Rheinische Post Erkelenz

Regierung will Kinderrech­te im Grundgeset­z verankern

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BERLIN (jd/qua) Die große Koalition strebt eine Grundgeset­zänderung zugunsten von Kindern an. „Wir werden die Kinderrech­te in dieser Legislatur­periode im Grundgeset­z verankern. Das haben wir in den Koalitions­verhandlun­gen durchgeset­zt“, sagte Justizmini­sterin Katarina Barley unserer Redaktion. Die SPD-Politikeri­n betonte, sie habe den Prozess für die Gesetzesän­derung gestartet. „Bis Ende 2019 werden wir gemeinsam mit Experten von Bund und Ländern beraten, wie eine solche Änderung unseres Grundgeset­zes aussehen wird.“

Die Frage, ob Kinderrech­te eigens in der Verfassung verankert werden sollten, wird seit Jahren debattiert. Wenn Kinderrech­te eigens im Grundgeset­z erwähnt sind, führt das beispielsw­eise dazu, dass neue Gesetze darauf geprüft werden, dass sie diese auch berücksich­tigen. Kritiker einer solchen Grundgeset­zänderung verweisen darauf, dass sie die Elternrech­te gegenüber dem Staat schwächen könnte.

„Wir wollen Kinder darin bestärken, ihre Rechte gegenüber dem Staat besser wahrnehmen zu können“, betonte Barley. Ihr gehe es darum, die Rechte der jüngsten Bürger besser sichtbar zu machen. „Wenn sie ausdrückli­chen Verfassung­srang erhalten, werden Kinder auch im alltäglich­en staatliche­n Handeln besser zur Geltung kommen. Das ist mein Ziel.“

Für eine Grundgeset­zänderung bedarf es einer Zweidritte­l-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Da sich auch Grüne und Linke schon mehrfach für Kinderrech­te in der Verfassung eingesetzt haben, ist es sehr wahrschein­lich, dass die notwendige­n Mehrheiten zusammenko­mmen.

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