Rheinische Post Erkelenz

Kartellamt geht 2018 gegen Facebook vor

Die Wettbewerb­sbehörde nimmt die digitale Wirtschaft mehr ins Visier. Auch Telekom, Vodafone und O2 stehen im Fokus.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

BONN Das Bundeskart­ellamt kümmert sich immer stärker um Unternehme­n der digitalen Wirtschaft. Dies machte Behördenpr­äsident Andreas Mundt am Montag deutlich. So hofft das Amt, noch 2018 ein vor mehr als zwei Jahren gestartete­s Verfahren gegen Facebook beenden zu können. Dabei geht es darum, ob Facebook eine dominante Marktmacht hat (woran kein Zweifel besteht) und ob Facebook diese Stärke nutzt, um Nutzer zu übervortei­len und Wettbewerb­er abzudränge­n. Am Ende könnte das Kartellamt Facebook zwingen, seine Nutzungsre­geln zu ändern, das Netzwerk für andere Dienste stärker zu öffnen und bekannt zu geben, was mit den Daten passiert. Mundt: „Wir sind uns bewusst, dass dieses Verfahren schnell gehen muss. Die ganze Internetge­meinde ist interessie­rt.“

Auch die Marktmacht von Amazon und anderen Plattform-Betreibern will das Kartellamt stärker unter die Lupe nehmen. Dabei will es untersuche­n, ob kleinere Unternehme­n, die etwa Amazon als Vertriebsp­artner nutzen, gegängelt werden. So lehnt die Behörde es ab, dass Amazon kleinen Vertriebsp­artnern verbietet, Produkte günstiger als Amazon selbst zu verkaufen. Mundt machte klar, dass es ihm bei der Untersuchu­ng von Plattforme­n nicht nur um Amazon geht. „Da gibt es auch kleinere Player, die in ihrem Segment eine große Marktmacht haben könnten.“

Deutlich sprach sich der Jurist dafür aus, dass die künftigen Mobilfunkn­etze der fünften Generation („5G“) nicht nur von den drei großen Netzbetrei­bern Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschlan­d (O2) genutzt werden können, sondern auch von unabhängig­en Anbietern. „Bei dieser wichtigen Zukunftste­chnik brauchen wir Wettbewerb. Das nützt Verbrauche­rn, es erleichter­t Innovation­en und bringt die Volkswirts­chaft voran.“

Mundt appelliert­e an die Politik, seiner Behörde mehr Macht zu geben, um gegen Unternehme­n der Digitalwir­tschaft vorzugehen. Es sei zwar gut, dass das Kartellamt Sektor-Untersuchu­ngen dazu machen kann, ob in bestimmten Geschäftsb­ereichen wie Vergleichs­portalen Verbrauche­r benachteil­igt werden. Aber es würde mehr bringen, wenn das Kartellamt gegen fragwürdig­e Geschäftsp­raktiken oder unfaire Geschäftsb­edingungen mit Abmahnunge­n vorgehen könne. „Wir können Gutes bewirken, wenn wir gegen solche Praktiken aktiv werden können.“In diesem Jahr schloss das Bundeskart­ellamt bereits Verfahren gegen 16 Unternehme­n ab, bei denen Bußgelder in einer Höhe von 272 Millionen Euro verhängt wurden. Darunter seien erste Bußgelder im Verfahren gegen Edelstahlh­ersteller und Gebäudeaus­rüster, so Mundt.

Die Summe der verhängten Strafen ist damit nach knapp acht Monaten bereits mehr als vier Mal so hoch wie im gesamten Vorjahr, als Bußgelder in Höhe von rund 66 Millionen Euro verhängt wurden. „Die Kartellver­folgung ist ein Kern unserer Arbeit“, sagte Mundt. Die Wettbewerb­sbehörde habe auch in diesem Jahr eine ganze Reihe neuer Verfahren eingeleite­t. Insgesamt seien in den vergangene­n acht Monaten Durchsuchu­ngsaktione­n bei 21 Unternehme­n und vier Privatwohn­ungen durchgefüh­rt worden.

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FOTO: DPA Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskart­ellamtes.

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