadenjahr. Das heißt, Sie können ein letztes Mal das Splitting und damit den doppelten Grundfreibetrag in Anspruch nehmen. Ab 2019 haben Sie als Witwe nur noch einen Freibetrag. Jedoch können Sie Ihre Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Das könnte dazu führen, das Sie keine Steuern zahlen müssen.
Antwort
Seit 2009 bin ich in Rente, seit 2014 meine Frau. Wie werden wir besteuert?
Antwort
Wenn Sie gemeinsam veranlagt werden, werden Ihre Einkünfte zusammengerechnet und Ihre Sonderausgaben und Aufwendungen abgezogen. Liegt das Einkommen dann über dem doppelten Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern zahlen. Für das Steuerjahr 2017 liegt der bei 17.604 Euro, für 2018 bei 18.000 Euro.
Wann muss ich Steuern zahlen?
Das kommt darauf an, in welchem Jahr Sie in den Ruhestand gegangen sind, ob Sie verheiratet sind und den Splittingvorteil nutzen
Antwort
können. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, erhält einen Freibetrag von 50 Prozent der anfänglichen Rente. Dieser vermindert sich für die folgenden Jahrgänge in Schritten um zwei Prozent, ab 2020 um ein Prozent.
Kann der doppelte Höchstbetrag für die Vorsorge-Aufwendungen, den wir als Ehepaar steuerlich geltend machen können, auch nur für meine Ausgaben genutzt werden?
Ja, wenn Sie zusammen veranlagt werden, ist das möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie im Jahr 2018 genau 86 Prozent der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können.
Antwort
Ich habe neben der deutschen Rente noch eine aus den Niederlanden. Ist diese Rente steuerfrei?
Nein, auch Einkommen aus dem Ausland müssen in Deutschland versteuert werden. Wenn Sie im Ausland jedoch darauf auch schon Steuern gezahlt haben, werden diese angerechnet.
Antwort
Ich habe vom Finanzamt 2007 ein Schreiben bekommen, wonach ich keine Steuererklärung machen muss. Gilt das für immer?
Nein. Wenn sich die Rente stark erhöht, können Sie steuerpflichtig werden. Dann müssen Sie selbst tätig werden und eine Steuererklärung einreichen. Im Zweifel sollte man immer lieber eine Steuererklärung machen. Denn Nachzahlungen können teuer werden.
Antwort