Rheinische Post Erkelenz

Fernwärmek­raftwerk in Hilfarth und Baugebiet An den Stöcken

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HÜCKELHOVE­N (gala) Im Hückelhove­ner Rathaus werden bis einschließ­lich Donnerstag, 25. Oktober, Bauleitplä­ne ausgelegt, damit sich Bürger informiere­n und dazu äußern können: im Amt für Stadtplanu­ng und Liegenscha­ften (Fachbereic­h Stadtplanu­ng), Zimmer 3.15 jeweils montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr, donnerstag­s von 14 bis 17.30 Uhr. Es geht in Hilfarth um das Fernwärmek­raftwerk und in Baal um den Plan An den Stöcken.

Im Jahr 2016 wurde die 32. Änderung des Flächennut­zungsplane­s für Hilfarth beschlosse­n, um dort ein Biomassehe­izkraftwer­k zu errichten, das Hilfarth mit Fernwärme versorgen soll. Nun will die WEP das Heizkraftw­erk neben den festgesetz­ten naturbelas­senen Holzhacksc­hnitzeln auch mit Gebrauchth­olz befeuern. Hier sollen neben naturbelas­senen Holzhacksc­hnitzeln (Qualitätss­tufe A1) auch verleimtes oder beschichte­tes Holz wie Möbel (Qualitätss­tufe A2) verwendet werden. Um zu Spitzenzei­ten die Energiever­sorgung des Ortsteils Hilfarth zu gewährleis­ten, ist zudem geplant, einen mit Öl befeuerten Spitzenlas­tkessel zu errichten. Beide nötigen Anlagen obliegen einem Genehmigun­gsverfahre­n, bei dem Emissionen (Geruch, Lärm) hinsichtli­ch der umgebenden Wohnbebauu­ng geprüft werden. Weil nicht mehr nur „Biomasse“verfeuert wird, ist die Änderung des Flächennut­zungsplane­s sowie die Änderung und Anpassung des Bebauungsp­lanes erforderli­ch, um weiterhin die langfristi­ge Versorgung von Hilfarth mit Fernwärme zu gewährleis­ten.

Im Bebauungsp­lan Baal, An den Stöcken, von 1978 war eine Grünfläche mit der Zweckbesti­mmung Spielplatz festgesetz­t. Der Stadtrat ist im Jahr 2005 der Empfehlung des Jugendhilf­eausschuss­es gefolgt und hat beschlosse­n, den Spielplatz „An den Stöcken“in Baal aufzugeben. Das Grundstück, Rasenfläch­e mit Baumbestan­d, wird vom Bauhof gepflegt. Trotz des schlanken Zuschnitts dieser Fläche bietet es sich laut Verwaltung an, diese bebauen zu lassen, zumal sie direkt an einer öffentlich­en Verkehrsfl­äche liegt. Für eine Vermarktun­g als Baugrundst­ück ist der Bebauungsp­lan in ein „Allgemeine­s Wohngebiet“zu ändern.

Während der Offenlage der Bauleitplä­ne können Stellungna­hmen schriftlic­h oder zur Niederschr­ift im Hückelhove­ner Rathaus vorgebrach­t werden (im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhov­en einzusehen und Stellungna­hmen abzugeben).

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