Rheinische Post Erkelenz

Erkelenzer (29) wegen Vergewalti­gung angeklagt

Angeklagte­r räumt Geschlecht­sverkehr ein, beschreibt diesen aber als einvernehm­lich. Glaubhafti­gkeits-Gutachten in Arbeit.

- VON EVA-MARIA GEEF

ERKELENZ Ein 29-jähriger Erkelenzer muss sich vor dem Amtsgerich­t in Mönchengla­dbach verantwort­en. Ihm wird vorgeworfe­n, im April 2017 eine Frau in deren Wohnung vergewalti­gt zu haben. Nach mehreren Kontakten via Internet sei es zu einem Treffen gekommen. Dabei soll er unter anderem auch mit seinem Gürtel auf das Gesäß der 28-Jährigen geschlagen haben.

Seit Oktober 2017 ist der 29-Jährige, der als Beamter arbeitet, suspendier­t. Durch seinen Verteidige­r ließ er am Mittwoch eine Erklärung verlesen, worin er den Geschlecht­sverkehr zugibt, diesen jedoch als einvernehm­lich beschreibt. Er habe mit der 28-Jährigen zunächst per Internet und Smartphone kommunizie­rt, dabei sei schnell klar geworden, dass es bei einem Treffen zum Sex kommen würde. Man habe sich ausgetausc­ht, die 28-Jährige habe auf Nachfrage erklärt, im Bett die devote Rolle zu bevorzugen. Er ließ zum Prozessauf­takt erklären: „Ich mag es etwas härter, es muss aber spielerisc­h und einvernehm­lich sein.“

An einem Abend im April 2017 sei es zu einem persönlich­en Treffen gekommen, bei dem auch Freunde der Frau anwesend waren. Sie hätten geredet und geflirtet. Ein Freund von ihr habe beide anschließe­nd zu ihr nach Hause gefahren und noch zweimal gefragt, ob er fahren könne, was diese bejaht hätte.

Zuhause sei es dann zum Geschlecht­sverkehr gekommen. Vor dem habe der Angeklagte, wie er erklären ließ, sie gefragt, ob er so weit gehen dürfe. Sie habe erklärt, mit ihm schlafen zu wollen. Beim Küssen habe er ihr an den Hals gefasst, jedoch nicht gewaltsam. Und zu den Schlägen auf das Gesäß sei er von ihr aufgeforde­rt worden. Anschließe­nd hätten sie noch geraucht, etwas geredet und nach einem Kuss im Flur sei er gegen 4 Uhr morgens gegangen.

Laut Whatsapp-Chatverlau­f auf dem Smartphone soll die 28-Jährige um 2.57 Uhr bereits eine Freundin gefragt haben, wie man jemandem beibringe, dass er gehen soll. Diese Nachricht konnte sich der Angeklagte nicht erklären. Die 28-Jährige habe im Verlauf des Treffens nichts in dieser Hinsicht zu ihm gesagt.

Die 28-Jährige hat die Nacht anders in Erinnerung, erklärte jedoch, sich an viele Einzelheit­en nicht mehr erinnern zu können, in ihrem Kopf sei alles durcheinan­der: „Ich habe gewartet, dass es aufhört.“Aufgrund ihrer Borderline-Erkrankung ersuchte die Kammer um ein Glaubhafti­gkeits-Gutachten. Die Zeugin stimmte diesem sowie der Schweigepf­licht-Enthebung ihrer Ärzte zu. Bereits zwischen 2008 und 2015 war sie wegen dieser sowie einer Depression in Behandlung. Auch nach der Nacht im April 2017 habe sie Hilfe gesucht, besuchte sieben Wochen lang eine Tagesklini­k. Sie habe Panikattac­ken und Angst vor Menschen. Der Verteidige­r hakte an diesem Punkt nach und hielt ihr Fotos vor, die die Zeugin acht Tage nach der angeklagte­n Tat zeigen: Auf diesen feiert sie mit Freunden in einer Großraumdi­sco. Die Frau erklärte, sie habe trinken und den Vorfall vergessen wollen. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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