Pegida-Mann arbeitet beim LKA
Ein Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Dresden zieht immer weitere Kreise.
DRESDEN Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz gegen ZDF-Reporter in Dresden wächst nun der Druck auf Politik und Sicherheitsbehörden in Sachsen. Landesinnenminister Roland Wöller (CDU) sagte am Donnerstag nach einer Sitzung des Innenausschusses, es gehe darum, den Sachverhalt zu klären. Polizeibeamte seien „weder Handlanger noch Erfüllungsgehilfe“von Parteien oder Gruppierungen, sondern müssten neutral für Recht und Ordnung sorgen. Dies gelte für die Pressefreiheit ebenso wie für das Versammlungsrecht, so Wöller.
Vor einer Woche hatte sich ein mit einem Deutschlandhut bekleideter Mann an einer Demonstration der AfD und der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung beteiligt und sich lautstark gegen Filmaufnahmen durch das ZDF gewehrt. Daraufhin kontrollierte die Polizei das ZDF-Team. Nach Angaben des Senders stellte dann ein weiterer Pegida-Sympathisant eine Anzeige. Erst nach einer Dreiviertelstunde konnte das Team wieder seiner Arbeit nachgehen. Nun wurde bekannt, dass der Demonstrant ein Tarifangestellter im Landeskriminalamt Sachsen ist.
Eine Welle der Empörung folgte. Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) warnte vor Vorurteilen gegenüber der Polizei. „Mir ist sehr daran gelegen, die Situation zu versachlichen und mit Ruhe zu bewerten. Hier werden viele Dinge vermengt, die so nicht zusammengehören“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er selbst war in die Kritik geraten, weil er kurz nach dem Einsatz die Polizei gelobt hatte. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bekannte sich auf einer Reise in Georgien nachdrücklich zur Pressefreiheit. „Das Demonstrationsrecht muss umfassend gewährleistet sein“, sagte sie. Wer zu einer Demonstration gehe, müsse aber damit rechnen, dass er von Medien dabei beobachtet und aufgenommen werde.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sieht mögliche Konsequenzen. „Im Fall des sächsischen Mitarbeiters könnten arbeitsrechtliche Probleme im Raum stehen, die es gegebenenfalls aufzuarbeiten gilt“, sagte Radek unserer Redaktion. Der Mitarbeiter dürfe nach dem Mäßigungsgebot nicht einfach Parolen grölen oder fragwürdige Transparente hochhalten.