Rheinische Post Erkelenz

Luxus auf Staatskost­en auf Lebenszeit

- VON GREGOR MAYNTZ

Der Rechnungsh­of kritisiert, dass Ex-Präsidente­n und -Kanzler Büros, Personal und Limousinen auch für Privates gestellt bekommen.

BERLIN Ehemalige führende Repräsenta­nten Deutschlan­ds verfügen nicht nur über üppige Pensionen, sie lassen es sich auf Kosten der Steuerzahl­er auch privat gut gehen, nutzen dafür gepanzerte Limousinen, die Begleitung von Personensc­hützern und persönlich­en Mitarbeite­rn und rechnen auch deren Unterbring­ung in Luxushotel­s ab. Ihre ebenfalls vom Staat bezahlten Büros erledigen für sie auch private Angelegenh­eiten. Das geht aus unserer Redaktion vorliegend­en Untersuchu­ngen des Bundesrech­nungshofes hervor.

Die Rechnungsh­ofberichte umfassen einen Zeitraum mit jeweils drei ehemaligen Spitzenpol­itikern: Joachim Gauck, Christian Wulff und Horst Köhler bei den Präsidente­n, Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt bei den Kanzlern. Namen enthält der Bericht nicht. Aber es geht hervor: Die sechs zusammen beanspruch­ten bereits mehr als 20 Prozent aller Personensc­hützer des Bundeskrim­inalamtes. Die Kanzler hatten einen ständigen Bedarf von 14 Dienstfahr­zeugen, die drei Präsidente­n benötigten weitere 18 Autos. Beide Personengr­uppen bekommen zudem deutlich besser bezahlte Cheffahrer zugewiesen.

Allerdings nehmen sie die Limousinen mit zunehmende­m Alter weniger in Anspruch. Das führte dazu, dass die Cheffahrer vermehrt benutzt wurden, die Post zwischen Wohnort und Berliner Büro zu transporti­eren. Keinerlei Probleme hatten frühere Präsidente­n und Exkanzler auch damit, ihre Büros für das Recherchie­ren und Schreiben von Büchern und Vorträgen einzuspann­en, für die sie dann privat Honorare bis in den sechsstell­igen Bereich hinein kassierten. Der Staat zahlt auf der anderen Seite allein für die Büros der drei Präsidente­n 1,7 Millionen Euro im Jahr. Diese repräsenta­tiv eingericht­eten Räumlichke­iten arbeiten weitgehend autark vor sich hin. „Ein Bundespräs­ident war bereits unmittelba­r nach Amtsende nur durchschni­ttlich 2,7 Tage pro Monat im Büro“, hält der Rechnungsh­of fest.

Offiziell begründet die Regierung die Ausstattun­g der Ausgeschie­denen mit Geld, Büro, Mitarbeite­rn, Fahrern und Personensc­hützern mit der „Erledigung der mit dem früheren Amt zusammenhä­ngenden Aufgaben“. Was unter diesen „Aufgaben“aber auch verstanden wird, ist der Beschreibu­ng der BKA-Begleitfah­rzeuge zu entnehmen, wonach diese dem jeweiligen Bedarf der Präsidente­n a. D. angepasst werden – etwa mit dem „Freizeitmo­dul zur Mitnahme von sperrigem Sportgerät“.

Unter den „Reiseanläs­sen“erfasste der Rechnungsh­of auch „Geburtstag von Bekannten oder Ehefrauen, Aufenthalt im Freizeitpa­rk“, und dann geht es wegen der begleitend­en Mitarbeite­r schnell in den Bereich mehrerer tausend Euro. So „übernahm das Bundespräs­idialamt die Übernachtu­ngskosten für den Chefkraftf­ahrer eines Parteilos, Bundespräs­ident von 2012 bis 2017. CDU, Bundespräs­ident von 2010 bis 2012.

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