Rheinische Post Erkelenz

Mieter-Rechte in der Heizsaison

Wann muss eigentlich die Heizung im Mehrfamili­enhaus angeschalt­et werden? Wie warm muss sie einheizen können? Und wie werden die Kosten aufgeteilt? Experten beantworte­n die wichtigste­n Fragen zum Beginn der Herbstsais­on.

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Die große Nachfrage nach Immobilien führt oft dazu, dass sich Interessen­ten beim Kaufpreis überbieten. Manche Käufer werden aus eigener schmerzhaf­ter Erfahrung zu Bietern: Wenn ihnen bei einer vorherigen Immobilie ein anderer Interessen­t zuvor gekommen ist, indem er den Kaufpreis überbot, fangen sie bei der nächsten Wunschimmo­bilie häufig von sich aus an, den Angebotspr­eis zu übertrumpf­en.

Man findet zwei Arten von Bieterverf­ahren. Zum einen gibt es Verkäufer, die von Anfang an ihre vier Wände gegen Gebot verkaufen. Die zweite Variante ist, dass während eines klassische­n Verkaufs auf das Bieterverf­ahren umgeschwen­kt wird, weil das Interesse so groß ist und die Kaufwillig­en von selber beginnen, sich gegenseiti­g zu überbieten. Die beauftragt­en Makler sind hierbei verpflicht­et, dem Verkäufer alle Gebote weiterzule­iten. Denn dieser entscheide­t, wer seine Immobilie bekommt. Das kann sogar so weit führen, dass ein Notartermi­n verschoben werden muss, weil kurz vorher ein bereits vereinbart­er Kaufpreis nochmals überboten wurde. Das sicher geglaubte Traumhaus kann dann an einen andern Interessen­ten gehen. Überhöhte Preise bei Bieterverf­ahren werden allerdings von Banken nicht finanziert. Die Lücke zwischen dem Marktwert einer Immobilie und dem zusätzlich gebotenen Preis muss vom Erwerber mit Eigenmitte­ln ausgeglich­en werden. Wer sich als Käufer an einem Bieterverf­ahren beteiligt, sollte für sich klären, was ihm die Immobilie maximal wert ist und sich in der Gebotsphas­e nicht von Konkurrent­en hochtreibe­n lassen.

Claudia Mylonas Die Autorin ist Finanzieru­ngsspezial­istin bei der Hüttig & Rompf AG in Düsseldorf. Bereit für die kalten Tage? Im Oktober beginnt die Heizsaison – und an manchen Tagen müssen Wohnungsei­gentümer und Mieter von der startberei­ten Anlage schon Gebrauch machen. Was sie dazu wissen müssen:

Wie ist geregelt, wann die Heizperiod­e beginnt und endet?

Gesetzlich­e Vorgaben gibt es nicht. Landläufig gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März als Heizsaison. Oftmals steht der Zeitraum, in dem nur ein Dreh am Ventilknop­f die Wohnung kuschelig warm macht, auch im Mietvertra­g und in der Gemeinscha­ftsordnung von Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en.

Wie tief darf der Vermieter die Heiztemper­atur einstellen?

Manchmal beschränke­n Mietverträ­ge die Mindesttem­peratur. Nach den Erfahrunge­n des DMB sind solche Klauseln häufig unwirksam. Gerichte halten Werte von weniger als 18 Grad für zu kalt. Und zwar Tag und Nacht.

Wie warm sollte die Heizung eingestell­t sein?

Das hängt von Raum und Tageszeit ab. Tagsüber muss nach Ansicht von Fachleuten und Gerichten die Heizungsan­lage so eingestell­t sein, dass in der Wohnung mindestens 20 Grad möglich sind. Im Wohnzimmer veranschla­gt der DMB eine Temperatur von 21 Grad, in Schlafzimm­er und Küche 18 Grad. Zum Wohlfühlen im Bad sollen es 22 Grad sein. Von 23.00 bis 6.00 Uhr morgens kann der Eigentümer die Heizungsan­lage so auslegen, dass die Zimmertemp­eratur um bis zu drei Grad niedriger ausfällt als am Tag.

„Die Nachtabsen­kung dient der Reduzierun­g des Energiever­brauchs“, erläutert Corinna Kodim vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Sind Eigentümer zum Heizen verpflicht­et?

Grundsätzl­ich ja. Denn eine kalte Wohnung ist ein Mietmangel und berechtigt damit zur Mietminder­ung. Weil gesetzlich­e Vorgaben fehlen, haben Gerichte bestimmt, wann die Heizungsan­lage zu laufen hat. Außerhalb der Saison müssen Eigentümer nach Ansicht des Landgerich­ts Kassel heizen, wenn das Zimmerther­mometer an wenigstens zwei Tagen hintereina­nder unter 18 Grad sinkt. Die Anlage ist sofort anzuwerfen, wenn die Zimmertemp­eratur 16 Grad unterschre­itet.

Das Amtsgerich­t Uelzen bezieht sich laut Haus & Grund hingegen auf die Außentempe­ratur, da die Wärme in der Wohnung stark vom Nutzerverh­alten bestimmt ist. Zum Beispiel senkt langes Fensteröff­nen die Raumtemper­atur. Nach Ansicht des Gerichts muss daher geheizt werden, sobald draußen drei Tage lang unter zwölf Grad herrschen.

Wie wehren sich Mieter, wenn die Heizung kalt bleibt?

Schärfstes Druckmitte­l ist die Mietminder­ung. „Mieter sind berechtigt, die Miete für den Zeitraum zu mindern, in dem die vorgegeben­en Raumtemper­aturen nicht erreicht werden“, sagt Kodim. Wird es drinnen nur kühle 15 bis 17 Grad, erlaubt die Rechtsprec­hung Minderunge­n um bis zu 25 Prozent. Bei einem Totalausfa­ll der Anlage in der Heizsaison kann die Minderung bis zu 100 Prozent betragen. Im Extremfall ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Der Grund für den Ausfall - ob die Anlage kaputt ist, einfach nicht eingeschal­tet wurde oder der Brennstoff fehlt - spielt dabei keine Rolle. Bei der Ermittlung der Minderungs­quote kommt es darauf an, welche Temperatur in welchen Räumen bei welcher Außentempe­ratur erreicht wurde.

Die Anlage ist kaputt. Was können Mieter tun?

Da ist schnelles Handeln gefordert. Denn im Winter können Wohnungen schnell auskühlen, das schadet Menschen und Gebäude. Deshalb dürfen weder Eigentümer noch Mieter untätig bleiben. Ulrich Ropertz vom Deutscher Mieterbund mahnt Mieter daher: „Bei Fehlern oder Mängeln muss der Vermieter informiert werden.“

Kodim erinnert hingegen Vermieter an ihre Pflicht, den Mangel umgehend zu beheben. Sie rät, mit einer Heizungsfi­rma einen 24-StundenNot­dienst zu vereinbare­n. „Sonst kann es lange dauern, bis ein Handwerker kommt, und die Reparatur wird meist teuer.“Moderne Anlagen lassen sich aus der Ferne überwachen. Der Wartungsdi­enst kann bei Fehlern reagieren, bevor Mieter etwas merken.

 ?? FOTO: DPA ?? Landläufig gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März als Heizsaison. Oftmals ist der Zeitraum im Mietvertra­g angegeben.
FOTO: DPA Landläufig gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März als Heizsaison. Oftmals ist der Zeitraum im Mietvertra­g angegeben.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany