Fernwärmekraftwerk in Hilfarth und Baugebiet An den Stöcken
HÜCKELHOVEN (gala) Im Hückelhovener Rathaus werden bis einschließlich Donnerstag, 25. Oktober, Bauleitpläne ausgelegt, damit sich Bürger informieren und dazu äußern können: im Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.15 jeweils montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr. Es geht in Hilfarth um das Fernwärmekraftwerk und in Baal um den Plan An den Stöcken.
Im Jahr 2016 wurde die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für Hilfarth beschlossen, um dort ein Biomasseheizkraftwerk zu errichten, das Hilfarth mit Fernwärme versorgen soll. Nun will die WEP das Heizkraftwerk neben den festgesetzten naturbelassenen Holzhackschnitzeln auch mit Gebrauchtholz befeuern. Hier sollen neben naturbelassenen Holzhackschnitzeln (Qualitätsstufe A1) auch verleimtes oder beschichtetes Holz wie Möbel (Qualitätsstufe A2) verwendet werden. Um zu Spitzenzeiten die Energieversorgung des Ortsteils Hilfarth zu gewährleisten, ist zudem geplant, einen mit Öl befeuerten Spitzenlastkessel zu errichten. Beide nötigen Anlagen obliegen einem Genehmigungsverfahren, bei dem Emissionen (Geruch, Lärm) hinsichtlich der umgebenden Wohnbebauung geprüft werden. Weil nicht mehr nur „Biomasse“verfeuert wird, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich, um weiterhin die langfristige Versorgung von Hilfarth mit Fernwärme zu gewährleisten.
Im Bebauungsplan Baal, An den Stöcken, von 1978 war eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Der Stadtrat ist im Jahr 2005 der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses gefolgt und hat beschlossen, den Spielplatz „An den Stöcken“in Baal aufzugeben. Das Grundstück, Rasenfläche mit Baumbestand, wird vom Bauhof gepflegt. Trotz des schlanken Zuschnitts dieser Fläche bietet es sich laut Verwaltung an, diese bebauen zu lassen, zumal sie direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Für eine Vermarktung als Baugrundstück ist der Bebauungsplan in ein „Allgemeines Wohngebiet“zu ändern.
Während der Offenlage der Bauleitpläne können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Hückelhovener Rathaus vorgebracht werden (im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven einzusehen und Stellungnahmen abzugeben).